„Schuster, bleib bei Deinen Leisten!“ Da ist durchaus was wahres dran und deshalb kümmern wir uns hier auch ausschließlich um Versicherungen. Für alles andere haben wir Kooperationspartner mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.
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Die Versicherungskennzeichen – oder wie man in Mannem sagt: Mofaschilder – sind 2021 blau. Und Du bekommst Deines natürlich bei mir!
Die Schilder haben abwechselnd jede Saison eine der Farben blau, grün oder schwarz.
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Ab März gelten nur noch grüne Versicherungskennzeichen!
Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2022 nur noch mit grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofakennzeichen sind direkt hier erhältlich für diese Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
- E-Roller (keine E-Scooter!), mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
- Motorisierte Krankenfahrstühle;
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
- E-Scooter mit ABE und max. 20 km/h Höchstgeschwindigkleit
Für alle anderen Fahrzeuge, die hier nicht aufgeführt sind wendest Du Dich bitte direkt an mich.
Teilkasko Moped – Was ist versichert?
MofaFalls Du Dich fragst, ob Du Dein Versicherungskennzeichen mit oder ohne Teilkasko beantragst, kannst Du hier nachlesen, was in der Teilkasko für Dein Moped alles drin ist
Alte – Junge Fahrer
MofaDie magische Altersgrenze beim Moped / Roller / Mofa: 23 Jahre!
Deshalb gibt es auch genau 2 Tarife: Ü23 und U23. Die Gnade der späten Geburt trifft beim Roller nicht zu und wer zu jung (U23) ist, der zahlt mehr.
Elektrokleinstfahrzeuge
MofaElektrokleinstfahrzeuge sind der letzte Schrei. Klein, schnell, transportabel und - seit 2019 endlich erlaubt im deutschen Strassenverkehr!
„Schuster, bleib bei Deinen Leisten!“ Da ist durchaus was wahres dran und deshalb kümmern wir uns hier auch ausschließlich um Versicherungen. Für alles andere haben wir Kooperationspartner mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.
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Ab März gelten nur noch grüne Versicherungskennzeichen!
Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2022 nur noch mit grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofakennzeichen sind direkt hier erhältlich für diese Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
- E-Roller (keine E-Scooter!), mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
- Motorisierte Krankenfahrstühle;
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
- E-Scooter mit ABE und max. 20 km/h Höchstgeschwindigkleit
Für alle anderen Fahrzeuge, die hier nicht aufgeführt sind wendest Du Dich bitte direkt an mich.
Teilkasko Moped – Was ist versichert?
MofaFalls Du Dich fragst, ob Du Dein Versicherungskennzeichen mit oder ohne Teilkasko beantragst, kannst Du hier nachlesen, was in der Teilkasko für Dein Moped alles drin ist
Alte – Junge Fahrer
MofaDie magische Altersgrenze beim Moped / Roller / Mofa: 23 Jahre!
Deshalb gibt es auch genau 2 Tarife: Ü23 und U23. Die Gnade der späten Geburt trifft beim Roller nicht zu und wer zu jung (U23) ist, der zahlt mehr.
Elektrokleinstfahrzeuge
MofaElektrokleinstfahrzeuge sind der letzte Schrei. Klein, schnell, transportabel und - seit 2019 endlich erlaubt im deutschen Strassenverkehr!
Die Versicherungskennzeichen – oder wie man in Mannem sagt: Mofaschilder – sind 2021 blau. Und Du bekommst Deines natürlich bei mir!
Die Schilder haben abwechselnd jede Saison eine der Farben blau, grün oder schwarz.
GAP-Deckung bei Kredit- oder Leasingfahrzeugen
Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zum Finanzierungs-Restbetrag oder der Leasingrestforderung.
- bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen der Restleasingforderung ohne Zinsen (=abgezinst) und dem Wiederbeschaffungswert abzüglich einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung sowie bei Totalschaden abzüglich des für das Fahrzeug bestehenden Restwertes.
Die Restleasingforderung ist die Summe der restlichen abgezinsten Leasingraten, einer eventuellen anteiligen Restrate und dem abgezinsten Leasingrestwert sowie der noch nicht verbrauchten Leasingvorauszahlung. Bei der Berechnung ist auf den Monat des Schadeneintritts abzustellen. Nicht berücksichtigt werden Leasingraten, welche bereits vor Eintritt des Schadenfalls fällig geworden sind, sowie Verzugszinsen. Ebenfalls von der Leistung ausgenommen sind eventuelle Mehrforderungen des Leasinggebers wegen Überschreitung einer vereinbarten Kilometerleistung oder wegen der Verletzung sonstiger Vereinbarungen aus dem Leasingvertrag. - bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Differenz zwischen dem Finanzierungs-Restbetrag und dem Wiederbeschaffungswert abzüglich einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung sowie bei Totalschaden abzüglich des für das Fahrzeug bestehenden Restwertes. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den der Kreditgeber durch die vorzeitige Befriedigung des Kreditvertrags erlangt. Der Kredit muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen worden sein.
Finanzierungs-Restbetrag ist der Betrag, der bei vorzeitiger, schadenbedingter Beendigung des Kreditvertrags an den Kreditgeber zu zahlen ist. Bei der Berechnung ist auf den Monat des Schadeneintritts abzustellen. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalles fällig gewesene, nicht bezahlte Raten sowie Verzugszinsen. Ebenfalls von der Leistung ausgenommen sind eventuelle Mehrforderungen des Kreditgebers wegen der Verletzung sonstiger Vereinbarungen aus dem Kreditvertrag.
Die GAP Deckung ist für den Finanzierungszeitraum abgeschlossen. Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Ablauf des Kredit- oder Leasingvertrages.
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Christian Willmann
Versicherungsmakler
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