Die Prämie einer Kfz-Versicherung in Mannheim hängt von sehr vielen Tarifierungsmerkmalen ab, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird. So kommt es unter anderem auf das Fahrzeug, den Zulassungsort, Alter und Risikoprofil der Fahrer, nächtlicher Fahrzeugstandort, jährliche Kilometerleistung usw. an. Eine scheinbar geringfügige Abweichung führt zu einer Veränderung der Risikosituation und damit zu einer anderen Prämie.
Du kannst Dein KFZ entweder selbst berechnen oder ein Angebot anfordern. Oder einenTermin für eine Online-Beratung vereinbaren.
KFZ-Versicherung wechseln
Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist sinnvoll, da die Tarife regelmäßig geändert werden. Das Preis-/Leistungsverhältnis zwischen den Versicherern unterliegt somit ständigen Veränderungen.
Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre.
Für einen Wechsel der KFZ-Versicherung bin ich gerne Dein Ansprechpartner. Ich unterstütze Dich in dem Wechselprozeß bzw. erledige dies als Dein Versicherungsmakler im Vollservice, von der Berechnung über die Kündigung des alten Vertrags bis hin zum Neuabschluss. Du hast so gut wie keine Arbeit damit.
KFZ-Versicherung: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
KFZ-Haftpflicht
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug also z.B. PKW. Sie ersetzt Schäden Dritter, die durch Dein KFZ schuldhaft verursacht werden. Für die Zulassung benötigst Du eine eVB.
Teilkasko
Die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko) leistet für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Brand und Diebstahl, bei Glas- und Haarwildschäden. Darüber hinaus gibt es viele Erweiterungen, die den Standard-Teilkaskoschutz ergänzen.
Vollkasko
Die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) leistet neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) am eigenen KFZ.
Leistungserweiterungen in der KFZ-Versicherung
Schutzbrief
KFZAuslandsschadenschutz KFZ
KFZMarderbiss
KFZMallorca-Police
KFZKein Abzug Neu für Alt
KFZKaufwertentschädigung
KFZGAP-Deckung
KFZFahrerschutzversicherung
KFZErweiterte Wildschadenklausel
KFZEigenschadendeckung
KFZTeilkasko Moped – Was ist versichert?
MofaAlte – Junge Fahrer
MofaElektrokleinstfahrzeuge
MofaDetails der KFZ-Versicherung
Schadenfreiheitsrabatt (SFR)
Für Haftpflichtversicherung und für Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadenfrei gefahrenen Jahre statt. Für jedes Jahr, das Du schadenfrei gefahren bist, wird der SFR weitergestuft, es kommt also ein schadenfreies Jahr hinzu. Wenn Du das erste mal ein KFZ auf Deinen Namen versicherst, beginnst Du mit einer SF0, also null schadenfreien Jahren (allerdings gibt es zahlreiche Möglichkeiten einer Sondereinstufung). Zum 01.01. wird dann auf eine SF1 weitergestuft. Dieser SFR, den Du „erfahren“ hast, gehört Dir. Du kannst ihn „mitnehmen“, wenn Du den Versicherer wechselst.
Wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, kann sich mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) der zu zahlende Beitrag erheblich verändern. Durch einen Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre. Dies ist eine typische Aufgabe für einen Versicherungsmakler: Zum Jahreswechsel nachsehen, ob sich aufgrund der Stufung ein Versichererwechsel rentieren würde.
eVB
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der moderne Nachfolger der Doppelkarte. Die eVB ist eine Nummer die Du für die Fahrzeugzulassung brauchst. Du bekommst sie bei mir und sie bestätigt der Zulassungsstelle, daß Versicherungsschutz besteht. Denn nur mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung darfst Du ein KFZ zulassen.
Tarifierungsmerkmale in der KFZ-Versicherung
Es gibt eine Vielzahl von Tarifierungsmerkmalen in der KFZ-Versicherung in Mannheim. Angefangen von den Merkmalen des Fahrzeugs über die Jahresfahrleistung bis hin zum Beruf und Arbeitgeber des Versicherungsnehmers. Die KFZ-Versicherer berücksichtigen in ihren Tarifen nicht alle die gleichen Merkmale, deshalb benötige ich möglichst viele und genaue Angaben, damit im Vergleichsrechner alle in Frage kommenden Versicherer mit der richtigen Prämie erscheinen.
Fahrzeugtyp
Ganz entscheidend für die Prämie ist natürlich der Fahrzeugtyp. Jeder PKW wird in die sogenannten Typ- und Regionalklassen eingestuft, getrennt nach Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Diese Typklasseneinstufung wird zentral durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vorgenommen und bildet für jeden Fahrzeugtyp die Schadenquoten ab. Die Regionalklassen bilden das Ganze dann noch auf die einzelnen Zulassungsbezirke ab.
Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Je mehr Unfälle mit einem bestimmten Fahrzeugtyp passieren, umso höher ist die Einstufung in der Typklasse für die Haftpflicht. Je öfter ein Fahrzeug geklaut wird, umso höher ist die Einstufung in der Teilkasko usw. Da in den Unfallstatistiken insbesondere junge Fahrer mit vielen Unfällen glänzen, sind in der Folge KFZ relativ teuer in der Haftpflichtversicherung, die bei jungen Fahrern beliebt sind. Zu Golf-II-Zeiten war das z.B. der Golf GTI oder der 3er BMW E36. Erstaunlich erschwinglich dagegen sind 911er Porsche. Die werden nämlich hauptsächlich von Herren im gesetzten Alter bewegt, die über eine große Fahrpraxis verfügen aber noch nicht so alt sind, daß die Sinne nennenswert nachgelassen haben. Also verursacht dieser Fahrzeugtyp relativ wenig Unfälle.
Wenn Du Dir ein neues Fahrzeug zulegen möchtest, dann sieh Dir im Vorfeld doch mal die Typklassen an, denn manchmal entscheidet eine bestimmte Motorisierung darüber, ob das Fahrzeug eher teuer oder günstig in der Versicherung ist.
Fahrerkreis
Der Fahrerkreis ist eines der Tarifmerkmale, das entscheidenden Einfluß auf die Prämie hat, ebenso wie das Fahreralter.
Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen Alleinfahrer, festgelegtem Fahrerkreis und beliebigen Fahrern.
Alleinfahrer bedeutet, daß nur Du Dein Auto fährst.
Festgelegter Fahrerkreis können entweder namentlich benannte Personen sein oder beliebige Personen mit festgelegten Altersgrenzen.
Wichtig ist, daß wirklich nur die angegebenen Personen Dein Fahrzeug fahren. Hältst Du Dich nicht daran, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verlangen. Und spätestens im Schadenfall kommts raus.
Tip: Wenn nur ein oder zweimal im Jahr ein anderer Fahrer Dein KFZ fahren soll, z.B. Dein Kind auf Eurer Urlaubsreise, dann kann man das für den begrenzten Zeitraum dem Versicherer nachmelden und muss es nicht für das ganze Versicherungsjahr einschliessen. Die meisten Versicherer berechnen für den zusätzlichen Fahrer im begrenzten Zeitraum keine zusätzliche Prämie, manche haben das sogar in den Bedingungen verankert.
Fahreralter
Das Fahreralter ist mit Abstand das Tarifmerkmal mit dem größten Einfluß auf die Prämie zur KFZ-Versicherung in Mannheim. Insbesondere die jungen Fahrer kosten einen deftigen Aufpreis, aber auch die Alten lassen die Beiträge steigen. Warum das so ist, ist logisch: den jungen Fahrern fehlt die Erfahrung. Davon haben die Alten genug, dafür lassen die Sinne und Reaktionen nach. Beide Altersgruppen haben statistisch eine hohe Beteiligung an Unfällen.
Wo die begleiteten Fahrer mit 17 noch kostenfrei oder mit geringem Aufpreis mitfahren dürfen, kann sich die Prämie mit dem 18. Geburtstag mal eben so verdoppeln! Wenn ich rechtzeitig Bescheid weiß, daß Dein Kind einen Führerschein macht und vielleicht Dein Auto mitbenutzen soll, kann ich in Hinblick darauf den richtigen Versicherer auswählen, so daß Du und Dein Kind unterm Strich eine möglichst kostengünstige Lösung für das Autofahren mit 18 nutzen könnt.
Jahresfahrleistung
Wieviele Kilometer pro Jahr Du mit Deinem Auto fährst, ist ebenfalls prämienrelevant. Logisch, oder? Je mehr Du mit Deinem Auto unterwegs bist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit daß etwas passiert.
Aber aufgepasst: Komm nicht auf die Idee, die KFZ-Versicherung nur mit 6000 Kilometern Jahresfahrleistung abzuschließen um dann aber 15000 km pro Jahr zu fahren. Denn Du gibst bei Beantragung den aktuellen km-Stand an und die Versicherung fragt entweder regelmäßig Deinen km-Stand ab oder möchte dies spätestens bei einem Schadenfall wissen. Kommt dann raus, daß Du erheblich zu viel gefahren bist, kann die Versicherung Prämie nachberechnen. Außerdem wird Dein Tarif angepasst auf die dann von der Versicherung geschätzten höheren Jahresfahrleistung.
Wenn Du nicht weißt wieviel Du fahren wirst, dann rechne es ungefähr aus mit den regelmäßigen Fahrten die Du unternimmst, z.B. zur Arbeit und zu Deinem Hobby, addiere die Urlaubsfahrten und dann hast Du schoneinmal eine gute Basis. Schau nach einem halben Jahr mal auf den Tacho, ob Deine Schätzung hinkommt und falls nicht, meldest Du mir das einfach und wir setzen die Fahrleistung im Vertrag entsprechend nach oben.
Eine Überschreitung der Jahresfahrleistung um 1000-2000 km pro Jahr ist bei den meisten Versicherern übrigens noch in der Toleranzgrenze, wenn es nicht regelmäßig passiert.
Abstellplatz
Viele Versicherer berechnen einen prozentualen Nachlass oder Zuschlag für den Abstellplatz, je nachdem, ob Dein Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage in der Nähe des Hauses/der Wohnung steht, oder an einer öffentlichen Straße.
Eine abgeschlossene Garage schützt Dein KFZ am Besten vor Diebstahl, Einbruch oder Naturgewalten, ein Carport immerhin noch vor allem was von oben kommt. Ein abgeschlossener Stellplatz, egal ob überdacht oder nicht, erschwert den Diebstahl des Fahrzeugs.
Wird Dir, aufgrund des Abstellplatzes, vom Versicherer ein Nachlass gewährt, bist Du verpflichtet dich an diese Vereinbarung zu halten und eine Veränderung dem Versicherer umgehend mitzuteilen.
Mit anderen Worten: Wenn Du einen Nachlass für einen besonderen Abstellplatz, z.B. Garage bekommst, solltest Du Dein KFZ auch ebendort abstellen.
Arbeitgeber / öffentlicher Dienst
Dein Arbeitgeber ist vielleicht bei dem ein oder anderen Tarif gelistet und begründet einen Nachlass. Dies gilt insbesondere für den öffentlichen Dienst. Bist Du dort angestellt oder Beamter, so kommst Du (übrigens nicht nur in der KFZ-Versicherung) in den Genuß des ÖD-Nachlasses. Allerdings verlangen die Versicherer die diesen Nachlass gewähren zumeist eine Bestätigung Deines Arbeitgebers / Dienstherrn, weil sonst könnte ja jeder daherkommen und behaupten er sei Beamter.
Beruf / Branche
Kaum zu glauben, ist aber so: Der Beruf bzw. die Branche und die Arbeitsweise (Innendienst oder Außendienst) sorgt bei manchen Versicherern für unterschiedliche Prämien.
Selbstbeteiligung in Kasko
Die Kasko-Selbstbeteiligung ist natürlich auch mitentscheidend für die Prämie, wenn man eine Kaskodeckung mit abschließt. Üblich sind Selbstbeteiligungen von 150 Euro in Teilkasko und 300 – 500 Euro in der Vollkasko. Ohne Selbstbeteiligung ergibt meistens einen erheblichen Preissprung nach oben.
Je nach Fahrzeugart und -typ kann man davon aber auch abweichen. Bei manchen Kleinkrafträdern oder Rollern ist der Unterschied ob SB 0 oder SB 150 in der Teilkasko fast nicht spürbar. Und bei sehr hochwertigen KFZ wählt man eher eine höhere SB insbesondere in Vollkasko. Oftmals wird das von den Versicherern sowieso verlangt.
Wenn Du nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
KFZ-Versicherung in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann
Die Prämie einer Kfz-Versicherung in Mannheim hängt von sehr vielen Tarifierungsmerkmalen ab, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird. So kommt es unter anderem auf das Fahrzeug, den Zulassungsort, Alter und Risikoprofil der Fahrer, nächtlicher Fahrzeugstandort, jährliche Kilometerleistung usw. an. Eine scheinbar geringfügige Abweichung führt zu einer Veränderung der Risikosituation und damit zu einer anderen Prämie.
Du kannst Dein KFZ entweder selbst berechnen oder ein Angebot anfordern. Oder einenTermin für eine Online-Beratung vereinbaren.
KFZ-Versicherung wechseln
Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist sinnvoll, da die Tarife regelmäßig geändert werden. Das Preis-/Leistungsverhältnis zwischen den Versicherern unterliegt somit ständigen Veränderungen.
Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre.
Für einen Wechsel der KFZ-Versicherung bin ich gerne Dein Ansprechpartner. Ich unterstütze Dich in dem Wechselprozeß bzw. erledige dies als Dein Versicherungsmakler im Vollservice, von der Berechnung über die Kündigung des alten Vertrags bis hin zum Neuabschluss. Du hast so gut wie keine Arbeit damit.
KFZ-Versicherung: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
KFZ-Haftpflicht
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug also z.B. PKW. Sie ersetzt Schäden Dritter, die durch Dein KFZ schuldhaft verursacht werden. Für die Zulassung benötigst Du eine eVB.
Teilkasko
Die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko) leistet für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Brand und Diebstahl, bei Glas- und Haarwildschäden. Darüber hinaus gibt es viele Erweiterungen, die den Standard-Teilkaskoschutz ergänzen.
Vollkasko
Die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) leistet neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) am eigenen KFZ.
Leistungserweiterungen in der KFZ-Versicherung
Schutzbrief
KFZAuslandsschadenschutz KFZ
KFZMarderbiss
KFZMallorca-Police
KFZKein Abzug Neu für Alt
KFZKaufwertentschädigung
KFZGAP-Deckung
KFZFahrerschutzversicherung
KFZErweiterte Wildschadenklausel
KFZEigenschadendeckung
KFZTeilkasko Moped – Was ist versichert?
MofaAlte – Junge Fahrer
MofaElektrokleinstfahrzeuge
MofaDetails der KFZ-Versicherung
Schadenfreiheitsrabatt (SFR)
Für Haftpflichtversicherung und für Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadenfrei gefahrenen Jahre statt. Für jedes Jahr, das Du schadenfrei gefahren bist, wird der SFR weitergestuft, es kommt also ein schadenfreies Jahr hinzu. Wenn Du das erste mal ein KFZ auf Deinen Namen versicherst, beginnst Du mit einer SF0, also null schadenfreien Jahren (allerdings gibt es zahlreiche Möglichkeiten einer Sondereinstufung). Zum 01.01. wird dann auf eine SF1 weitergestuft. Dieser SFR, den Du „erfahren“ hast, gehört Dir. Du kannst ihn „mitnehmen“, wenn Du den Versicherer wechselst.
Wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, kann sich mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) der zu zahlende Beitrag erheblich verändern. Durch einen Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre. Dies ist eine typische Aufgabe für einen Versicherungsmakler: Zum Jahreswechsel nachsehen, ob sich aufgrund der Stufung ein Versichererwechsel rentieren würde.
eVB
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der moderne Nachfolger der Doppelkarte. Die eVB ist eine Nummer die Du für die Fahrzeugzulassung brauchst. Du bekommst sie bei mir und sie bestätigt der Zulassungsstelle, daß Versicherungsschutz besteht. Denn nur mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung darfst Du ein KFZ zulassen.
Tarifierungsmerkmale in der KFZ-Versicherung
Es gibt eine Vielzahl von Tarifierungsmerkmalen in der KFZ-Versicherung in Mannheim. Angefangen von den Merkmalen des Fahrzeugs über die Jahresfahrleistung bis hin zum Beruf und Arbeitgeber des Versicherungsnehmers. Die KFZ-Versicherer berücksichtigen in ihren Tarifen nicht alle die gleichen Merkmale, deshalb benötige ich möglichst viele und genaue Angaben, damit im Vergleichsrechner alle in Frage kommenden Versicherer mit der richtigen Prämie erscheinen.
Fahrzeugtyp
Ganz entscheidend für die Prämie ist natürlich der Fahrzeugtyp. Jeder PKW wird in die sogenannten Typ- und Regionalklassen eingestuft, getrennt nach Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Diese Typklasseneinstufung wird zentral durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vorgenommen und bildet für jeden Fahrzeugtyp die Schadenquoten ab. Die Regionalklassen bilden das Ganze dann noch auf die einzelnen Zulassungsbezirke ab.
Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Je mehr Unfälle mit einem bestimmten Fahrzeugtyp passieren, umso höher ist die Einstufung in der Typklasse für die Haftpflicht. Je öfter ein Fahrzeug geklaut wird, umso höher ist die Einstufung in der Teilkasko usw. Da in den Unfallstatistiken insbesondere junge Fahrer mit vielen Unfällen glänzen, sind in der Folge KFZ relativ teuer in der Haftpflichtversicherung, die bei jungen Fahrern beliebt sind. Zu Golf-II-Zeiten war das z.B. der Golf GTI oder der 3er BMW E36. Erstaunlich erschwinglich dagegen sind 911er Porsche. Die werden nämlich hauptsächlich von Herren im gesetzten Alter bewegt, die über eine große Fahrpraxis verfügen aber noch nicht so alt sind, daß die Sinne nennenswert nachgelassen haben. Also verursacht dieser Fahrzeugtyp relativ wenig Unfälle.
Wenn Du Dir ein neues Fahrzeug zulegen möchtest, dann sieh Dir im Vorfeld doch mal die Typklassen an, denn manchmal entscheidet eine bestimmte Motorisierung darüber, ob das Fahrzeug eher teuer oder günstig in der Versicherung ist.
Fahrerkreis
Der Fahrerkreis ist eines der Tarifmerkmale, das entscheidenden Einfluß auf die Prämie hat, ebenso wie das Fahreralter.
Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen Alleinfahrer, festgelegtem Fahrerkreis und beliebigen Fahrern.
Alleinfahrer bedeutet, daß nur Du Dein Auto fährst.
Festgelegter Fahrerkreis können entweder namentlich benannte Personen sein oder beliebige Personen mit festgelegten Altersgrenzen.
Wichtig ist, daß wirklich nur die angegebenen Personen Dein Fahrzeug fahren. Hältst Du Dich nicht daran, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verlangen. Und spätestens im Schadenfall kommts raus.
Tip: Wenn nur ein oder zweimal im Jahr ein anderer Fahrer Dein KFZ fahren soll, z.B. Dein Kind auf Eurer Urlaubsreise, dann kann man das für den begrenzten Zeitraum dem Versicherer nachmelden und muss es nicht für das ganze Versicherungsjahr einschliessen. Die meisten Versicherer berechnen für den zusätzlichen Fahrer im begrenzten Zeitraum keine zusätzliche Prämie, manche haben das sogar in den Bedingungen verankert.
Fahreralter
Das Fahreralter ist mit Abstand das Tarifmerkmal mit dem größten Einfluß auf die Prämie zur KFZ-Versicherung in Mannheim. Insbesondere die jungen Fahrer kosten einen deftigen Aufpreis, aber auch die Alten lassen die Beiträge steigen. Warum das so ist, ist logisch: den jungen Fahrern fehlt die Erfahrung. Davon haben die Alten genug, dafür lassen die Sinne und Reaktionen nach. Beide Altersgruppen haben statistisch eine hohe Beteiligung an Unfällen.
Wo die begleiteten Fahrer mit 17 noch kostenfrei oder mit geringem Aufpreis mitfahren dürfen, kann sich die Prämie mit dem 18. Geburtstag mal eben so verdoppeln! Wenn ich rechtzeitig Bescheid weiß, daß Dein Kind einen Führerschein macht und vielleicht Dein Auto mitbenutzen soll, kann ich in Hinblick darauf den richtigen Versicherer auswählen, so daß Du und Dein Kind unterm Strich eine möglichst kostengünstige Lösung für das Autofahren mit 18 nutzen könnt.
Jahresfahrleistung
Wieviele Kilometer pro Jahr Du mit Deinem Auto fährst, ist ebenfalls prämienrelevant. Logisch, oder? Je mehr Du mit Deinem Auto unterwegs bist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit daß etwas passiert.
Aber aufgepasst: Komm nicht auf die Idee, die KFZ-Versicherung nur mit 6000 Kilometern Jahresfahrleistung abzuschließen um dann aber 15000 km pro Jahr zu fahren. Denn Du gibst bei Beantragung den aktuellen km-Stand an und die Versicherung fragt entweder regelmäßig Deinen km-Stand ab oder möchte dies spätestens bei einem Schadenfall wissen. Kommt dann raus, daß Du erheblich zu viel gefahren bist, kann die Versicherung Prämie nachberechnen. Außerdem wird Dein Tarif angepasst auf die dann von der Versicherung geschätzten höheren Jahresfahrleistung.
Wenn Du nicht weißt wieviel Du fahren wirst, dann rechne es ungefähr aus mit den regelmäßigen Fahrten die Du unternimmst, z.B. zur Arbeit und zu Deinem Hobby, addiere die Urlaubsfahrten und dann hast Du schoneinmal eine gute Basis. Schau nach einem halben Jahr mal auf den Tacho, ob Deine Schätzung hinkommt und falls nicht, meldest Du mir das einfach und wir setzen die Fahrleistung im Vertrag entsprechend nach oben.
Eine Überschreitung der Jahresfahrleistung um 1000-2000 km pro Jahr ist bei den meisten Versicherern übrigens noch in der Toleranzgrenze, wenn es nicht regelmäßig passiert.
Abstellplatz
Viele Versicherer berechnen einen prozentualen Nachlass oder Zuschlag für den Abstellplatz, je nachdem, ob Dein Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage in der Nähe des Hauses/der Wohnung steht, oder an einer öffentlichen Straße.
Eine abgeschlossene Garage schützt Dein KFZ am Besten vor Diebstahl, Einbruch oder Naturgewalten, ein Carport immerhin noch vor allem was von oben kommt. Ein abgeschlossener Stellplatz, egal ob überdacht oder nicht, erschwert den Diebstahl des Fahrzeugs.
Wird Dir, aufgrund des Abstellplatzes, vom Versicherer ein Nachlass gewährt, bist Du verpflichtet dich an diese Vereinbarung zu halten und eine Veränderung dem Versicherer umgehend mitzuteilen.
Mit anderen Worten: Wenn Du einen Nachlass für einen besonderen Abstellplatz, z.B. Garage bekommst, solltest Du Dein KFZ auch ebendort abstellen.
Arbeitgeber / öffentlicher Dienst
Dein Arbeitgeber ist vielleicht bei dem ein oder anderen Tarif gelistet und begründet einen Nachlass. Dies gilt insbesondere für den öffentlichen Dienst. Bist Du dort angestellt oder Beamter, so kommst Du (übrigens nicht nur in der KFZ-Versicherung) in den Genuß des ÖD-Nachlasses. Allerdings verlangen die Versicherer die diesen Nachlass gewähren zumeist eine Bestätigung Deines Arbeitgebers / Dienstherrn, weil sonst könnte ja jeder daherkommen und behaupten er sei Beamter.
Beruf / Branche
Kaum zu glauben, ist aber so: Der Beruf bzw. die Branche und die Arbeitsweise (Innendienst oder Außendienst) sorgt bei manchen Versicherern für unterschiedliche Prämien.
Selbstbeteiligung in Kasko
Die Kasko-Selbstbeteiligung ist natürlich auch mitentscheidend für die Prämie, wenn man eine Kaskodeckung mit abschließt. Üblich sind Selbstbeteiligungen von 150 Euro in Teilkasko und 300 – 500 Euro in der Vollkasko. Ohne Selbstbeteiligung ergibt meistens einen erheblichen Preissprung nach oben.
Je nach Fahrzeugart und -typ kann man davon aber auch abweichen. Bei manchen Kleinkrafträdern oder Rollern ist der Unterschied ob SB 0 oder SB 150 in der Teilkasko fast nicht spürbar. Und bei sehr hochwertigen KFZ wählt man eher eine höhere SB insbesondere in Vollkasko. Oftmals wird das von den Versicherern sowieso verlangt.
Wenn Du nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
KFZ-Versicherung in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann
Christian Willmann
Termin KFZ-Versicherung
20 min
Zeitwertentschädigung in der Privathaftpflichtversicherung oder der Abzug „Neu für Alt“
Wenn die Privathaftpflichtversicherung in einen Sachschaden eintritt und diesen reguliert, so wird für die Reparatur oder den Ersatz der Zeitwert der beschädigten oder zerstörten Sache angesetzt und ein so genannte Zeitwerterstattung vorgenommen. Der Geschädigte soll den Schaden ersetzt bekommen und er soll genau so gestellt werden wie unmittelbar vor dem Schaden. Dies sorgt in der Praxis jedoch regelmäßig für Ärger, da für die beschädigten Sachen ein Abzug „Neu für Alt“ bei der Regulierung vorgenommen wird, wenn diese nicht neuwertig sind und ersetzt werden.
Beispiel: Dir fällt Dein Parfümflacon aus Deinem Badschrank ins Waschbecken und er schlägt ein großes Loch hinein. Das Waschbecken ist nicht mehr zu gebrauchen. Da Du in einer Mietwohnung wohnst, handelt es sich um einen Mietsachschaden, Mietsachschäden werden durch die Privathaftpflichtversicherung anerkannt. Also meldest Du den Schaden der Versicherung bzw. mir als Deinem Versicherungsmakler, der sich um die Abwicklung mit der Versicherung kümmert. Und Du meldest den Schaden natürlich Deinem Vermieter. Die Versicherung tritt in den Schaden ein (so heisst das halt im Versicherungsdeutsch, kann ich auch nix für) und kümmert sich darum. Der lässt ein neues gleichartiges Waschbecken einbauen, schickt die Rechnung an den Versicherer und wundert sich über die Erstattung: Der Versicherer zahlt die Kosten für die Arbeit, das alte Waschbecken auszubauen, zu entsorgen und das Neue einzubauen. Das neue Waschbecken wird jedoch nur anteilig erstattet, da es nicht mehr neuwertig war und ein Abzug „Neu für Alt“ vorgenommen wird. (Zur Erklärung: Der Vermieter hätte ein gebrauchtes, genau so altes Waschbecken wie das Zerstörte einbauen lassen können. Das hätte er voll erstattet bekommen. Da es aber keinen Markt für gebrauchte Waschbecken gibt, muss er ein Neues einbauen und es wird der Abzug „Neu für Alt“ vorgenommen. Ein Waschbecken wird mit einer „Lebensdauer“ von 30 Jahren bewertet. Wenn das beschädigte/zerstörte Waschbecken nun z.B. schon 15 Jahre alt war, wird das neue Waschbecken eben auch nur zur Hälfte ersetzt.)
Der Vermieter ärgert sich nun, da er auf einem Teil der Kosten „sitzen bleibt“. Er kann ja schließlich nichts dafür, daß Du sein Waschbecken kaputt gemacht hast. Das ist soweit auch nachvollziehbar. Was der Vermieter aber gerne vergisst, ist daß er Dir das Waschbecken als Teil der Wohnung vermietet hat und dafür eine Miete kassiert hat und daß er das Waschbecken über die bisherigen Nutzungsdauer auch steuerlich abgeschrieben hat. Insofern ist dieser Abzug „Neu für Alt“ gerechtfertigt und eine Neuwerterstattung würde den Vermieter besser stellen, er hätte durch den Schaden „Plus gemacht“.
Leider sind Vermieter regelmäßig uneinsichtig ob dieser Regelung und versuchen die Differenz beim Mieter, also bei Dir einzutreiben. Mach Dir deshalb aber keine Gedanken und lehn Dich entspannt zurück: Wenn die Privathaftpflichtversicherung in den Schaden eintritt, dann wird sie berechtigte Ansprüche regulieren (wie oben dargestellt) und unberechtigte abwehren (auch das ist eine grundlegende Leistung in der Haftpflichtversicherung!), d.h. Du kannst den Vermieter einfach wieder an die Privathaftpflichtversicherung verweisen, da Du den Schaden dorthin abgetreten hast.
Die ganz bockigen unter den Vermietern werden als letztes Mittel (nachdem sie bei der Versicherung auf Stein gebissen haben, da das mit der Zeitwerterstattung rechtlich in Ordnung ist) den Kautions-Joker ziehen: „Dann ziehe ich Ihnen das eben von der Kaution ab!“ Das ist ärgerlich, denn die Kaution hat der Vermieter ja und nun musst Du um Dein Geld kämpfen und zur Not Klage einreichen. Dabei kann Dir eine Rechtsschutzversicherung helfen, bei der der Wohnungsrechtsschutz inkludiert ist. Ob es sich aber rentiert oder sinnvoll ist, wegen vielleicht 100 Euro Streitwert Anwälte und womöglich Gerichte zu beschäftigen sei mal dahingestellt…
Marderbiss- und Tierbissschäden Wohnmobil
Durch Marderbiss / Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden.
Also alles was der Marder oder das Tier am Auto zerbeisst. Im Sondertarif der MMV für Wohnmobile sind diese Schäden INCL. Folgeschäden (!) bis 4000 Euro mitversichert. Das ist so wichtig, weil die Kosten der Folgeschäden ein Vielfaches des eigentlichen Marder- oder Tierbissschadens betragen können.
Es handelt sich hierbei um eine Leistung der Teilkaskoversicherung.
Fahrerschutz in der KFZ-Versicherung
Der Fahrerschutz in der KFZ-Versicherung ist die empfehlenswerteste und gleichzeitig meist unterschätzte Zusatzdeckung in der KFZ-Versicherung.
Warum ist das so? Deine KFZ-Haftpflicht zahlt Schäden Dritter, die Du verursachst. Sachschäden, aber auch und vor allem Personenschäden: Den Personenschaden Deines Unfallgegners und auch Deiner Mitfahrer. Der einzige, der durch die Haftpflicht nicht geschützt ist, ist der Fahrer selbst.
Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke und erweitert Deine KFZ-Haftpflichtversicherung um eine Art Eigenschadendeckung. Der Fahrer kann mit dieser Deckungserweiterung Ansprüche gegen die eigene Haftpflicht stellen, wenn er einen Personenschaden erlitten hat und dieser Schaden selbst verschuldet ist oder kein Schuldiger zu ermitteln ist.
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