Versicherungskennzeichen 2023

Mofaschild grün Versicherungskennzeichen 2019Mofaschild schwarz gross Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Ab März gelten nur noch schwarze Versicherungskennzeichen!

Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2023 nur noch mit grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofakennzeichen sind direkt hier erhältlich für diese Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
  • E-Roller (keine E-Scooter!), mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
  • Motorisierte Krankenfahrstühle;
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
  • E-Scooter mit ABE und max. 20 km/h Höchstgeschwindigkleit

Für alle anderen Fahrzeuge, die hier nicht aufgeführt sind wendest Du Dich bitte direkt an mich.

Zwei Alte Fahrer auf dem Roller

Alte – Junge Fahrer

Die magische Altersgrenze beim Moped / Roller / Mofa: 23 Jahre! Deshalb gibt es auch genau 2 Tarife: Ü23 und U23. Die Gnade der späten Geburt trifft beim Roller nicht zu und wer zu jung (U23) ist, der zahlt mehr.
Elektro Scooter Elektroroller E-Scooter

Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge sind der letzte Schrei. Klein, schnell, transportabel und - seit 2019 endlich erlaubt im deutschen Strassenverkehr!
Teilkasko Moped Versicherungskennzeichen Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Heidelberg Ludwigshafen Rhein-Neckar

Fahrzeuge

Hier sind alle Fahrzeuge aufgeführt, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen