Beihilfeempfänger haben auch eine private Krankenversicherung für die Restkosten außerhalb der Beihilfe. Insofern gilt für den PKV-Anteil das Gleiche wie für die privaten Vollkostentarife.
Bei der Beihilfe verhält es sich aber anders. Schon der Geltungsbereich der Beihilfe ist begrenzt auf die EU. Und Leistungen für Rücktransport sind gar nicht enthalten.
Daher ist es insbesondere für Beihilfeempfänger wichtig, den Versicherungsschutz durch eine Auslands-Reisekrankenversicherung zu ergänzen.