Schlüsselverlust
PrivathaftpflichtDer Schlüsselverlust fremder privater und beruflicher Schlüssel in der Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt und unverzichtbar!
Manchmal passiert ein Missheschick, Du handelst leichtsinnig oder vergisst einfach nur etwas: Wenn Du einen Schaden verursachst, musst Du dafür geradestehen. Das ist im §823(1) BGB gesetzlich geregelt. Du als Schadenverursacher musst dem Geschädigten Ersatz leisten – und das kann für Dich enorme finanzielle Folgen haben: Im schlimmsten Fall haftest Du mit Haus und Grundbesitz, mit Deinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann zugegriffen werden. Kurzum – Du haftest für den Schaden mit Deinem gesamten Vermögen: im Extremfall bis zum finanziellen Ruin.
Das ist darin begründet, daß die Haftung nicht gesetzlich begrenzt ist, weder in der Höhe noch in der Dauer. Lies nochmal den §823(1) BGB genau durch. Dort steht nichts von einer Begrenzung der Haftung.
Wenn Du Dich und Deine Familie umfassend schützen willst, brauchst Du eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf Euch zukommen kann. Die Privathaftpflichtversicherung zählt deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und ist wie schon oben erwähnt ein Must-Have.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt zunächst Dich selbst als Versicherungsnehmer. Außerdem sind durch die Privathaftpflicht mitversichert (es sei denn Du hast einen speziellen Single-Tarif, der Ehe-/Lebenspartner und Kinder ausschließt):
Ehe-/Lebenspartner
Dein Ehepartner ist automatisch mitversichert, außer in den oben erwähnten Single-Tarifen. Der Lebenspartner ist ebenfalls mitversichert (man muss nicht verheiratet sein!), wenn er namentlich genannt ist.
Kinder
Deine Kinder sind ebenfalls mitversichert, wie lange siehe unten.
Haushalts-/Gartenhilfen
Sie und auch z.B. Babysitter sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Regel über die Deine Privathaftpflichtversicherung geschützt. Ein Beispiel: Passt der Babysitter gerade auf Deine Kinder auf und schädigt dabei durch Nachlässigkeit einen Nachbarn, zahlt die Deine Versicherung.
Deine Kinder sind grundsätzlich über Deine Privathaftpflichtversicherung versichert, solange sie nicht volljährig sind. Volljährige Kinder sind unabhängig vom Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert, solange sie unverheiratet sind und:
Kinder, die ihr erstes Studium oder die Lehre abgeschlossen haben und sich danach anders orientieren (etwa durch ein anders Studium. Gute Tarife schließen jedoch einen Masterstudiengang mit ein und werten diesen gleich wie ein Erststudium.), sind nicht mehr über ihre Eltern mitversichert. In diesem Fall brauchen sie selbst eine Privathaftpflichtversicherung. Gleiches gilt, wenn die Sprößlinge nach der Schule direkt in die Berufstätigkeit durchstarten.
Der Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung im Ausland ist befristet und gilt nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Welche Zeiträume konkret versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab, gute Tarife wie ich Sie Dir in der Regel empfehle, definieren diese Zeiträume mit mindestens einem, eher mit 5 Jahren.
Sprich vor dem Auslandsaufenthalt auf jeden Fall mit mir!
Zahme Kleintiere wie Katze, Hamster oder Wüstenrennmaus sind in Deiner Privathaftpflichtversicherung mitversichert, in guten Tarifen sogar die Haltung wilder Kleintiere, z.B. Spinnen, Schlangen oder Skorpione.
Ganz wichtig: NICHT versichert bist Du als Halter von Hunden und/oder Pferden! Dafür gibt es eigenständige Hunde- oder Pferdehalterhaftpflichtversicherungen und diese Versicherungen sind genau so wichtig wie Deine PHV wenn Du ein solches Tier hältst, denn im Gegensatz zur Delikt- oder Verschuldenshaftung in der Privathaftpflicht gilt hier die Gefährdungshaftung.