E-Bike

Häufige Fragen

Ein Pedelec unterstützt dich beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und gilt rechtlich als Fahrrad. Ein E-Bike hingegen fährt auch ohne Treten oder unterstützt dich bis 45 km/h und wird als Kleinkraftrad eingestuft, das ein Versicherungskennzeichen benötigt.

Wenn dein E-Bike dich beim Treten über 25 km/h hinaus oder auch ohne Treten antreibt und die Motorleistung 250 Watt übersteigt, ist es ein S-Pedelec oder ein echtes E-Bike. Für diese Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen Pflicht, ähnlich wie bei einem Moped.

Deine Hausratversicherung schützt dein E-Bike oft, wenn es aus deiner verschlossenen Wohnung, dem Keller oder der Garage gestohlen wird. Wird es unterwegs entwendet, greift der Schutz meist nur, wenn es zusätzlich über einen speziellen Fahrrad-Baustein oder eine separate E-Bike-Versicherung abgedeckt ist.

Eine E-Bike-Versicherung bietet umfassenderen Schutz. Sie deckt nicht nur Diebstahl ab, oft auch außerhalb verschlossener Räume, sondern versichert zusätzlich Schäden durch Unfall, Vandalismus, Akku-Defekte und manchmal sogar Verschleiß oder Feuchtigkeit. Das geht weit über die üblichen Leistungen einer Hausratversicherung hinaus.

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