IGVM Verhaltenskodex

Verhaltenskodex der INTERESSENGEMEINSCHFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. zu Berlin

Ich bin Mitglied der IGVM e.V. und als Versicherungsmakler im Sinne der §§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 652 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) tätig. Als Versicherungsmakler werde ich ausschließlich im Auftrag und im Interesse meiner Mandanten gegenüber den Versicherunternehmen tätig und stehe – im Unterschied zu Versicherungsvertretern (-agenten) und Versicherungsangestellten im Lager der Versicherungskunden.

Ich nehme die Interessen meiner Mandanten (= Kunden) wahr und bin nicht der „verlängerte Arm“ oder das „Auge und Ohr“ der Versicherer und daher auch nicht deren Erfüllungsgehilfe. Aus diesem Grunde habe ich auch keine Weisungen von Versicherern zu befolgen, sondern bin ausschließlich der Sachwalter meiner Mandanten. Einflussnahmen durch Versicherer in meinen ausgeübten Versicherungsmaklerbetrieb, die meine Unabhängigkeit gefährden, lasse ich deshalb nicht zu.

Meine Pflichten als Versicherungsmakler bei der Vertragsvermittlung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Bei meinen Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeiten beachte ich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen in meinem Maklervertrag.

Als Versicherungsmakler ermittle ich den Versicherungsbedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele und der individuellen Risikoverhältnisse meiner Mandanten. Danach unterbreite ich geeignete Vorschläge, wie der Versicherungsschutz aussehen sollte. Ich dokumentiere den Ablauf der Beratung und Vermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Dokumentationspflichten.

Der Umfang meiner Betreuungsleistung von vermittelten und in die Betreuung übernommenen Verträgen ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Maklervertrag und der einschlägigen Rechtsprechung. Mit der Zeit verändern sich Lebensumstände, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen können. Deshalb stehe ich für die bedarfs- und risikogerechte Anpassung des Versicherungsschutzes meiner Mandanten zur Verfügung. Diese Überprüfung der Bedarfs-/Risikoverhältnisse erfolgt unter Einbeziehung bestehender Versicherungsverträge.

Bei Wechsel eines Versicherers sind regelmäßig Verbesserungen und Verschlechterungen gegeben. Bei meinem Rat wäge ich auf Grund meiner Erfahrung ab ob ein Wechsel „in der Summe (Beitrag, Bedingungen, Abwicklungsqualität des Versicherers)“ für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist.

Ich unterstütze meine Mandanten selbstverständlich auch bei der Geltendmachung von Schadens- und Leistungsansprüchen bei von mir vermittelten / betreuten Verträgen / Risiken im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Ich werde selbstverständlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere

  • zum Umgang mit persönlichen Daten gem. BDSG/DSGVO
  • zur Geldwäsche
  • zur Vorteilsnahme / Bestechung gem. § 299 StGB. Hierzu habe ich klare Reglungen.

Aus- und Fortbildung ist für eine qualifizierte Dienstleistung unverzichtbar. Deshalb bilde ich mich entsprechend den notwendigen Anforderungen aus und weiter.