Ein kleiner Formulierungsunterschied der sehr viel ausmachen kann. Denn nicht jeder Rücktransport der medizinisch sinnvoll ist, ist auch medizinisch notwendig.
So kann der medizinisch notwendige Rücktransport in den AVB formuliert sein:
„Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport dann, wenn am Aufenthaltsort im Ausland in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht möglich ist und deshalb eine weitere Gesundheitsschädigung befürchtet werden muss.“
Die Frage ist, was ist eine „zumutbare Entfernung“, was ist eine „ausreichende medizinische Versorgung“?
Und was ist, wenn keine weitere Gesundheitsschädigung befürchtet werden muss? Was ist mit der Begleitperson?
Aus den gleichen AVB: „Die Mehrkosten für eine mitversicherte Begleitperson sind ebenfalls erstattungsfähig, soweit die Begleitung medizinisch notwendig, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist.“
Einfach so mit nach Hause reisen ist also nicht.
Oder so der medizinisch sinnvolle Rücktransport (aus den AVB des Care Concept Holiday):
„Der Versicherer organisiert und ersetzt die Kosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
- Der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll.
Die Beurteilung eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes erfolgt durch einen beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt im Aufenthaltsland. - Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich noch 14 Tage.
- Die weitere Heilbehandlung im Ausland kostet voraussichtlich mehr als der Rücktransport.
Der Versicherer übernimmt auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson. Er organisiert und erstattet die zusätzlichen Kosten für Rückholung des Reisegepäcks.“
Klare Formulierungen, enthalten ist die 14-Tage-Behandlungsklausel und die mitversicherte Begleitperson reist ebenfalls mit nach Hause. Punkt.
Die Tarife der Care Concept, z.B. die Jahrespolice Care Holiday, die Du hier abschließen kannst, haben den medizinisch sinnvollen Rücktransport versichert.