Schutzbrief Wohnmobil
WohnmobilDer mitunter auch liebevoll genannte „kleine Schutzbrief“ ist eine Ergänzung des Wohnmobil-Versicherungsvertrags.
Dein Wohnmobil ist natürlich ein KFZ, aber eben eines mit einer besonderen Ausstattung und mit speziellen Eigenschaften. Deshalb solltest Du es auch mit einem speziell auf Wohnmobile zugeschnittenen Deckungskonzept versichern, einer speziellen Wohnmobil-Versicherung
Wir empfehlen das Sonderkonzept der MMV GmbH, einem Versicherungsmakler, der dieses Konzept speziell für Reisemobile und Wohnwägen gemeinsam mit der KRAVAG aufgelegt hat.
Da Dein Wohnmobil ein Kraftfahrzeug ist, MUSS es eine KFZ-Haftpflicht haben und weil Dein Wohnmobil wahrscheinlich ein recht hochwertiges Fahrzeug ist, braucht es auch eine Kasko. Und zwar nicht irgendeine, sondern eine, die dem Wert Deines Fahrzeugs und Deinen Ansprüchen gerecht wird. Vollkasko mit 300, 500 oder 1000 Euro SB; Teilkaso mit 150 Euro SB.
Die Die Beitragsberechnung ist erfreulich einfach! Wir benötigen nur:
Das ist wirklich alles. Keine Angaben von Fahrerkreis oder Jahreslaufleistung! D.h. es ist egal, ob z.B. auch ein junger Fahrer das Wohnmobil fährt und wieviele km es pro Jahr läuft.
Die kompletten Sonderbedingungen kannst Du hier herunterladen, die AKB der Kravag hier.
Besondere Leistungen der MMV:
Neuwertentschädigung bei Reisemobilen (gilt nicht für Wohnwagen)
innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung.
Rabatt für GFK- und Anti-Hagel-Schutzdach und Kastenwagen
Für Wohnmobile/Wohnwagen, die mit einem GFK-Dach (Glasfaser-Kunststoff-Dach) ausgerüstet sind, oder für Kastenwagen wird ein Rabatt von 20% zum Kaskobeitrag gewährt.
Abrechnung nach Gutachten (Hagel, Sturm, usw.)
Bei Abrechnung nach Gutachten werden nur die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Mehrwertsteuer abgezogen.
Ergänzend zu A.2.6.9 AKB zahlt der Versicherer bei einer Beschädigung oder Zerstörung der Dachhaut von Campingfahrzeugen im Fall der Nichtreparatur (Abrechnung auf Gutachterbasis) die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung bis zu einer Obergrenze von 202 EUR pro Quadratmeter. Bei Reparatur des Daches entfällt die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR.
Glasschäden
Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden.
Bei Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen, bei Scheibenreparatur (mit Harzsystem) entfällt die Selbstbeteiligung. Vor der Reparatur muss der Schaden telefonisch gemeldet werden.
Abzüge „neu für alt“
Unabhängig vom Fahrzeugalter verzichtet die KRAVAG in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf Abzüge „neu für alt“ von den Kosten für Ersatzteile, Batterie und Lackierung.
Mitversicherte Zubehörteile
Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein.
Sondereinstufungen für Wohnmobilversicherungen
a. Sonder-Ersteinstufung in SF 8 für Versicherungsnehmer ab 25 Jahren
Ist der Versicherungsnehmer mindestens 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 8. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein.
b. Sonder-Ersteinstufung in SF 2 für Versicherungsnehmer unter 25 Jahren
Ist der Versicherungsnehmer unter 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 2. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein.
c. Sondereinstufung beim vorherigen Versicherer
Wir übernehmen Ihre Sondereinstufung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer und dem berechtigten Fahrer (ausgenommen bei Diebstahl und Alkohol/ sonstige Rauschmittel; in diesem Fall wird die Entschädigung abhängig vom Verschulden gekürzt)
Fährrisiko auf europäischen Gewässern
Schäden beim Transport auf einer Fähre sind in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, wenn das Schiff in Seenot gerät; zum Beispiel wenn die Fähre untergeht, das Fahrzeug über Bord gespült wird oder auf Anordnung des Kapitäns geopfert werden muss.
Tierbiss
Durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden und Folgeschäden ersetzt die KRAVAG bis 4.000 EUR durch die Kaskoversicherung.
Örtlicher Geltungsbereich
Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert.
Auf die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert werden.
Der Haftpflichtschutz wird beitragsfrei auf das gesamte Land Russland erweitert. Der Kaskoschutz besteht gemäß Ihrem Versicherungsschein im europäischen Teil von Russland ebenfalls beitragsfrei. Für den vorgenannten Zeitraum von Reisen im asiatischen Teil Russlands wird für den Kaskoschutz ein Mehrbeitrag erhoben.
Mallorca-Police
Es besteht eine Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder (Mietfahrzeuge) Fahrzeuge im Ausland für den Versicherungsnehmer und Ehe oder Lebenspartner, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
(Gilt nicht bei Wohnwagen)
Keine Rückstufung bei Unterbrechung
Unterbrechen Sie Ihr Vertragsverhältnis, bleibt Ihr Fahrzeug in derselben Schadenfreiheitsklasse. (Gilt nicht für Wohnwagen)
Tageweise Abrechnung
Bei kurzer Vertragsdauer brauchen Sie nur für die Tage Beiträge zu zahlen, an denen Ihre Fahrzeuge bei uns versichert waren; ein vielfach üblicher Zuschlag entfällt bei uns.
(Gilt nicht bei Wohnwagen)
Saisonkennzeichen
Bei Saisonkennzeichen wird nur der anteilige Beitrag für die Saison berechnet (z.B. Saison 04-10 = 7 Monate = 7/12 des Jahresbeitrages). Zuschläge werden nicht erhoben.
(Gilt nicht bei Wohnwagen, kein Saisonkennzeichen möglich)
Rabattangleichung
Wir nehmen eine Rabattangleichung in der Vollkasko vor, falls die Vorversicherung ohne Vollkasko bestanden hat.
(Gilt nicht bei Wohnwagen)
Kurzzeitkennzeichen
Wir berechnen insgesamt 80 EUR für ein Kurzzeitkennzeichen mit Kfz-Haftpflicht- und VollkaskoDeckung. Bei Schadenfreiheit wird dieser Betrag erstattet, wenn das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten endgültig zugelassen und bei der KRAVAG versichert wird.
Neuwertentschädigung bei Reisemobilen (gilt nicht für Wohnwagen)
innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung.
Um den Versicherungsschutz zu komplettieren empfehle ich Dir noch eine Deckung für die beweglichen Sachen, die nicht fest mit dem Wohnmobil verbunden sind (denn die fest verbundenen Sachen wie z.B. Markise sind ja in der Kasko versichert): Geschirr, Klamotten, Sportgeräte, aber insbesondere auch elektronische Geräte wie Handy, iPad oder Notebook und auch Wertsachen wie Uhren, Schmuck oder Bargeld.
Dafür gibt es eine spezielle Autoinhaltsversicherung mit einer Erweiterung für Wohnmobile aus dem Hause der Ammerländer. Sie bietet z.B. Schutz gegen Diebstahl oder Transportmittelunfall.
Ich erwähne diese Deckung deshalb extra, da gängige Hausratversicherungen zwar Versicherungsschutz gegen Diebstahl aus KFZ bieten, aber gerade für unseren „Anwendungsfall“ Wohnmobil / Camping eklatante Deckungslücken und Ausschlüsse aufweisen, insbesondere im Bereich Wertsachen / elektronische Geräte.