Deine Patienten fragen zu spät
Meistens genau eine Behandlung zu spät. Liegt der Heil- und Kostenplan auf dem Tisch, zahlt keine Zahnzusatzversicherung mehr für diesen Befund. Ein Satz von dir, ein halbes Jahr früher, ändert das.
Meistens genau eine Behandlung zu spät. Liegt der Heil- und Kostenplan auf dem Tisch, zahlt keine Zahnzusatzversicherung mehr für diesen Befund. Ein Satz von dir, ein halbes Jahr früher, ändert das.
Nach § 34d GewO — ich arbeite für den Kunden, nicht für einen Versicherer.
Haßlocher Straße 63. Kurze Wege ins ganze Rhein-Neckar-Delta.
Ich berate deine Patienten — nicht deine Praxis-Policen, außer du willst es.
Der Patient sitzt im Stuhl, du erklärst den Befund, der Heil- und Kostenplan geht raus. Zwei Tage später der Anruf: „Kann ich da nicht noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen?“ Kann er — sie zahlt für diesen Befund nur nicht. Was dann bleibt, ist die Kompromissbehandlung, obwohl ihr beide wisst, dass die andere Lösung die bessere gewesen wäre.
Das liegt nicht daran, dass deine Patienten unvernünftig sind. Es liegt daran, dass niemand ihnen zum richtigen Zeitpunkt etwas gesagt hat. Und der richtige Zeitpunkt ist der Termin, an dem alles in Ordnung ist.
Gibt es. Sie stocken den Festzuschuss der Kasse etwas auf, mehr nicht. Bei einer Krone bleibt der Eigenanteil dreistellig, beim Implantat vierstellig.
Reicht nicht. Ausgeschlossen sind nicht nur laufende, sondern auch bereits angeratene Behandlungen — auch wenn nichts terminiert ist.
Auch dann wird es knapp: acht Monate Wartezeit und eine Zahnstaffel, die die Erstattung in den ersten Jahren deckelt. Volle Leistung meist erst ab dem vierten Jahr.
Ich stelle keinen Aufsteller in dein Wartezimmer, hänge nichts in deinem Behandlungszimmer auf und lege keine Flyer aus. Das Einzige, was es gibt, sind Karten für die Hand deiner Patienten – und auch die nur, wenn du danach fragst. Ich bekomme von dir keine Patientendaten und will sie auch nicht — das wäre ohnehin ein Problem mit deiner Schweigepflicht. Und ich zahle keine Provision für Empfehlungen; das wäre für uns beide heikel und für dich berufsrechtlich ein unnötiges Risiko.
Nicht jeder Patient braucht eine Zahnzusatzversicherung. Wer gesetzlich versichert ist, ein lückenloses Bonusheft hat und mit Regelversorgung zufrieden ist, kommt ohne aus — das sage ich auch so. Und wer schon einen Befund hat, dem verkaufe ich keine Police mit dem Versprechen, sie würde diesen Befund tragen. Sie tut es nicht.
Der Satz, um den es geht, ist kurz und kostet dich zehn Sekunden:
„Aktuell ist bei dir alles in Ordnung. Genau deshalb wäre jetzt der richtige Moment, sich um eine Zahnzusatzversicherung zu kümmern — später geht es für diesen Zahn nicht mehr.“
Mehr braucht es nicht. Du nennst keinen Tarif, keinen Versicherer, keinen Beitrag — das wäre Versicherungsvermittlung und die brauchst du nicht in deiner Praxis. Du sagst nur, was du fachlich ohnehin siehst: dass der Zustand gerade gut ist.
Video oder bei dir in der Praxis, auch abends nach der Sprechstunde. Du erzählst, welche Fälle bei euch typisch sind.
Passend zu eurer Sprechweise und kurz genug, dass du ihn dir merkst. Kein Aushang, kein Spickzettel — den Satz sagst du frei.
Ohne Weitergabe von Daten, ohne Termin über deine Anmeldung. Wer will, ruft an oder bucht selbst.
Für den Moment nach deinem Satz, wenn der Patient fragt: „Und an wen wende ich mich?“ Dann gibst du ihm eine Karte mit — Kontakt und QR-Code, mehr steht nicht drauf. Er entscheidet selbst, ob er sich meldet.
Nichts davon hängt an deiner Wand oder liegt im Wartezimmer aus. Schreib mir, an welche Praxis die Karten gehen sollen, dann kommen sie per Post.
Oder kurz anrufen: 0621 44589103
Ich bin Christian Willmann, freier Versicherungsmakler nach § 34d GewO mit Büro in Mannheim-Rheinau. Ich arbeite für den Kunden, nicht für einen Versicherer: Analyse vor Angebot, und wenn nichts nötig ist, sage ich das.
Zahnzusatz ist eine der wenigen Sparten, bei denen der Zeitpunkt fast wichtiger ist als der Tarif. Deshalb spreche ich Praxen direkt an — nicht, weil ich in dein Wartezimmer will, sondern weil du die eine Person bist, die den richtigen Moment erkennt.
Nein, solange du keinen konkreten Tarif und keinen Versicherer empfiehlst. Der allgemeine Hinweis, dass eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein kann, solange nichts ansteht, ist keine Versicherungsvermittlung. Sobald du zu einem bestimmten Produkt rätst, sieht es anders aus — deshalb lassen wir das.
Nein, und das ist bewusst so. Eine Vergütung für Patientenempfehlungen wäre für dich berufsrechtlich heikel und würde die Empfehlung entwerten. Dein Nutzen ist ein anderer: Patienten, die früher versichert sind, können später die Versorgung annehmen, die du fachlich für richtig hältst.
Die bleibt unberührt, weil ich keine Patientendaten bekomme. Es gibt keine Liste, keine Weitergabe, keine Terminvereinbarung über deine Anmeldung. Der Patient entscheidet selbst, ob und wann er sich meldet.
Meist nach acht Monaten Wartezeit, und dann zunächst begrenzt. Die Zahnstaffel deckelt die Erstattung in den ersten Jahren; volle Leistung gibt es typischerweise ab dem vierten oder fünften Vertragsjahr. Deshalb ist der Abschluss bei gesundem Gebiss keine Formsache, sondern der eigentliche Hebel.
Für diesen Befund wird eine neue Zahnzusatzversicherung nicht zahlen. Sinnvoll kann sie trotzdem sein — für alles, was danach kommt. Das bespreche ich offen, ohne falsche Erwartung.
Manche Tarife ja, viele nur eingeschränkt und fast alle mit besonderer Wartezeit. Das gehört zu den Punkten, die man vor Abschluss klären muss und nicht danach.
Einmal zwanzig Minuten, danach zehn Sekunden pro Patient. Wenn du nach dem Gespräch findest, dass es nicht zu deiner Praxis passt, ist das ein völlig akzeptables Ergebnis.
Wir gehen kurz durch, welche Fälle bei euch typisch sind und wie der Hinweis klingen kann, ohne nach Verkauf zu klingen. Danach hast du entweder einen Satz, den dein Team benutzen kann — oder die Gewissheit, dass es für deine Praxis nichts bringt. Beides ist ein Ergebnis.
Die ausführliche Fassung mit Zahlen, Fristen und Leistungsumfang steht auf der Seite Zahnzusatzversicherung aus Zahnarztsicht.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: September 2026. Die Bilder auf dieser Seite sind KI-generiert und zeigen keine realen Personen oder Kunden.