Ab März gelten nur noch schwarze Versicherungskennzeichen!
Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2020 nur noch mit schwarzen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen schwarzen Mofakennzeichen sind direkt hier erhältlich für diese Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
- E-Roller, mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
- Motorisierte Krankenfahrstühle;
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Für alle anderen Fahrzeuge, die hier nicht aufgeführt sind wendest Du Dich bitte direkt an mich.
Häufige Fragen
Welche Farbe hatte das gültige Versicherungskennzeichen, das ab März 2020 Pflicht war?
Ab dem 1. März 2020 war das schwarze Versicherungskennzeichen das einzig gültige. Die grünen Kennzeichen, die bis dahin genutzt wurden, verloren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Was passiert, wenn ich nach dem 1. März 2020 noch mit einem alten, grünen Kennzeichen gefahren bin?
Wenn du ab März 2020 noch mit einem grünen Kennzeichen unterwegs warst, hattest du keinen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz mehr für dein Fahrzeug. Dies stellt eine Straftat dar und kann bei einem Unfall schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Für welche Fahrzeuge war das neue, schwarze Versicherungskennzeichen ab März 2020 vorgeschrieben?
Das neue schwarze Kennzeichen war ab März 2020 unter anderem für Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, bestimmte Elektrofahrräder, E-Roller sowie leichte Quads und Trikes notwendig. Auch motorisierte Krankenfahrstühle fielen in diese Regelung.








