Betriebs- und Produkthaftpflicht – Schutz für dein Unternehmen

Stell dir vor, du stehst vor einer Schadensersatzforderung, die dein Unternehmen ins Wanken bringen könnte. Genau hier greift die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ein: Sie schützt dich, deine gesetzlichen Vertreter und alle anderen Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen beruflicher Haftung. Sie prüft jede Schadensersatzforderung und entscheidet, ob sie berechtigt ist oder nicht. Unberechtigte Ansprüche? Die werden abgewehrt. Berechtigte Ansprüche? Die werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme reguliert.

Betriebs- und Produkthaftpflicht Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Für wen ist diese Versicherung gedacht?

Ganz einfach: für alle, die ein Gewerbe betreiben. Ob Handwerker, Produzent, Händler oder Betriebsinhaber – diese Versicherung ist für dich!

Was genau ist versichert?

Die Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht ab, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen deines Unternehmens entstehen kann.

Wenn also feststeht, dass du Schadensersatz leisten musst, übernimmt deine Betriebshaftpflicht-Versicherung die Kosten – immer bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Für manche Risiken gibt es spezielle, im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Was ist alles abgedeckt?

Der Leistungsumfang ist breit gefächert: Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden sind versichert. In der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung sind auch spezielle Produktvermögensschäden mitversichert, allerdings müssen diese oft extra vereinbart werden. Darunter fallen:

•Personen- und Sachschäden durch Mängel an Produkten.

•Schäden, die durch die Verarbeitung oder Verbindung deiner Produkte mit anderen entstehen.

•Kosten, die durch die Weiterverarbeitung fehlerhafter Produkte entstehen.

•Austauschkosten für mangelhafte Erzeugnisse.

•Prüf- und Sortierkosten.

•Schäden an montierten oder gewarteten Maschinen.

Für bestimmte Berufsgruppen kann eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht nötig sein, die unabhängig von Personen- oder Sachschäden leistet.

Was ist nicht versichert?

Klar, auch diese Versicherung hat ihre Grenzen. Hier einige Beispiele, was nicht abgedeckt ist:

•Schäden, die du selbst erleidest.

•Erfüllungsschäden, z. B. bei nicht korrekt erfüllten Verträgen.

•Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

•Schäden, die nichts mit deinem betriebsspezifischen Risiko zu tun haben (z. B. Schäden an Kommissionsware).

•Reine Vermögensschäden ohne vorangegangenen Sach- oder Personenschaden.

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflicht gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Verursacht dein Betrieb von hier aus Schäden im Ausland, besteht innerhalb Europas Versicherungsschutz. Auf Antrag kann dieser auch auf Schäden außerhalb Europas erweitert werden, ebenso für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands. Zudem sind Schäden an im Ausland befindlichen Produkten abgedeckt, die in Deutschland produziert und nicht aktiv ins Ausland geliefert wurden (indirekte Exporte). Für direkte Exporte ins außereuropäische Ausland kann der Schutz ebenfalls erweitert werden. Speziell für Unternehmen, die für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es eigene Regelungen.

Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

Die Höhe der Deckungssumme hängt vom individuellen Risiko deines Betriebs ab. Hier wird ganz genau geschaut, damit du optimal abgesichert bist.

Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen?

•Ausgleich berechtigter Ansprüche

•Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall wird die Schadenssumme um die vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert. Diese kann je nach Bereich unterschiedlich ausfallen.

Was ist sonst noch wichtig?

Jedes Unternehmen hat andere Bedürfnisse. Deshalb gibt es die Betriebs- und Produkthaftpflicht mit verschiedenen Bausteinen, die du je nach Bedarf kombinieren kannst.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?

Bist du Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Vorstand, haftest du im Fall von Fehlentscheidungen persönlich – und das mit deinem ganzen Privatvermögen. Für diesen Fall gibt es die D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung). Diese springt ein, wenn du oder eine andere versicherte Person für einen reinen Vermögensschaden haftbar gemacht werdet.

Seit dem 01.07.2010 besteht für Vorstände von Aktiengesellschaften zudem eine Pflicht zur Selbstbeteiligung. Hier lohnt sich eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung.

Zusätzlich können Unternehmen ihren Schutz mit einer AGG-Versicherung erweitern, die Ansprüche aus Diskriminierung im Arbeitsverhältnis abdeckt.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Unachtsamkeit

Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.

Montagefehler

Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.

Verkehrssicherungspflicht

Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.

Fabrikationsfehler

In einer Großbäckerei lösen sich kleine Teile der Maschine ab. Die Praktikantin Annika bemerkt nicht, dass sich Metallteile unter den Teig gemischt haben. Das verunreinigte Brot gelangt in den Handel. Einige Kunden fordern daraufhin Schadensersatz, da sie nach dem Verzehr unter gesundheitlichen Problemen – wie Magenschmerzen – litten. Die Versicherung kam für die berechtigten Schadenersatzforderungen auf.