KFZ Schutzbrief

Der KFZ-Schutzbrief hilft Dir bei kleineren und größeren Pannen,Unfällen und Problemen rund um Deine Mobilität mit Deinem KFZ und ggf. auf Reisen. Hier erfährst Du welche Leistungen mein bevorzugter Schutzbrief-Anbieter für Dich hat.

Es gibt im Wesentlichen 2 Arten von KFZ-Schutzbriefen: den „Kleinen“ und den „Großen“.
Den kleinen Schutzbrief kannst Du bei Deiner KFZ-Versicherung dazubuchen, er hat grundlegende Leistungsmerkmale bei Panne und Unfall und gilt nur für das versicherte KFZ. Er kostet zwischen 10 und 15 Euro pro Jahr, je nach Versicherer. Wenn Du keinen großen Schutzbrief möchtest oder benötigst, ist dieser kleine, fahrzeugbezogene Schutzbrief unbedingt zu empfehlen. Er bietet einen Basisschutz im Pannenfall und kostet nicht viel.
Der große Schutzbrief ist ein Extra-Vertrag mit erweiterten Leistungen. Er ist fahrzeugunabhängig, beinhaltet zusätzlich sog. Personenleistungen und weitere Extras. Je nach Personenkreis und Geltungsbereich kostet er zwischen ca. 60 und 80 Euro pro Jahr. Beim ADAC deutlich mehr!

Schutzbriefanbieter

Es gibt viele unterschiedliche Anbieter von Schutzbriefen:

  • Automobilclubs (ADAC, ACE, AvD usw.)
  • Rechtsschutzversicherer (Auxilia, D.A.S.)
  • Versicherungsunternehmen (Ergo, Gothaer, usw.)

All diese Lösungen haben Ihre Vorzüge und auch Nachteile, aber darauf möchte ich im Einzelnen gar nicht eingehen. Vielmehr möchte ich Dir die Lösung präsentieren, die ich unterm Strich als die Beste für meine Kunden gefunden habe:

BAVC e.V. Automobil-und Verkehrssicherheitsclub.

Bei meinen Recherchen und Vergleichen ist mir der BAVC insbesondere durch die Leistungen positiv aufgefallen. Die Leistungen des BAVC sind in den Kernbereichen nämlich durchgängig besser/höher als beim ADAC (oder zumindest gleich gut). Noch dazu ist die Prämie günstiger und was mich als Versicherungsmakler besonders freut: Der BAVC verkauft keine Versicherungen an seine Mitglieder, das steht sogar in deren Satzung! Ebenso gibt es keine Clubzeitschrift, nur einen kleinen Newsletter. Und wenn Du Dich fragst, wer denn kommt, wenn Du als BAVC-Mitglied eine Panne hast: Hast Du schonmal die Pannendienstfahrzeuge mit dem roten A vorne drauf gesehen? Genau die.

Die Leistungsübersicht unten ist nicht abschließend. Ich habe die Punkte erwähnt, die ich für einen KFZ-Schutzbrief für relevant erachte und beziehe mich dabei auch nur auf die Produktlinien Mobilschutz Euro/Welt, die in etwa mit einer ADAC-Plus-Mitgliedschaft vergleichbar sind. Es gibt noch weitere Leistungen speziell für Menschen mit Behinderung, sprich mich dazu einfach an.

KFZ-Schutzbrief: Pannenhilfe und Personenschutz

Pannenhilfe

Du hast europaweit Anspruch auf Pannenhilfe für jedes Fahrzeug mit dem Du gerade unterwegs bist – einschließlich Mietwagen und Wohnmobile bis 4t.
In Deutschland wird Dein Fahrzeug sogar in eine Wunschwerkstatt im Umkreis von 50 km geschleppt. Nach einem Fahrzeugausfall besteht Anspruch auf einen Mietwagen bereits ab Haustür, also auch, wenn das Fahrzeug vor der eigenen Garage nicht anspringt.

Beihilfen

Mit den Beihilfen des BAVC lassen sich Marder- und Motorschäden finanziell besser verschmerzen. An Kosten für Rechtsberatung oder für einen Kfz-Sachverständigen beteiligt sich der BAVC ebenfalls. Und Du hast Anspruch auf kostenlose Services wie Kfz-Bewertung und Tourenplanung. Und noch vieles mehr …

Personenschutz

Wenn ein Krankenrücktransport oder die außerplanmäßige Heimreise organisiert werden muss. Oder wenn Du im Urlaub plötzlich ohne Geld und Papiere dastehst: Der BAVC hilft – rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, weltweit.

Pannenhilfe

Hilfe und Service rund um die Uhr im Pannenfall in folgenden Ländern: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien, und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Weißrussland sowie den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, Syrien).

Leistungen:

  • Volle Kostenübernahme für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen (bei selbstorganisierter Pannenhilfe bis zu 300 € pro Fall).
  • Volle Kostenerstattung für Fahrzeugbergung.
  • 200 € Kostenerstattung für Pannenhilfe außerhalb Europas (im Mobilschutz WELT 300 €)

Der Zuschuss ist nicht kennzeichenbezogen, gilt auch für fremde Fahrzeuge

Geschützte Fahrzeuge:

  • zulassungspflichtige Krafträder, Quads und Trikes
  • Pkw
  • Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Im Mobilschutz WELT auch LKW bis 3,5,t bei rein privater Nutzung

sowie ein mitgeführter Wohnwagen, Transport- oder Bootsanhänger

  • Elektro‑Rollstuhl/Scooter gemäß der erweiterten Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Nicht geschützte Fahrzeuge:

  • nicht zugelassene Fahrzeuge
  • Schrottfahrzeuge
  • Polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung
  • Fahrzeuge bei Probe‑ und Überführungsfahrten.

Voraussetzungen für Pannenhilfe:

  • Das Fahrzeug muss auf Dich zugelassen, in Deinem Eigentum befindlich oder von Dir als BAVC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens geführt (auch bei fremden Fahrzeugen) worden sein.
  • Bei Nutzung eines auf Dich zugelassenen Fahrzeuges besteht ein Anspruch auf Pannen- und Unfallhilfe auch für einen berechtigten Fahrer.
  • Es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist.

Dein Anspruch auf Pannenhilfe:

  • wenn bei einer Panne ein Brems‑, Betriebs- oder Bruchschaden vorliegt
  • nach einem Unfall, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat
  • wenn das Fahrzeug während der Fahrt wegen eines plötzlich auftretenden Defekts liegen bleibt (Motor‑, Vergaser‑ oder Lichtmaschinendefekt)
  • bei parkenden Fahrzeugen (z. B. erschöpfte Batterie, im Fahrzeug eingeschlossene Fahrzeugschlüssel, wegen fehlendem oder falschem Betriebsstoff)
  • wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestelltwerden kann (Bergen)

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt, Alternativ: Mietwagen (ohne Mindestentfernung!)

  • Übernachtungen: Kostenerstattung für bis zu 3 Übernachtungen à 90 € je Übernachtung und Person. (im Mobilschutz WELT bis zu 5 Übernachtungen)
  • Kostenerstattung für Weiter- oder Rückfahrt (Bahnfahrt 1. Klasse, alternativ Linienflug Economy-Klasse).
  • Kostenerstattung für Mietwagen für max. 7 Tage à 80 €, alternativ Carsharing oder 250 € für ÖPNV, im Ausland bis max. 500 €, im Mobilschutz WELT alle Kosten der Anmietung bei direkter Heimreise.
  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall im Ausland: Erstattung der Kosten für Rücktransport des Fahrzeugs an den Wohnsitz des Versicherten.

Alternativ zu Übernachtungs- und Fahrtkosten:

  • Kostenübernahme für gemeinsamen Transport von Fahrzeug und Insassen, wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall am nächsten Tag nicht fahrbereit gemacht werden kann.

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Beschaffung und Kostenübernahme für Versand von am Schadenort nicht verfügbarer Ersatzteile.

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Übernahme der Verfahrenskosten für ggf. erforderliche Verzollung oder der Kosten für Verschrottung des Fahrzeugs.

ab 50 km Luftline vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Anteilige Kostenerstattung für Rückholung des Fahrzeugs bei Krankheit oder Tod des Fahrers sowie Kostenerstattung für Übernachtungen der Insassen für bis zu 3 Nächte à 90 € pro Nacht und Person.

Ab 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnort entfernt:

  • Kostenübernahme für Unterstellung des Fahrzeugs vor Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung für bis zu zwei Wochen.
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und Kostenerstattung für 3 Übernachtungen.
  • Alternativ, bei Weiter- oder Rückfahrt:
    Kosten der Weiter‑ oder Rückfahrt und 1 Übernachtung sowie die Mehrkosten für Verpflegung. Fahrzeugabholung, falls das Fahrzeug am Schadenort zurückgelassen werden muss.
  • Leistung gilt im Mobilschutz WELT auch bei Krisen
  • Organisation erforderlicher Maßnahmen und Kostenübernahme dafür bis zu 800 € (1.000 € im Mobilschutz WELT).
  • Volle Kostenerstattung für Pannenhilfe und Abschleppen
  • Bis zu 2.000 € für Bergen
  • Fahrradrücktransport
  • Bis zu 500 € für Heim- und Weiterreise
  • Alternativ Leihfahrrad max. 7 Tage á 50 €
  • Oder max. 5 Nächte á 50 €
  • Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs leisten wir eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 € für Fahrer und berechtigte Insassen bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 20 %. Die Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall) ist nach dem Pauschalsystem abgeschlossen.

Personenschutz

Wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar:

  • Übernahme der Mehrkosten für einen Krankenrücktransport, im Inland bis 2.500 €
  • aus dem Ausland unbegrenzte Kostenübernahme für Rücktransport, sowie für eine mitversicherte Begleitperson, falls erforderlich
  • Information über ärztliche Versorgung vor Ort
  • Benennung eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes (sofern möglich)
  • Betreuungsleistungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes, u.a. Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und behandelnden Ärzten vor Ort
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Kostenübernahme für Besuch durch Angehörige (bei mindestens 5 Tagen Krankenhausaufenthalt)
  • Kostenerstattung bis zu 5.000 € für das Suchen, Retten und Bergen von Personen.
  • Organisation und Kostenübernahme für Bestattung im Ausland oder Überführung (auch im Inland) zum Bestattungsort.
  • Für Kinder unter 18 Jahren
    • Übernahme der Kosten für Rückfahrt mit einer Begleitperson per Bahn 2. Klasse einschl. Zuschlägen sowie
    • Taxikosten bis 25 €
  • Keine Altersbegrenzung für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewiesen sind.
  • Bei Verlust ärztlich verordneter Arzneimittel auf Reisen Beschaffung und Versand von Ersatzpräparaten in Abstimmung mit dem Hausarzt.
  • Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten.
  • Kontaktherstellung zur Hausbank
  • Hilfe bei ggf. erforderlicher Sperrung abhanden gekommener Kredit- und EC-Karten
  • Bereitstellung eines kurzfristigen Darlehens bis max. 1.500 €
  • Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers
  • Kostenvorschuss für Gerichtskosten (bis zu 3.000 €) und
  • zur Hinterlegung einer Strafkaution (zusätzlich bis zu 13.000 €).
  • Hilfe bei der Umbuchung aufgrund versäumter, verspäteter oder ausgefallener gebuchter Verkehrsmittel
  • auf Wunsch Information Dritter über den geänderten Reiseverlauf.
  • Organisation der außerplanmäßigen Rückreise und
  • Übernahme dadurch entstehender Mehrkosten z. B. nach Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung der versicherten Person, ihrer Reisebegleitung oder nicht mitreisender Angehöriger.

Beihilfen und Services

Für Fahrzeugschäden durch Tierkollision oder Marderbiss erhältst Du einmalig 300,– € pro Jahr für Reparatur- und Materialkosten, wenn der Schaden nicht durch eine Versicherung übernommen wird.

  • Erklärung, daß das beschädigte Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt vom BAVC-Mitglied gefahren wurde
  • Bestätigung der Polizei oder Forstbehörde
  • Quittierte Reparaturrechnung der Werkstatt bzw. eine Kopie der Abrechnung der Versicherung

Du erhältst bis zu 100 € einmal jährlich für eine erste anwaltliche Rechtsberatung, egal in welchem Rechtsbereich. Alternativ gilt diese Beihilfe für einen KFZ-Sachverständigen der ein Fahrzeug vor dem Kauf oder Verkauf prüft oder zu Garantieleistungen beim Kauf eines Fahrzeuges berät.

  • Originalrechnung über die Gebühr für eine Erstberatung bzw.
  • Originalrechnung des KFZ-Sachverständigen

Für die Teilnahme an einem Sicherheitstraining für PKW oder Motorräder des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) oder für eine Fortbildung für Fahranfänger mit Fahrerlaubnis auf Probe

erhältst Du bis zu 50 €. Die Beihilfe gilt auch für Senioren, die bei einem Fahrlehrer ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen.

  • Teilnahmebescheinigung
  • Original der Rechnung / Quittung

Nach einer Panne / einem Unfall mit dem Fahrrad in Deutschland und den Nachbarländern erhältst Du für eine mobile Pannenhilfe oder den Transport in eine Werkstatt, eine Kostenerstattung von bis zu 50 €. Kann das Fahrrad nicht am Schadentag repariert werden und Du nutzt an diesem oder am Folgetag ein Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Leihfahrrad erhältst Du dafür bis zu 50 €. Eine Erstattung von bis zu 50 € gilt auch für das behördlich angewiesen Bergen oder für den Rücktransport Deines gestohlenen Fahrrads nach Auffinden. Bei technischen Problemen mit dem Fahrrad informieren wir Dich über die nächstgelegene Fahrradwerkstatt und benennen auf Wunsche einen Bed + Bike Gastbetrieb in Deiner Nähe.

  • Eigentumsnachweis
  • Originalrechnung für eine mobile Pannenhilfe (für Kosten nach Panne/Unfall)
  • Originalrechnung zum Transport oder direkt ausgeführte Reparatur (für Kosten für den Transport)
  • Behördliche Anweisung eines Bergens (für die Kosten nach Bergen)
  • Diebstahlsanzeige (für die Kostenübernahme bei Rücktransport)
  • Original der Rechnung / Quittung

Nach einem Motorschaden an einem auf Dich zugelassenen Fahrzeug erhältst Du einmalig pro Jahr bis zu 154 € für einen Austausch oder Teilemotor, wenn die Rechnung dafür mindestens 500 € beträgt. Die Beihilfe gilt nicht für Schäden am Getriebe oder der Lichtmaschine.

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Quittierte Werkstattrechnung

Bei Glasbruch erhältst Du bis zu 60 €. Die Beihilfe gilt nicht für Glühlampen und bei Totalschaden.

  • Regulierungsschreiben der Versicherung
  • Reparatur- oder Ersatzteilrechnung

Für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bekommst Du einen Zuschuss von 30 €.

  • Teilnahmebescheinigung
  • Original der Rechnung / Quittung

Für Sachschäden in Folge einer Bergung oder dem Transport von Verletzten nach einem Verkehrsunfall erhältst Du bis zu 500 €.

  • Polizeiliche Bestätigung des Unfalls oder die Aussage von 2 Zeugen
  • Beschreibung der erbrachten Hilfeleistung
  • Reparatur oder Reinigungsrechnung

Für Fahrzeugschäden an einem auf Dich zugelassenen Fahrzeug durch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr durch Unbekannt erhältst Du bis zu 300 €.

  • Polizeiliche Bestätigung/Strafanzeige gegen Unbekannt
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Kurze Schilderung des Tathergangs
  • Kopie der letzten Prämienrechnung des Versicherers
  • Quittierte Reparaturrechnung

Hast Du ein auf Dich zugelassenes Fahrzeug mit ungeeigneten Kraftstoff betankt oder ungeeignete Betriebsstoffe verwendet, erhältst Du zusätzlich zu den Abschleppkosten bis zu 200 € für das Entfernen der Stoffe. Folgekosten sind ausgenommen.

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Quittierte Werkstattrechnung

Ich kann den BAVC nur empfehlen. Ich hatte einen Motorschaden und die komplette Abwicklung von Abschleppen bis zum Mietwagen lief schnell und unkompliziert.

Alexander S.Mannheim

Als wir im Campingurlaub in Italien eine Panne hatten, half uns der BAVC schnell und kompetent. Er vermittelte uns eine Werkstatt und organisierte den Ersatzteilversand dorthin.

Mareike W.Heidelberg

Eines Morgens sprang mein Wagen nicht an. Ausgerechnet als ich ihn dringend brauchte. Der BAVC organisierte in kürzester Zeit ein Ersatzfahrzeug, so daß ich sofort wieder mobil war. Mein Wagen wurde unterdessen in die Werkstatt geschleppt.

Herbert K.Ludwigshafen

Wenn Du nähere Informationen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
KFZ-Schutzbrief in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann.