Ehrenamtliche Tätigkeiten (für jagdliche Organisationen) und die Jagdhaftpflicht
Wann die Versicherung bei unentgeltlicher Freiwilligenarbeit leistet
Als Jäger engagierst du dich oft nicht nur im eigenen Revier, sondern bringst dich aktiv in die Gemeinschaft ein. Ob Kitzrettung im Frühjahr, Nistkastenbau mit Schulklassen oder die Pflege von Biotopen: Ehrenamtliche Arbeit für jagdliche Organisationen gehört für viele einfach dazu. Wenn bei diesem unentgeltlichen Einsatz ein Missgeschick passiert, schützt dich eine gute Jagdhaftpflichtversicherung.
Der Schutz bei der Freiwilligenarbeit
Die Jagdhaftpflichtversicherung greift standardmäßig bei Jagdunfällen. Doch beim Ehrenamt verschwimmen die Grenzen zwischen der eigentlichen Jagdausübung und der Vereinsarbeit. Gute Tarife schließen Schäden ein, die du bei einer unentgeltlichen Freiwilligenarbeit für jagdliche Organisationen verursachst. Das umfasst in der Regel Aktivitäten in der Umweltbildung, im praktischen Naturschutz oder bei der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins.
Ein konkretes Schadenszenario
Wenn du dich beispielsweise in Mannheim bei der örtlichen Jägerschaft engagierst und dort eine Waldbegehung für Kinder organisierst, ist das ein Ehrenamt. Beim Aufbau einer schweren Infotafel passt du einen Moment nicht auf, die Tafel kippt um und zertrümmert das teure Smartphone einer Begleitperson. Der Schaden liegt bei rund 900 Euro. Ohne den passenden Einschluss in deiner Jagdhaftpflichtversicherung müsstest du diese Summe aus eigener Tasche zahlen.
Die Grenzen des Versicherungsschutzes
Es gibt jedoch klare Grenzen, die du kennen solltest. Sobald du eine Vergütung erhältst, die über eine reine Aufwandsentschädigung hinausgeht, erlischt dieser Schutz. Zudem sind ehrenamtliche Tätigkeiten in öffentlichen oder hoheitlichen Bereichen meistens komplett ausgeschlossen. Wer also im Auftrag einer Behörde amtlich tätig wird, ist in der Regel über die zuständige Behörde oder Kommune abgesichert – nicht über die Jagdhaftpflichtversicherung.
Mein Tipp:
Schau dir das Bedingungswerk deiner Jagdhaftpflichtversicherung genau an. Viele Tarife werben mit umfassendem Schutz, klammern aber das Ehrenamt im Kleingedruckten aus oder begrenzen die Deckungssummen für diesen Bereich drastisch. Gerade wenn du regelmäßig für den Hegering oder die Kreisjägerschaft aktiv bist, ist dieser Baustein wichtig. Ich empfehle dir, vor dem nächsten Arbeitseinsatz prüfen zu lassen, ob deine aktuelle Police diese Aktivitäten wirklich abdeckt.
In einem persönlichen Gespräch klären wir, ob deine Jagdhaftpflichtversicherung zu deinen tatsächlichen Aktivitäten im Verein passt. Wir werfen gemeinsam einen Blick auf deine bestehenden Verträge und finden heraus, wo eventuelle Deckungslücken lauern.
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Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und Information über Versicherungen. Er stellt keine individuelle Beratung dar und kann eine solche auch nicht ersetzen.
Häufige Fragen
Bin ich über meine Jagdhaftpflicht versichert, wenn ich im Verein aushelfe?
Ja, viele Tarife decken unentgeltliche Arbeiten für jagdliche Organisationen wie die Kitzrettung oder den Nistkastenbau ab. Allerdings schließen manche Versicherer das Ehrenamt im Kleingedruckten komplett aus. Du solltest daher vor dem nächsten Arbeitseinsatz genau prüfen, ob dieser Baustein in deinem Vertrag enthalten ist.
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich Geld für meine Arbeit bekomme?
Nein, sobald du eine Vergütung erhältst, die über eine reine Aufwandsentschädigung hinausgeht, greift die Jagdhaftpflicht nicht mehr. Der Schutz gilt ausschließlich für unentgeltliche Freiwilligenarbeit. Für bezahlte Tätigkeiten benötigst du eine andere Absicherung.
Was passiert, wenn ich im Auftrag einer Behörde amtlich tätig werde?
In diesem Fall besteht über die normale Jagdhaftpflicht meist kein Schutz, da ehrenamtliche Tätigkeiten im hoheitlichen Bereich ausgeschlossen sind. Wer im offiziellen Auftrag einer Behörde handelt, ist in der Regel über die zuständige Behörde oder Kommune abgesichert.
Welche Schäden sind bei ehrenamtlichen Einsätzen konkret abgedeckt?
Versichert sind Missgeschicke, bei denen Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Wenn dir beispielsweise beim Aufbau einer Infotafel für die Jägerschaft das schwere Holzteil umkippt und das Smartphone einer Begleitperson zertrümmert, übernimmt die Versicherung diesen Schaden.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Jagdhaftpflicht von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert