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Startseite » Maschinenversicherung » Veruntreuung und Unterschlagung

Veruntreuung und Unterschlagung in der Maschinenversicherung

Veruntreuung und Unterschlagung

Warum der Unterschied zum klassischen Diebstahl wichtig ist

Viele Handwerker und Bauunternehmer gehen davon aus, dass ihre fahrbaren Maschinen gegen fast jedes Abhandenkommen abgesichert sind. Doch die klassische Maschinenversicherung kennt hier eine scharf gezogene Grenze. Wenn eine Maschine gestohlen wird, leistet der Versicherer meist problemlos. Anders sieht es aus, wenn Vertrauen im Spiel war und missbraucht wurde.

Der feine Unterschied zum klassischen Diebstahl

Der entscheidende Unterschied liegt im rechtlichen Hintergrund der Tat. Bei einem Diebstahl bricht jemand fremden Gewahrsam – er entwendet die Maschine unerlaubt von der Baustelle oder bricht den Container auf. Das ist über eine Maschinenversicherung für fahrbare oder mobile Geräte im Regelfall abgedeckt.

Die freiwillige Herausgabe als Ausschlusskriterium

Bei der Unterschlagung oder Veruntreuung verhält es sich anders. Hier hast du die Maschine einer anderen Person freiwillig ausgehändigt. Ein typisches Beispiel aus der Praxis in Mannheim: Ein Subunternehmer leiht sich für ein gemeinsames Projekt einen Radlader. Am nächsten Tag ist der Subunternehmer spurlos verschwunden und mit ihm der Radlader. Da die Übergabe freiwillig erfolgte, verweigern viele Maschinenversicherungen im Standardumfang die Schadenregulierung – wobei ein Einschluss per Zusatzklausel möglich ist.

Gefahren durch die eigenen Mitarbeiter

Dieses Risiko betrifft nicht nur externe Dienstleister. Auch im eigenen Betrieb lauern Gefahren, die nicht über diese Police versichert sind. Wenn ein Monteur ein teures Spezialmessgerät für eine Baustelle erhält, dieses aber privat verkauft und behauptet, es sei verloren gegangen, liegt eine Veruntreuung vor. Weil dieses Risiko im Standardbaustein der Maschinenversicherung typischerweise ausgeschlossen ist, schließen viele Versicherer es dort nicht ein – es kann aber über eine gesonderte Klausel abgesichert werden.

Mein Tipp: Als dein freier Versicherungsmakler empfehle ich dir, bei der Übergabe von teuren Maschinen genau hinzusehen. Dokumentiere jede Übergabe an Subunternehmer lückenlos und lass dir Ausweispapiere zeigen. Wenn du hochwertige mobile Maschinen besitzt, die oft den Besitzer wechseln, sollten wir das Kleingedruckte deiner Verträge genau prüfen. Verlasse dich niemals blind auf den Begriff Allgefahrendeckung.

Lass uns gemeinsam einen Blick auf deine bestehenden Verträge für deine Maschinen werfen. Wir klären im persönlichen Gespräch, welche Lücken bestehen und wie wir deine teuren Geräte am besten schützen können.

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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was ist der genaue Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung bei meinen Baumaschinen?

Bei einem Diebstahl entwendet jemand deine Maschine ohne dein Wissen und bricht fremden Gewahrsam, zum Beispiel durch das Aufbrechen eines Containers. Eine Unterschlagung liegt vor, wenn du die Maschine einer anderen Person freiwillig ausgehändigt hast und diese das Gerät einfach behält oder weiterverkauft.

Zahlt die Maschinenversicherung, wenn ein Subunternehmer mit meinem Radlader verschwindet?

Im Standardumfang vieler Maschinenversicherungen wird die Regulierung in diesem Fall verweigert. Da du dem Subunternehmer den Radlader freiwillig für ein gemeinsames Projekt übergeben hast, greift der normale Diebstahlschutz rechtlich nicht mehr. Ob eine Zusatzklausel für Unterschlagung vereinbart wurde, ist entscheidend.

Bin ich abgesichert, wenn ein eigener Mitarbeiter ein teures Spezialmessgerät unterschlägt?

Im Standardumfang vieler Maschinenversicherungen besteht hier kein Schutz. Wenn ein Monteur ein Gerät für eine Baustelle erhält, dieses aber privat verkauft und als verloren meldet, liegt eine Veruntreuung vor, die im Standardumfang vieler Maschinenversicherungen ausgeschlossen ist. Eine Absicherung ist aber über eine gesonderte Klausel möglich.

Schützt mich eine Allgefahrendeckung vor den Folgen von Veruntreuung?

Nein, auf diesen Begriff solltest du dich nicht blind verlassen. Trotz des umfassend klingenden Namens schließen viele Versicherer das Risiko der Unterschlagung und Veruntreuung im Standardumfang aus. Über eine Zusatzklausel kann dieser Schutz aber vereinbart werden.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 11.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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