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Startseite » Hausrat » Sicherheit im Herbst: Schutz bei (versuchten) Einbrüchen

Sicherheit im Herbst: Schutz bei (versuchten) Einbrüchen

Sicherheit im Herbst: Schutz bei (versuchten) Einbrüchen

Sicherheit im Herbst: So schützt du dich vor den finanziellen Folgen von Einbrüchen

Wenn die Tage im Herbst kürzer werden und die Dunkelheit früh einbricht, wächst das Bedürfnis nach Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Neben dem materiellen Verlust wiegt die psychische Belastung nach einem Einbruch schwer. Oft wird jedoch unterschätzt, dass bereits ein bloßer Einbruchsversuch tiefe Spuren hinterlässt. Zerstörte Türschlösser, ausgehebelte Fensterrahmen oder zertrümmerte Scheiben verursachen erhebliche Kosten. Diese Schäden am Gebäude bleiben oft an dir hängen, selbst wenn die Täter ohne Beute abziehen mussten. Nach dem ersten Schock stellt sich meist schnell die Frage, welche Versicherung für die teuren Reparaturkosten aufkommt.

Die Einbruchzahlen steigen wieder: Ein Blick auf die Fakten

Nach Jahren des Rückgangs verzeichnen die Versicherer wieder einen deutlichen Anstieg der Einbruchzahlen. Die deutsche Versicherungswirtschaft registrierte im Jahr 2023 rund 95.000 Wohnungseinbrüche, so viele wie zuletzt 2019 vor der Corona-Pandemie. Das ist ein Zuwachs von knapp acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Schadenhöhe hat einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt leisteten die Hausratversicherer im selben Jahr rund 340 Millionen Euro für gestohlenes Hab und Gut sowie für die Beseitigung von Schäden. Im Durchschnitt kostete ein Einbruch den Versicherer rund 3.500 Euro – ein neuer Rekordwert. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Risiko real ist. Besonders gefährdet sind Erdgeschosswohnungen und Einfamilienhäuser mit schlecht einsehbaren Zugängen.

Der versuchte Einbruch: Hoher Sachschaden ohne Diebstahl

Ein klassisches Beispiel aus der Praxis zeigt die Problematik: Du kehrst aus dem Urlaub zurück und entdeckst massive Hebelspuren am Badezimmerfenster. Die Erleichterung ist groß, als sich herausstellt, dass kein einziger Wertgegenstand entwendet wurde – vermutlich, weil der Täter gestört wurde. Das beschädigte Fenster muss dennoch ausgetauscht werden, was ein tiefes Loch in die Haushaltskasse reißt. Da der Einbrecher unerkannt entkommen ist, läuft ein theoretischer Schadensersatzanspruch ins Leere. In dieser Situation hilft dir in den meisten Fällen die Hausratversicherung. Sie reguliert die Schäden am Gebäude, die durch den versuchten Einbruchdiebstahl entstanden sind. Wichtig ist jedoch die genaue Prüfung der Vertragsbedingungen, damit solche Schäden auch ohne vollzogenen Diebstahl abgedeckt sind.

Wichtige Verhaltensregeln: So verhinderst du Leistungskürzungen

Damit der Versicherer den Schaden nach einem Einbruch oder einem Einbruchsversuch ohne Abzüge übernimmt, musst du bestimmte vertragliche Pflichten einhalten. Diese Obliegenheiten sind für den Erhalt der Versicherungsleistung entscheidend.

1. Sofortige Anzeige bei der Polizei. Sobald du den Einbruch oder den Versuch bemerkst, musst du umgehend die Polizei verständigen. Nur wenn die Beamten die Einbruchsspuren offiziell aufnehmen, ist der Nachweis erbracht, dass es sich nicht um eine einfache, nicht versicherte Sachbeschädigung handelt.

2. Schaden lückenlos dokumentieren. Verändere am Tatort nach Möglichkeit nichts, bis die Polizei die Spurensicherung abgeschlossen hat. Mache danach detaillierte Fotos von allen Beschädigungen an Fenstern und Türen. Melde den Schaden unverzüglich deinem Versicherer oder deinem freien Versicherungsmakler.

3. Sicherungsgeräte konsequent nutzen. Versicherungen fordern, dass vorhandene Sicherheitsvorkehrungen auch tatsächlich genutzt werden. Wenn du das Haus verlässt, musst du die Haustür zweifach abschließen. Ein in Kippstellung belassenes Fenster kann im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden; ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls wie Abwesenheitsdauer und Zugänglichkeit des Fensters ab und berechtigt den Versicherer gegebenenfalls zur anteiligen Leistungskürzung nach § 81 VVG.

4. Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit vereinbaren. Da im turbulenten Alltag schnell einmal Fehler passieren, zeigen sich moderne Tarife kulanter. Sie verzichten bis zu vereinbarten Summen auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit. Wir sollten prüfen, ob dein aktueller Vertrag diese wichtige Klausel bereits enthält.

Die häufigsten Fragen aus der Praxis

Zahlt die Versicherung, wenn der Einbrecher durch ein gekipptes Fenster eingestiegen ist? Wenn dein Tarif auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, hast du gute Chancen auf Erstattung. Bei älteren Tarifen ohne diese Klausel darf der Versicherer die Leistung nach § 81 VVG entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; eine vollständige Leistungsverweigerung ist dabei nur in Ausnahmefällen möglich, bei vorsätzlichem Handeln entfällt der Anspruch dagegen vollständig.

Was passiert, wenn die Schadenhöhe die Versicherungssumme übersteigt? Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, droht eine Unterversicherung. Nach § 75 VVG bedeutet das, dass der Versicherer auch den Schaden am Gebäude nur anteilig übernimmt. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme deines Hausrats ist daher unerlässlich.

Wer zahlt den Schaden, wenn die Schlossanlage ausgetauscht werden muss? Die Hausratversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für den Schlossaustausch, wenn der Schlüssel bei einem Einbruch entwendet wurde oder das Schloss durch einen Einbruchversuch so schwer beschädigt ist, dass es unbrauchbar wurde.

Einbruchschutz in der Region Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen

Die Rhein-Neckar-Region mit den Ballungsräumen Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen ist aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung über die Autobahnen A5 und A6 ein Schwerpunkt für mobile Einbruchbanden. Die Täter nutzen die schnellen Fluchtwege, um nach der Tat rasch zu entkommen. Das Polizeipräsidium Mannheim weist in seinen Präventionsberichten regelmäßig darauf hin, dass gut gesicherte Fenster und Türen die beste Abschreckung bieten. Bundesweit bleibt laut Polizeilicher Kriminalstatistik knapp die Hälfte aller Einbruchsversuche im Versuchsstadium stecken, häufig weil die Sicherungstechnik standhält. Als dein Ansprechpartner in Mannheim kenne ich die regionalen Gegebenheiten genau und helfe dir dabei, deinen Versicherungsschutz optimal aufzustellen.

Mein Tipp:

Wirf an einem der nächsten Abende einen genauen Blick in deine Hausratpolice. Wenn der Vertrag älter als fünf Jahre ist, fehlen oft wichtige Klauseln wie der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit oder ausreichende Summen für den Schutz bei Einbruchschäden am Gebäude. Ein Tarif-Update kostet oft nur wenige Euro mehr im Jahr, schützt dich aber vor bösen finanziellen Überraschungen, wenn es doch einmal an deiner Tür hebelt. Lass uns das einfach kurz gemeinsam prüfen.

Möchtest du deinen Versicherungsschutz rund um das Thema Einbruch und Sachbeschädigung auf den Prüfstand stellen? Im persönlichen Gespräch analysieren wir deine bestehenden Verträge, schließen gefährliche Lücken und sorgen dafür, dass du im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

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Das Thema als Video

Wenn du das lieber hörst als liest: Hier erkläre ich dir die wichtigsten Punkte in 3 Minuten.

Video: Sicherheit im Herbst: Schutz bei (versuchten) Einbrüchen Video · 3 Min

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Quellen

  • K-Einbruch – Einbruchschutzkampagne der Polizeilichen Kriminalprävention
  • Polizeipräsidium Mannheim – Präventionshinweise und Regionalberichte
  • Wohnungseinbrüche nehmen weiter zu – Schadendurchschnitt auf Rekordhoch – GDV
  • Einbruchschäden Wohngebäudeversicherung – Zuständigkeit Hausrat- und Gebäudeversicherung
  • § 81 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalls – Bundesministerium der Justiz
  • § 75 VVG – Unterversicherung – Bundesministerium der Justiz

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine persönliche Beratung dar. Für die genaue Prüfung deines Versicherungsschutzes ist eine individuelle Analyse deiner Vertragsbedingungen erforderlich.

Häufige Fragen

Wohngebäude- oder Hausratversicherung: Wer zahlt welchen Schaden?

Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft die Zuständigkeit der Versicherungen bei Einbruchschäden. Viele Hausbesitzer nehmen an, dass Schäden am Gebäude automatisch ein Fall für die Wohngebäudeversicherung sind. Das trifft so pauschal nicht zu. Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt standardmäßig nur Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. Einbrüche gehören nicht zum Basis-Leistungsumfang dieser Police. Bei Einfamilienhäusern ist für Einbruchschäden am Gebäude in der Regel die Hausratversicherung zuständig, da Haus und Wohnung räumlich identisch sind. Bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern kann dagegen eine Deckungslücke entstehen, wenn etwa die Haustür zum Treppenhaus oder ein Fenster zum Gemeinschaftskeller aufgebrochen wird – hier greift dann gegebenenfalls die Wohngebäudeversicherung über die Zusatzklausel „Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte“. Obwohl die Hausratversicherung primär das bewegliche Inventar wie Möbel und Elektronik schützt, übernimmt sie über spezielle Klauseln auch die Reparaturkosten für Einbruchschäden an Fenstern, Türen oder Schlossanlagen im Bereich der Wohnung.

Zahlt die Hausratversicherung, wenn die Wohnungstür beim Einbruch nicht abgeschlossen war?

Wenn du die Tür nur ins Schloss ziehst und nicht absperrst, handelst du laut den Versicherungsbedingungen grob fahrlässig. In diesem Fall kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen, weil kein echter Einbruchdiebstahl vorliegt.

Was passiert bei einem Einbruch, wenn keine sichtbaren Spuren hinterlassen wurden?

Ohne Einbruchspuren an Türen oder Fenstern stehst du vor einem Beweisproblem, da die Hausratversicherung in der Regel nur bei gewaltsamem Eindringen leistet. Ein einfacher Diebstahl, etwa durch ein gekipptes Fenster, ist in den meisten Standardtarifen nicht versichert.

Wie sind Bargeld und Schmuck bei einem Einbruchdiebstahl abgesichert?

Für solche Wertsachen gelten in der Hausratversicherung strenge Entschädigungsgrenzen, die oft einen Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme ausmachen. Bargeld außerhalb eines Tresors ist nur bis zu einer niedrigen Grenze versichert, und für teuren Schmuck verlangen die Versicherer ab bestimmten Werten spezielle Safes.

Gehört mein Kellerabteil auch zum Schutzbereich der Hausratversicherung?

Ja, dein privat genutztes Kellerabteil im selben Mehrfamilienhaus ist über die Hausratversicherung mitversichert. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kellerraum fest verschlossen war und der Einbrecher das Vorhängeschloss oder die Tür gewaltsam aufgebrochen hat.

Greift die Hausratversicherung, wenn Wertsachen aus meinem Auto gestohlen werden?

Grundsätzlich schützt die Hausratversicherung nur Gegenstände in deiner Wohnung. Manche Tarife bieten jedoch über eine Zusatzklausel Schutz für Einbrüche in das Auto, wobei hier meistens nur tagsüber und bis zu einer festen Höchstgrenze gezahlt wird.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 29.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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