Deine 15.000 € Traumhochzeit absichern? Wenn zwei Wochen vor dem großen Tag etwas schiefgeht – sei es Krankheit, Insolvenz oder ein Wasserschaden – kann das schnell teuer werden. Erfahre hier, warum die Hochzeitsversicherung eine oft übersehene Lösung ist und wie du deine Feier clever schützt, bevor du vor unerwarteten Problemen stehst.

Ab 2026 zeigen dir Mannheims neue Starkregengefahrenkarten genau, wo bei extremen Regenfällen das Wasser steht und fließt. Nutze diese Chance, um dein persönliches Risiko in Seckenheim, Rheinau & Co. zu checken und deine Versicherungslücken zu schließen. Erfahre hier, wie du dich optimal vorbereitest und warum Elementarschutz so wichtig ist.

Dein Zuhause ist dein persönlicher Rückzugsort, gefüllt mit all den Dingen, die dir lieb sind. Doch was, wenn ein unerwarteter Schaden wie Feuer, Wasserschaden oder Diebstahl deine wertvollen Besitztümer zerstört? Eine Hausratversicherung bewahrt dich vor dem finanziellen Ruin und hilft dir, schnell wieder auf die Beine zu kommen – gerade in Zeiten steigender Kosten und zunehmender Risiken unverzichtbar!

Dein Instrument ist deine Leidenschaft, aber weißt du wirklich, wie gut es im Ernstfall geschützt ist? Viele Musiker verlassen sich auf ihre Hausratversicherung, doch deren Schutz hat oft überraschende Lücken – besonders unterwegs oder bei sehr wertvollen Stücken. Entdecke, warum dein Instrument vielleicht mehr Schutz braucht und wie du es optimal absicherst.

Die Versicherungskennzeichen – oder wie man in Mannem sagt: Mofaschilder – sind 2020 schwarz. Und Du bekommst Deines natürlich bei mir!
Die Schilder haben abwechselnd jede Saison eine der Farben blau, grün oder schwarz. So kann die Obrigkeit sofort sehen, ob Du mit einem gültigen Kennzeichen rumfährst oder ob sie Dich außer wegen Deinem illegalen Auspuff noch wegen dem alten Schild und Fahrens ohne Versicherungsschutz rausziehen müssen. ;)

Nachdem die Elektrokleinstfahrzeuge-Sau diese Woche durch das Mediendorf getrieben wurde hab ich mir den aktualisierten Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26.02.2019 auch mal zu Gemüte geführt. Dort steht auf 50 Seiten geschrieben, wie das demnächst mit den E-Scootern & Co werden soll, ich habs mal etwas zusammengefasst:

Maße und Zahlen der Elektrokleinstfahrzeuge

  • Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h
  • Maße max. BxHxL 70x140x200 cm
  • Höchstgewicht ohne Fahrer 55 kg
  • max. 500 Watt Leistung

Sicherheitssachen

  • Lenkstange
  • Beleuchtung mit Front- und Rücklicht, kann auch abnehmbar sein
  • 2 unabhängige Bremsen
  • eine Klingel oder Hupe
  • Gasgriff oder -knopf muss beim Loslassen auf Nullstellung zurückfallen

sonstiges

  • Betriebserlaubins
  • Versicherungsplakette

Wenn Du Dir einen Scooter zulegen möchtest, würde ich in erster Linie darauf achten, ob er eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat, denn die wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilt und ich gehe mal davon aus, daß ein Scooter die ABE nur bekommt, wenn er den Anforderungen entspricht. Es gibt übrigens auch schon einen Bußgeldkatalog: Fahren eines Schotters ohne ABE im öffentlichen Verkehrsraum kostet 70 Euro.
Die Versicherungsplakette bekommst Du natürlich bei mir (sobald sie erhältlich ist). Sie wird aussehen wie ein Mofaschild, nur kleiner (65 x 53 mm) und als Aufkleber.

Führerscheinpflicht gibts keine, Helmpflicht auch nicht. Aber Alterseinschränkungen: Scooter bis 12 km/h darfst Du ab 12 fahren, Scooter bis 20 km/h ab 14.

Anhänger darfst Du keinen dranhängen und auch keine Personen (außer Dir selbst) befördern.

Wo darfst Du welchen Scooter fahren?

Unterteilt wird in die Scooter bis 12 km/h und die bis 20 km/h. Die Langsamen dürfen grundsätzlich nur auf dem Gehweg fahren, wenn keiner vorhanden ist auf dem Radweg oder sogar auf der Straße (aber nur innerorts). Die Schnellen müssen auf den Radweg, wenn keiner vorhanden auf die Straße. Wenn durch das Zusatzverkehrsschild (siehe Beitragsbild) freigegeben, dürfen die Schnellen auch auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Man könnte sagen, die langsamen Scooter sind mit einem Fußgänger zu vergleichen, die Schnellen eher mit einem Radfahrer.

Als Scooterfahrer musst Du Rücksicht auf die schnelleren Radfahrer und die langsameren Fußgänger nehmen und insbesondere in Fußgängerzonen die Geschwindigkeit auf die Fußgänger anpassen.

Wann geht’s los?

„Ein zeitnahes Inkrafttreten wird angestrebt“. So steht es in der Verordnung. Mal sehen. Ich halte Dich auf dem Laufenden. UPDATE 03.04.2019

& Co

Wie Dir bestimmt aufgefallen ist: Keine Rede von Hoverboards oder e-Skateboards. Diese sind alleine aufgrund der Formulierung der Verordnung ausgeschlossen, sie haben nämlich keine Lenkstange. Man munkelt es werde eine Ausnahmeregelung geprüft. In der Verordnung steht aber nichts darüber. Also mal abwarten.

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