Der ADAC passt die Beiträge seiner Schutzbriefe zum 01.04.2020 kräftig an – Zeit über Alternativen nachzudenken.
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Die Ergebnisse der Abstimmung vom 17.05.2019 über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Bundesrat für Dich zusammengefasst.
Heute morgen hab ich im Radio gehört, daß lt. einer Mitteilung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) die Versicherer die geplante Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in der aktuell geplanten Fassung zum Teil ablehnen.
Es geht dabei darum, daß lt. dem Aktuellen Entwurf zur eKFV Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 12 km/h auf Gehwegen fahren dürfen, siehe meinen Beitrag vom 01.03.2019.
Der GDV ist der Ansicht, daß diese Höchstgeschwindigkeit für den Gehweg zu schnell ist und zu einem erhöhten Unfallrisiko und schwereren Verletzungen insbesondere bei Fußgängern führen kann. In einem Interview mit Unfallforscher Siegried Brockmann ist das detailliert erläutert.
Es ist also noch nicht alles gesprochen und wir sind gespannt, wie die Verordnung schlußendlich aussehen wird.
Update 07.05.2019 12:00 Uhr: Der Bundesverkehrsminister lenkt offensichtlich ein und möchte Entgegen des bisherigen Entwurfs das fahren auf Gehwegen nun nicht erlauben. Außer den Versicherern hatten auch einige Bundesländer Bedenken wegen dieser Regelung.
Gestern, am 03.04.209 hat das Bundeskabinett die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschlossen, siehe deren Pressemitteilung.
Somit ist ein weiterer Schritt gemacht, daß die E-Scooter zügig auf die Straße kommen bzw. zügig legal auf die Straße kommen. Nun muss die Verordnung noch durch den Bundestag, aller Voraussicht nach am 17.05.2019. Dann könnten tatsächlich noch in diesem Frühjahr die ersten E-Scooter mit einer Versicherungsplakette durch unsere Straßen bzw. Radwege flitzen.
Man munkelt zwar noch, es gebe vielleicht eine Änderung bezüglich der „langsamen“ E-Scooter (vgl. Artikel vom 01.03.2019) aber ich denke, das ist im bisherigen Entwurf der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soweit gut definiert und bedarf zumindest aus meiner Sicht keiner Änderung.
Also sind wir mal gespannt, wie der Entwurf letztendlich den Bundesrat passiert und wie schnell dann tatsächlich das Ganze „auf die Straße“ gebracht wird.
Kontakt
Christian Willmann
Versicherungsmakler
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