Neue Produkthaftung ab Dezember 2026: Software und KI als haftungspflichtiges Produkt – was App-Anbieter und Online-Händler in der Rhein-Neckar-Region jetzt prüfen müssen
Neues Produkthaftungsrecht ab 9. Dezember 2026: Was Software- und Technologieunternehmen jetzt prüfen sollten
Am 9. Dezember 2026 löst das novellierte Produkthaftungsrecht die bisherige Fassung des Produkthaftungsgesetzes ab. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2024/2853, die der Bundestag im Oktober 2026 in nationales Recht übersetzt hat. Für viele Betriebe klingt das nach einem Thema für die Rechtsabteilung – tatsächlich betrifft es ganz praktisch deinen Versicherungsschutz.
Der Kern in einem Satz: Software, Firmware, KI-Systeme und digitale Dienste gelten künftig ausdrücklich als Produkt. Damit rücken Unternehmen in die verschuldensunabhängige Produkthaftung, die bisher gedanklich außen vor waren – Entwicklerteams, Anbieter von Steuerungssoftware, SaaS-Anbieter, aber auch Online-Händler, die aus Drittstaaten importieren. Wer seine Police vor fünf oder zehn Jahren abgeschlossen hat, findet dort oft noch einen Erzeugnisbegriff, der rein auf körperliche Sachen zugeschnitten ist.
Was sich inhaltlich ändert
Die Novelle ist keine kosmetische Anpassung. Sie verschiebt an drei Stellen spürbar das Gleichgewicht zugunsten der Geschädigten – und damit auch das Risiko auf der Unternehmensseite.
Software und KI sind jetzt Produkte
Bisher war umstritten, ob eine Software ohne körperlichen Datenträger überhaupt unter das Produkthaftungsgesetz fällt. Diese Diskussion ist beendet. Erfasst sind eigenständige Programme, eingebettete Software in Maschinen und Geräten, KI-Modelle sowie verbundene Dienste, ohne die ein Produkt seine Funktion nicht erfüllen kann. Neu ist außerdem: Auch Software-Updates und das Unterlassen notwendiger Sicherheitsupdates können einen Fehler begründen. Ein Produkt gilt also nicht mehr nur im Moment der Auslieferung als geprüft – die Verantwortung läuft über den Lebenszyklus weiter, solange du die Kontrolle über Updates behältst.
Das ist gerade für Unternehmen relevant, die Wartungs- und Supportverträge anbieten. Wenn eine bekannte Schwachstelle nicht geschlossen wird und daraus ein Personen- oder Sachschaden entsteht, ist der Weg in die Haftung deutlich kürzer als bisher.
Der Kreis der Haftenden wird größer
Neben dem Hersteller können künftig Importeure, Bevollmächtigte, Fulfillment-Dienstleister und unter bestimmten Voraussetzungen auch Online-Plattformen in Anspruch genommen werden. Dahinter steht ein einfacher Gedanke des Gesetzgebers: Ein Verbraucher in Deutschland soll immer einen greifbaren Anspruchsgegner in der EU haben. Wer also Hardware aus Drittstaaten einkauft und unter eigenem Namen weiterverkauft, steht haftungsrechtlich faktisch dort, wo sonst der Hersteller steht.
Auch das Thema wesentliche Veränderung gehört hierher: Wer ein fremdes Produkt substanziell umbaut, neu konfiguriert oder mit eigener Software versieht, kann dadurch selbst zum Hersteller im Sinne des Gesetzes werden. Für Systemintegratoren und Maschinenbauer mit hoher Fertigungstiefe ist das ein Punkt, den man einmal sauber durchdenken sollte.
Beweiserleichterungen und erweiterter Schadenbegriff
Geschädigte müssen künftig weniger beweisen. Bei technisch komplexen Sachverhalten kann das Gericht den Fehler und die Kausalität vermuten, wenn der Anspruchsteller bestimmte Anhaltspunkte darlegt. Dazu kommt eine Offenlegungspflicht: Unternehmen können verpflichtet werden, Dokumentation und Nachweise herauszugeben. Wer seine Entwicklungs-, Test- und Freigabeprozesse ordentlich dokumentiert, ist hier klar im Vorteil.
Erweitert wurde außerdem der Schadenbegriff. Neben Personen- und Sachschäden sind jetzt auch die Vernichtung oder Beschädigung privat genutzter Daten sowie medizinisch anerkannte psychische Beeinträchtigungen erfasst. Die bisherige Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden entfällt, ebenso die Haftungshöchstgrenze. Die Verjährungsfristen bleiben grundsätzlich bei drei beziehungsweise zehn Jahren, bei schleichenden Personenschäden sind es bis zu 25 Jahre.
Was das für deinen Versicherungsschutz bedeutet
Drei Verträge, die zusammenpassen müssen
In der Praxis greifen hier drei Bausteine ineinander. Die Betriebs- und Produkthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die durch deine Erzeugnisse entstehen – entscheidend ist, ob der Erzeugnisbegriff in den Bedingungen Software und digitale Leistungen überhaupt erfasst. Die erweiterte Produkthaftpflicht kümmert sich um die typischen Vermögensfolgeschäden wie Aus- und Einbaukosten, Weiterverarbeitungsschäden oder Rückrufkosten; sie ist bei vielen kleineren Betrieben gar nicht oder nur in Minimalhöhe eingeschlossen. Und die Vermögensschadenhaftpflicht beziehungsweise IT-Haftpflicht fängt reine Vermögensschäden auf, die bei Softwareprojekten den größten Teil der Streitwerte ausmachen.
Die typische Lücke, die mir begegnet: Ein Entwicklungsunternehmen hat eine IT-Haftpflicht für Projektfehler, aber keine Produkthaftpflicht, weil man sich nie als Hersteller gesehen hat. Ab Dezember passt diese Selbsteinschätzung in vielen Fällen nicht mehr zur Rechtslage. Umgekehrt haben Maschinenbauer eine gute klassische Produkthaftpflicht, in deren Bedingungen Software aber nur als Zubehör auftaucht.
Die häufigsten Fragen aus der Praxis
Gilt meine bestehende Produkthaftpflicht automatisch auch für meine App? Nicht automatisch. Entscheidend ist der Erzeugnisbegriff in deinen Bedingungen. Ältere Verträge wurden für körperliche Produkte geschrieben – das lässt sich meist anpassen, aber eben nicht rückwirkend im Schadenfall.
Haften wir auch für Datenverluste beim Kunden? Nach dem neuen Produkthaftungsrecht nur bei Daten, die nicht beruflich genutzt werden. Bei Geschäftskunden bleibt es bei Vertrags- und Deliktshaftung – ein eigenes Thema für die Police.
Wir kaufen Hardware in Asien ein und verkaufen sie online. Was ändert sich? Der Kreis der Haftenden ist erweitert worden; Importeure und Plattformbeteiligte rücken näher an den Hersteller heran. Prüfe, ob dein Vertrag die Importeursrolle ausdrücklich mitversichert.
Reicht es, wenn wir das im Januar angehen? Der Stichtag knüpft am Inverkehrbringen an. Jede Version, die ab dem 9. Dezember 2026 live geht, fällt unter das neue Recht.
Warum das in der Rhein-Neckar-Region besonders viele trifft
Zwischen Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen sitzt eine ungewöhnlich hohe Dichte an Software- und Technologieunternehmen: Gründerzentren wie Mafinex in Mannheim, der Technologiepark Heidelberg mit seinen Life-Science- und KI-Ausgründungen, dazu zahllose kleine Entwicklerteams, die als Zulieferer für die großen Industrie- und Pharmaunternehmen der Region arbeiten. Genau diese Konstellation ist heikel: Wer Steuerungssoftware oder KI-Module an einen Industriekunden liefert, hängt mit in dessen Produkthaftungskette. Dazu kommen die vielen Online-Händler der Region, die aus Drittstaaten importieren. Für beide Gruppen lohnt der Blick in die Police vor dem Jahreswechsel.
Mein Tipp
Mach dir keinen Stress wegen des Datums, aber nimm dir eine Stunde Zeit. In der Praxis reicht meist ein strukturierter Durchgang: Welche Produkte und Releases gehen nach dem 9. Dezember raus, welche Rolle hast du jeweils, und was sagt dein Vertrag dazu. Die meisten Lücken, die ich bei solchen Checks finde, sind keine dramatischen Deckungslöcher, sondern veraltete Formulierungen aus einer Zeit, in der Software noch auf CDs kam. Das lässt sich in Ruhe korrigieren – jetzt deutlich leichter als nach einem Schaden.
Wenn du wissen willst, ob dein bestehender Schutz zum neuen Haftungsrahmen passt, schau ich mir deine Unterlagen gerne an. Nach dem Gespräch weißt du, welche Rolle du in der Haftungskette einnimmst, wo deine Police das abbildet und wo nachgearbeitet werden sollte. Als freier Versicherungsmakler bin ich dabei an keinen Anbieter gebunden – ob am Ende eine Anpassung nötig ist, entscheidest du.
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Quellen
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Modernisierung des Produkthaftungsrechts, Beschluss vom 8. Oktober 2026 (Drucksache 21/4297). bundestag.de
- Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte. eur-lex.europa.eu
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in der bis zum 8. Dezember 2026 geltenden Fassung, §§ 10 und 11. gesetze-im-internet.de
- IHK/DIHK: Neues Produkthaftungsgesetz ab Dezember – Was ändert sich? ihk.de
- IHK Bonn/Rhein-Sieg: Bundestag beschließt Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, Oktober 2026. ihk-bonn.de
- Bitkom: Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen KI, Presseinformation September 2026. bitkom.org
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information zum Stand November 2026 und ersetzt weder eine individuelle Versicherungsberatung noch eine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang dein Versicherungsschutz greift, hängt immer von deinen konkreten Vertragsbedingungen und deiner Rolle in der Lieferkette ab.
Häufige Fragen
Brauchst du als Softwareentwickler eine Produkthaftpflichtversicherung?
Ja, denn ab Dezember 2026 gilt Software gesetzlich ausdrücklich als Produkt. Wenn deine Software oder App einen Personen- oder Sachschaden verursacht, haftest du als Hersteller auch ohne eigenes Verschulden.
Reicht deine bestehende Betriebshaftpflicht für Softwareschäden aus?
In der Regel nicht, da ältere Verträge den Produktbegriff meist nur auf körperliche Sachen beziehen. Du solltest deine bestehende Police darauf prüfen lassen, ob immaterielle Produkte wie Software und Updates sauber mitversichert sind.
Wer haftet, wenn Fehler in integrierter Open-Source-Software Schäden verursachen?
Gegenüber dem Endkunden haftest du als derjenige, der das Gesamtprodukt in den Verkehr bringt. Ein Rückgriff auf die Entwickler der Open-Source-Komponente ist rechtlich und praktisch fast immer ausgeschlossen.
Ist die Produkthaftpflicht für IT-Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?
Es gibt keine gesetzliche Versicherungspflicht für Softwarehersteller. Ohne passenden Schutz musst du berechtigte Schadensersatzansprüche nach einem Softwarefehler allerdings komplett mit deinem eigenen Betriebsvermögen ausgleichen.
Welche Schäden deckt die Produkthaftpflicht für Software ab?
Sie greift bei Personen- und Sachschäden, die direkt durch einen Fehler in deiner Software verursacht werden. Für reine Vermögensschäden, wie Datenverluste oder Systemausfälle ohne Sachschaden, brauchst du weiterhin eine IT-Haftpflichtversicherung.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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