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Startseite » Elektronikversicherung » Anlagegruppe 2: Mess- und Prüftechnik

Anlagegruppe 2: Mess- und Prüftechnik in der Elektronikversicherung

Anlagegruppe 2: Mess- und Prüftechnik

Warum diese Geräte im Betrieb besonders abgesichert sein müssen

Was gehört zur Mess- und Prüftechnik?

In der Elektronikversicherung entscheidet die richtige Zuordnung deiner Geräte darüber, ob im Schadensfall alles glattläuft. Die sogenannte Anlagegruppe 2 umfasst alle Geräte, die in deinem Betrieb für das Messen, Prüfen und Steuern zuständig sind. Dazu gehören unter anderem hochentwickelte Prüfautomaten, empfindliche Geräte zur Materialprüfung, spezielle Prozessrechner und Kfz-Mess- und Prüfeinrichtungen. Elektronische Kassen und Waagen werden je nach Versicherer und Tarifmodell entweder dieser Anlagegruppe oder der Anlagegruppe 1 zugeordnet – hier kommt es auf den konkreten Vertrag an.

Ein konkretes Schadensszenario aus der Praxis

Stell dir vor, du betreibst eine Kfz-Werkstatt in Mannheim. Dein modernes Diagnosegerät ist täglich im Einsatz, um Fehlercodes an Kundenfahrzeugen auszulesen. Durch eine Überspannung nach einem Gewitter oder einen einfachen Bedienungsfehler wird die empfindliche Platine des Geräts komplett zerstört. Ohne funktionierende Prüftechnik steht die Diagnose in deiner Werkstatt still. Die Elektronikversicherung für Geräte der Anlagegruppe 2 übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Reparatur oder den Neuwert eines gleichwertigen Ersatzgeräts.

Zwei wichtige Kriterien bei der Einstufung

1. Die exakte Eingruppierung. Es ist entscheidend, dass jedes technische Gerät der passenden Anlagegruppe zugeordnet wird. Prüfautomaten und Kfz-Diagnosegeräte gehören beispielsweise in diese Gruppe, während klassische Büro-PCs in der Gruppe 1 landen. Bei Kassen und Waagen hängt die Zuordnung vom jeweiligen Versicherer und Tarifmodell ab. Eine falsche Zuordnung kann im Ernstfall zu erheblichem Streit mit dem Versicherer über die tatsächliche Leistung führen.

2. Technische Risiken im Fokus. Diese Absicherung deckt auch innere Schäden ab. Wenn ein Prozessrechner durch einen Kurzschluss oder Feuchtigkeit im Gehäuse versagt, ist das versichert. Reine Verschleißschäden durch Alterung sind jedoch, wie branchenüblich, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Mein Tipp:

Schau dir deine Inventarliste genau an. Oft werden Kassen oder elektronische Messgeräte gedanklich einfach unter der allgemeinen Bürotechnik verbucht. Das ist riskant, weil die Tarife für Mess- und Prüftechnik oft andere Konditionen und Risikobewertungen haben. Wenn du hier unsicher bist, gehen wir die Liste deiner Geräte am besten gemeinsam durch und ordnen sie sauber ein. So stellen wir sicher, dass im Ernstfall alles ohne Verzögerung bezahlt wird.

In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Geräte in deinem Betrieb genau zur Anlagegruppe 2 gehören und wie wir diese am sinnvollsten absichern. Wir ermitteln den tatsächlichen Neuwert deines Equipments, damit du im Schadenfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzenbleibst.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was gehört alles zur Anlagegruppe 2 bei der Elektronikversicherung?

In diese Gruppe fallen alle Geräte, die in deinem Betrieb messen, prüfen oder steuern. Dazu zählen beispielsweise Kfz-Diagnosegeräte, Prüfautomaten und Prozessrechner. Elektronische Kassen und Waagen können je nach Versicherer und Tarifmodell auch der Anlagegruppe 1 zugeordnet sein. Normale Büro-PCs gehören hingegen in die Anlagegruppe 1.

Was passiert, wenn ich ein Gerät versehentlich falsch zuordne?

Eine falsche Eingruppierung kann im Schadensfall zu erheblichem Streit mit dem Versicherer führen. Wenn du eine elektronische Waage oder ein Diagnosegerät in der falschen Anlagegruppe deklarierst, kann die Versicherung die Zahlung kürzen oder in einzelnen Fällen verweigern, weil das tatsächliche Risiko falsch bewertet wurde.

Sind auch Schäden durch Alterung oder Verschleiß abgedeckt?

Nein, Verschleiß und die normale Alterung der Geräte kannst du nicht versichern. Abgesichert sind unvorhergesehene Schäden wie Kurzschlüsse, Überspannung durch Blitzeinschlag, Feuchtigkeit im Gehäuse oder Schäden durch Bedienungsfehler deines Teams.

Zahlt die Versicherung im Ernstfall den aktuellen Neupreis des Geräts?

Ja, bei einem Totalschaden übernimmt die Elektronikversicherung in der Regel die Kosten für ein neues, gleichwertiges Ersatzgerät. Lässt sich das Gerät reparieren, werden die notwendigen Reparaturkosten übernommen, damit dein Betrieb schnell weiterlaufen kann.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 09.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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  • Anlagegruppe 2: Mess- und Prüftechnik
  • Anlagegruppe 3: Satz- und Reprotechnik
  • Anlagegruppe 4: Bild- und Tontechnik
  • Anlagegruppe 5: Medizintechnik
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