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Startseite » THV » Teilnahme am Reitunterricht

Teilnahme am Reitunterricht – was die Tierhalterhaftpflicht leisten muss

Teilnahme am Reitunterricht

Versicherungsschutz beim Reitunterricht

Du liebst Pferde und nimmst regelmäßig Reitunterricht? Ein wunderbares Hobby, das aber spezifische Risiken birgt. Beim Reiten können Schäden entstehen – bei dir selbst, Dritten oder am Pferd und der Ausrüstung. So sorgst du für optimalen Schutz.

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Die Kostenverteilung hängt davon ab, ob du dein eigenes Pferd nutzt oder ein Schulpferd reitest:

1. Mit dem eigenen Pferd. Als Pferdehalter trägst du eine besondere Verantwortung. Dein Pferd kann auch ohne dein Verschulden Schäden verursachen. Die gesetzliche Haftung trifft hier den Tierhalter (§ 833 BGB). Eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Sie schützt dich, wenn dein Pferd zum Beispiel ausschlägt und jemanden verletzt oder ein Auto beschädigt. Wichtig: Stellst du dein Pferd gewerblich für Reitunterricht bereit, ist dies meist nicht von deiner privaten Tierhalterhaftpflicht abgedeckt. Hier braucht der Reitstall eine eigene Betriebshaftpflicht (Quelle: VEMA-Sparteninfo Tierhalterhaftpflicht Revision 2508_v07).

2. Mit einem Schulpferd. Reitest du ein Pferd des Stalls, liegt die Tierhalterhaftung beim Stallbetreiber. Er ist für Schäden verantwortlich, die sein Pferd verursacht. Passiert dir selbst ein Unfall durch dein eigenes Verhalten oder einen Fehler des Stalls (z.B. mangelhafte Ausrüstung), greift eventuell dessen Betriebshaftpflicht – aber nur, wenn den Stall ein Verschulden trifft.

Was, wenn du dich selbst verletzt?

Reiten birgt immer ein Verletzungsrisiko. Stürze können zu Prellungen, Knochenbrüchen oder Invaliditäten führen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier oft nicht, da Reitunterricht Freizeit ist. Eine private Unfallversicherung ist daher dein wichtigster Schutz. Achte darauf, dass Reiten als Hobby angegeben und mitversichert ist. Gute Tarife decken Bergung, Behandlungen und zahlen eine Summe bei bleibender Invalidität (Quelle: VEMA-Sparteninfo Unfallversicherung 07/2026).

Was, wenn du Schaden verursachst?

Verursachst du als Reiter Schäden an Ausrüstung, Stall oder verletzt andere Personen oder Tiere? Hier ist deine Privathaftpflichtversicherung der erste Ansprechpartner. Doch Vorsicht: Viele Policen schließen Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen – dazu können auch Pferde gehören – aus. Prüfe deine Police, ob Fremdreiterrisiko oder Schäden an gemieteten Sachen mitversichert sind.

Regionaler Bezug: Dein Reitsport in der Rhein-Neckar-Region

Ob du in den Reitvereinen rund um Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen unterwegs bist: Die grundlegenden Absicherungen bleiben gleich. Die Vielzahl an Reitschulen und Pferdehöfen in der Region macht das Reiten hier besonders attraktiv. Ein Unfall kann überall passieren, sei es auf einem Ausritt am Neckar oder in der Reithalle in Edingen-Neckarhausen. Die richtige Absicherung gibt dir die Freiheit, dein Hobby ohne ständige Sorgen zu genießen.

Mein Tipp:

Reiten ist ein Sport voller Leidenschaft, aber auch mit Risiken. Ich erlebe oft, wie schnell ein kleiner Sturz große finanzielle Folgen haben kann. Kläre unbedingt vorab, ob deine private Unfallversicherung Reiten als Hobby abdeckt und ob deine Privathaftpflicht für Schäden am Schulpferd oder an der Ausrüstung aufkommt. Das ist oft nicht automatisch der Fall. Lass uns das gemeinsam prüfen – damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: die Freude am Reiten.

Du bist unsicher, ob du beim Reitunterricht richtig abgesichert bist? Lass uns das gemeinsam prüfen und bei Bedarf die passenden Lösungen finden. Das kostet dich nichts, gibt dir aber ein gutes Gefühl.

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Quellen

  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  • § 833 BGB – Haftung des Tierhalters
  • VEMA eG – Informationen zur Tierhalterhaftpflicht Revision 2508_v07
  • VEMA eG – Informationen zur Unfallversicherung 07/2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs sind ausschlaggebend.

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn das Schulpferd, das ich reite, einen Schaden verursacht?

Wenn ein Schulpferd einen Schaden verursacht, zum Beispiel ein Auto beschädigt oder eine Person verletzt, haftet in der Regel der Stallbetreiber. Er ist der Tierhalter und hat die Verantwortung für sein Pferd.

Was ist, wenn ich mich selbst beim Reitunterricht verletze?

Dein gesetzlicher Unfallschutz greift beim Reitunterricht als Freizeitaktivität oft nicht. Eine private Unfallversicherung ist hier sehr wichtig. Sie zahlt bei bleibenden Schäden, übernimmt Bergungskosten und Behandlungskosten, wenn Reiten als Hobby mitversichert ist.

Bin ich versichert, wenn ich als Reiter einen Schaden an der Ausrüstung des Stalls oder am Schulpferd selbst verursache?

Deine private Haftpflichtversicherung ist hier der erste Ansprechpartner. Es ist jedoch entscheidend, dass sie das sogenannte Fremdreiterrisiko oder Schäden an geliehenen Sachen einschließt, da viele Standardpolicen hier Ausschlüsse haben.

Ich habe ein eigenes Pferd und nehme damit am Reitunterricht teil – welche Versicherung brauche ich?

Als Pferdehalter bist du für alle Schäden verantwortlich, die dein Pferd verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb unerlässlich für dich. Sie schützt dich vor hohen Kosten bei Personen- oder Sachschäden durch dein Pferd.

Warum ist meine normale private Haftpflichtversicherung beim Reiten manchmal nicht ausreichend?

Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden an Gegenständen aus, die du dir geliehen oder gemietet hast. Dazu können auch Schulpferde oder die Reitausrüstung gehören. Du solltest prüfen, ob deine Police das Fremdreiterrisiko explizit mitversichert.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 07.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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