Gefährdungshaftung in der Hundehalterhaftpflichtversicherung und der Unterschied zur Verschuldens- oder Delikthaftung
Das Halten eines Luxustieres unterliegt der Gefährdungshaftung, da das Tier nicht zu 100% durch den Halter zu kontrollieren ist und daher grundsätzlich eine Gefahr von dem Tier ausgeht. Der Halter haftet unabhängig von seinem Verschulden.
Gefährdungshaftung im Gesetz
Ein Hund ist in der Regel ein sogenanntes Luxustier, also das Gegenteil eines Nutztieres. Im §833 BGB ist dies definiert:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Zum einen wird hier der Unterschied zwischen Luxus- und Nutztier gemacht („…durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist…“), zum anderen wird nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit abgestellt im Gegensatz zu §823(1) BGB, was eine Verschuldenshaftung begründen würde.
Gefährdungshaftung in der Hundehalterhaftpflichtversicherung in der Praxis
In der Praxis bedeutet das, daß es im Schadensfall eine Beweislastumkehr gibt. Bei der Verschuldenshaftung muss der Geschädigte beweisen, daß er geschädigt wurde. Bei der Gefährdungshaftung hingegen genügt es, daß der Geschädigte behauptet, er sei durch Deinen Hund geschädigt worden. Du musst im Zweifelsfall beweisen, daß es nicht so war. Das ist natürlich sehr schwierig und Du wirst i.d.R. in die Haftung genommen. Es kommt also nicht darauf an, ob Dein Hund wirklich einen Schaden verursacht hat, sondern ob Du beweisen kannst daß es nicht so war.
Deshalb sind Aussagen wie: „Ich brauch keine Hundehalterhaftpflichtversicherung, mein Hund ist doch so klein/alt/jung/zahm/…“ hanebüchen.