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Startseite » THV » Tierhüterrisiko

Tierhüterrisiko – was die Tierhalterhaftpflicht leisten muss

Tierhüterrisiko

Tierhüterrisiko: Wer haftet, wenn andere auf dein Tier aufpassen?

Wenn du einen Hund oder ein Pferd hast, kennst du das: Manchmal passen Freunde, Nachbarn oder Verwandte auf dein Tier auf. Sei es für einen kurzen Spaziergang, während du im Urlaub bist oder weil du gerade keine Zeit hast. Doch was passiert, wenn genau in diesem Moment ein Schaden entsteht? Hier kommt das sogenannte Tierhüterrisiko ins Spiel, ein wichtiger Baustein deiner Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Warum ist das Tierhüterrisiko so wichtig?

Als Halter eines Hundes oder Pferdes haftest du für Schäden, die dein Tier verursacht – und das, selbst wenn dich kein Verschulden trifft. Das nennt man Gefährdungshaftung (§ 833 BGB). Das ist ein großer Unterschied zur Privathaftpflicht, die nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit greift. Wenn jemand anderes dein Tier hütet und es kommt zu einem Schaden, bist du als Halter trotzdem in der Pflicht. Die Erweiterung für das Tierhüterrisiko in deiner Tierhalterhaftpflicht sorgt dafür, dass auch in diesem Fall der Versicherungsschutz greift.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Stell dir vor, deine Freundin geht mit deinem Labrador am Rhein spazieren. Plötzlich erschrickt der Hund vor einem lauten Geräusch, reißt sich los und rennt auf die Straße. Ein Radfahrer muss ausweichen, stürzt und verletzt sich schwer. Zusätzlich ist sein teures E-Bike beschädigt. Ohne eine entsprechende Klausel für das Tierhüterrisiko in deiner Tierhalterhaftpflichtversicherung könnte es für dich und deine Freundin zu hohen finanziellen Forderungen kommen. Mit dieser Erweiterung reguliert deine Versicherung den Schaden – auch wenn nicht du selbst, sondern deine Freundin mit dem Hund unterwegs war. Sie schützt somit auch die Person, die auf dein Tier aufpasst, vor den finanziellen Folgen.

Dein Tier in der Rhein-Neckar-Region – der lokale Bezug

In Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen genießen viele Tierbesitzer die Parks, den Waldrand oder die Rheinpromenade für ausgiebige Spaziergänge. Ob in der Eppelheimer Feldflur, im Käfertaler Wald oder am Neckar in Heidelberg – schnell passiert es, dass auch mal jemand anderes deinen Vierbeiner ausführt. In einer Region mit vielen Grünflächen und gleichzeitig dicht besiedelten Gebieten ist es besonders sinnvoll, auch an das Tierhüterrisiko zu denken. So bist du auch abgesichert, wenn dein Tier bei Freunden im Oststadtpark oder bei den Großeltern in Ludwigshafen auf Entdeckungstour geht.

Mein Tipp:

Das Tierhüterrisiko ist ein Detail, das oft übersehen wird. Sprich mich darauf an, ob diese Klausel in deiner aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung enthalten ist. Es gibt dabei Unterschiede, wie lange eine Betreuung erlaubt ist oder ob sie unentgeltlich erfolgen muss. Kläre das besser im Vorfeld, um im Ernstfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Denk dran: Ein Tierunfall kann schnell teuer werden, wenn du nicht richtig abgesichert bist. Lass uns gemeinsam prüfen, ob deine Tierhalterhaftpflicht optimal auf dich und dein Tier zugeschnitten ist und alle Eventualitäten abdeckt. Ein kurzes Gespräch kostet dich nichts und gibt dir Gewissheit.

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Quellen

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 833. (Stand: 2024)
  • Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung, Christian Willmann. (Recherche 07/2026)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen freien Versicherungsmakler.

Häufige Fragen

Was genau ist das Tierhüterrisiko?

Das Tierhüterrisiko beschreibt die Haftung, wenn dein Tier einen Schaden verursacht, während eine andere Person – zum Beispiel ein Freund oder Nachbar – darauf aufpasst. Als Tierhalter haftest du grundsätzlich immer für Schäden deines Tieres, selbst wenn dich kein Verschulden trifft (Gefährdungshaftung nach § 833 BGB).

Warum brauche ich eine spezielle Erweiterung dafür, wenn ich schon eine Tierhalterhaftpflicht habe?

Deine reguläre Tierhalterhaftpflicht sichert dich als Halter ab. Wenn aber jemand anders dein Tier hütet und in dieser Zeit ein Schaden entsteht, schützt die Erweiterung für das Tierhüterrisiko auch diese Person vor finanziellen Forderungen. Ohne diese Erweiterung könnte die Person, die auf dein Tier aufpasst, selbst in die Haftung genommen werden.

Gilt das auch, wenn mein Hund bei Freunden zuhause ist und dort etwas kaputt macht?

Ja, die Erweiterung für das Tierhüterrisiko greift auch in solchen Fällen. Wenn dein Hund bei deinen Freunden zuhause einen Schaden anrichtet, während sie auf ihn aufpassen, übernimmt die Versicherung die Kosten. Das schützt nicht nur dich als Halter, sondern auch deine Freunde vor den finanziellen Folgen.

Welche Tiere sind vom Tierhüterrisiko betroffen?

Das Tierhüterrisiko bezieht sich hauptsächlich auf Hunde und Pferde. Für diese Tiere gilt in Deutschland die sogenannte Gefährdungshaftung, da von ihnen ein erhöhtes Schadenspotenzial ausgehen kann.

Ist es wichtig, das Tierhüterrisiko zu haben, wenn jemand nur kurz mit meinem Hund Gassi geht?

Absolut. Auch bei einem kurzen Spaziergang kann dein Tier unvorhergesehen reagieren und einen Schaden verursachen. Die Erweiterung stellt sicher, dass du und die Person, die deinen Hund ausführt, auch in dieser Situation umfassend abgesichert seid.

Was ist, wenn ich einen professionellen Tiersitter bezahle? Gilt die Erweiterung dann auch?

Nein, in der Regel nicht. Die Erweiterung für das Tierhüterrisiko ist für Fälle gedacht, in denen Freunde oder Bekannte unentgeltlich auf dein Tier aufpassen. Für professionelle Tiersitter ist es wichtig, dass diese eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung besitzen, die solche Schäden abdeckt.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 07.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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