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Startseite » Risikolebensversicherung » Verzicht auf Kündigung bei gemeldeter Gefahrerhöhung (§ 24 VVG)

Verzicht auf Kündigung bei gemeldeter Gefahrerhöhung (§ 24 VVG) in der Risikolebensversicherung

Verzicht auf Kündigung bei gemeldeter Gefahrerhöhung (§ 24 VVG)

Warum dieses Leistungsmerkmal bei veränderten Lebensumständen schützt

Was bedeutet eine Gefahrerhöhung im Laufe der Zeit?

Wenn du eine Risikolebensversicherung abschließt, bewertet der Versicherer dein Risiko anhand deiner damaligen Lebensumstände. Doch das Leben verändert sich. Es kann sein, dass du Jahre nach dem Vertragsabschluss mit dem Rauchen beginnst oder ein risikoreiches Hobby für dich entdeckst. Gesetzlich gesehen ist das eine sogenannte Gefahrerhöhung.

Laut Paragraph 23 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bist du verpflichtet, dem Anbieter solche nachträglichen Änderungen zu melden. Nach Paragraph 24 VVG hat das Unternehmen dann normalerweise das Recht, deinen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen oder einen erheblichen Risikozuschlag zu verlangen.

Der vertragliche Verzicht schützt deine Absicherung

Gute Tarife verzichten in ihren Bedingungen ausdrücklich auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht bei einer gemeldeten Gefahrerhöhung. Das ist für dich eine wichtige Sicherheit. Wenn du beispielsweise anfängst zu rauchen und das pflichtbewusst meldest, darf der Versicherer deinen Vertrag nicht einfach auflösen. Er wird in der Regel lediglich deinen Beitrag auf den regulären Tarif für Raucher anpassen. Der Schutz für deine Familie bleibt lückenlos bestehen.

Solltest du eine solche Gefahrerhöhung allerdings verschweigen und es kommt zum Schlimmsten, drohen harte Konsequenzen. Der Versicherer kann die Auszahlung im Todesfall massiv kürzen oder die Leistung komplett verweigern, wenn die nicht gemeldete Gefahr im Zusammenhang mit dem Ableben stand.

Mein Tipp:

Achte beim Abschluss einer Risikolebensversicherung unbedingt auf den Verzicht des Kündigungsrechts nach Paragraph 24 VVG. Lebensentwürfe und Gewohnheiten ändern sich über die Jahre. Ein Tarif, der auf dieses Recht verzichtet, gibt dir die nötige Sicherheit für die Zukunft. Falls sich bei dir ein Risiko erhöht hat, melde es dem Versicherer sofort. Lieber zahlst du einen angepassten Beitrag, als dass deine Hinterbliebenen im Ernstfall ohne die vereinbarte Summe dastehen.

Lass uns deine Absicherung gemeinsam prüfen

Als freier Versicherungsmakler in Mannheim helfe ich dir dabei, die Bedingungen der verschiedenen Anbieter genau zu vergleichen. Wir klären im persönlichen Gespräch, welche Risikolebensversicherung am besten zu deinem Leben passt und auch bei späteren Veränderungen sicher leistet.

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Quellen

  • § 24 VVG – Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  • § 24 VVG – Kündigung wegen Gefahrerhöhung – dejure.org

Dieser Artikel dient als allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung für deine persönliche Situation.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich nach dem Abschluss der Versicherung mit dem Rauchen anfange?

Das gilt gesetzlich als Gefahrerhöhung und du musst es deinem Versicherer melden. Hat dein Tarif einen Verzicht auf das Kündigungsrecht nach § 24 VVG vereinbart, wird lediglich dein Beitrag auf den normalen Rauchertarif angepasst, aber dein Schutz bleibt bestehen.

Kann mir der Versicherer kündigen, wenn ich ein risikoreiches Hobby wie Fallschirmspringen beginne?

Ohne die passende Klausel hat der Versicherer nach einer gemeldeten Gefahrerhöhung ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Tarife mit einem Kündigungsverzicht verzichten auf diesen Schritt und passen stattdessen nur den Beitrag an das neue Risiko an.

Was passiert, wenn ich eine Gefahrerhöhung einfach nicht melde?

Das kann schwerwiegende Folgen haben, wenn der Leistungsfall eintritt. Der Versicherer darf dann die Auszahlung an deine Hinterbliebenen massiv kürzen oder die Leistung sogar ganz verweigern, falls der Tod mit dem nicht gemeldeten Risiko zusammenhängt.

Zahle ich nach der Meldung eines neuen Risikos immer mehr Beitrag?

In der Regel ja, denn der Versicherer kalkuliert deinen Beitrag für das höhere Risiko neu, beispielsweise beim Wechsel zum Raucher. Der Verzicht auf das Kündigungsrecht sorgt aber dafür, dass du überhaupt versichert bleibst und dein Vertrag nicht einseitig beendet wird.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 11.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Risikolebensversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

Risikoleben Info

  • Verzicht auf Kündigung bei gemeldeter Gefahrerhöhung (§ 24 VVG)
  • Verzicht auf Meldepflicht bei Aufnahme des Rauchens
  • Verzicht auf Kündigung/Beitragsanpassung bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung (§ 19 VVG)
  • Anspruch im Leistungsfall bei nicht gemeldeter Gefahrerhöhung
  • Nachversicherungszeitpunkte / Nachversicherungsgarantie
  • Beitragsfreistellung
  • Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Dynamiken
  • Vorläufiger Versicherungsschutz
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