Verzicht auf Meldepflicht bei Aufnahme des Rauchens in der Risikolebensversicherung
Warum diese Klausel deinen Versicherungsschutz im Ernstfall absichert
Wer bei Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht raucht, zahlt deutlich weniger Beitrag. Laut einer GDV-Auswertung zahlt ein 30-jähriger Raucher 112 Prozent mehr als ein gleichaltriger Nichtraucher – also mehr als das Doppelte. Bei älteren Versicherungsnehmern fällt der Unterschied noch größer aus. Doch was passiert, wenn du Jahre nach dem Vertragsabschluss doch zur Zigarette greifst? Hier entscheidet eine wichtige Klausel im Kleingedruckten darüber, ob dein Versicherungsschutz stabil bleibt.
Gefahrerhöhung und die Folgen im Ernstfall
Nach den gesetzlichen Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 23 ff. VVG) musst du dem Versicherer eine sogenannte Gefahrerhöhung melden. Fängst du nach Vertragsschluss mit dem Rauchen an, steigt dein statistisches Risiko. Bei vielen Standardtarifen bist du deshalb verpflichtet, diesen Wandel unverzüglich anzuzeigen. Der Versicherer passt dann deinen Beitrag an den teureren Rauchertarif an.
Vergisst du diese Meldung und es kommt zum Schlimmsten, drohen finanzielle Einbußen für deine Hinterbliebenen. Der Versicherer kann die Leistung im Todesfall massiv kürzen. Er berechnet dann nachträglich, wie viel Todesfallschutz du für deine gezahlten Nichtraucher-Beiträge als Raucher bekommen hättest. Im schlimmsten Fall kann die Auszahlung erheblich gekürzt werden.
Die rettende Klausel: Verzicht auf die Meldepflicht
Gute Tarife enthalten die Klausel „Verzicht auf Meldepflicht bei Aufnahme des Rauchens“. Das bedeutet für dich: Gibst du beim Antrag wahrheitsgemäß an, Nichtraucher zu sein, ist dieser Status für die gesamte Laufzeit eingefroren. Selbst wenn du später zum regelmäßigen Raucher wirst, musst du dies dem Versicherer nicht melden. Dein Beitrag bleibt dauerhaft günstig, und deine Familie erhält im Ernstfall die volle vereinbarte Versicherungssumme ohne Abzüge.
Mein Tipp:
Achte beim Vergleich der Bedingungen penibel auf diesen Punkt. Das Leben verläuft selten geradlinig. Stress im Job oder private Veränderungen können dazu führen, dass du doch wieder zur Zigarette greifst. Hast du dann einen Tarif ohne diesen Verzicht gewählt, musst du das melden und zahlst dauerhaft mehr. Als freier Versicherungsmakler in Mannheim sehe ich oft, dass am falschen Ende gespart wird. Ein paar Cent Beitragsunterschied im Monat wiegen das Risiko einer späteren Leistungskürzung niemals auf.
Lass uns gemeinsam die Bedingungen der verschiedenen Anbieter analysieren und genau den Tarif finden, der zu deinem Leben und deiner Zukunftsplanung passt.
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Quellen
- Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) – Bundesministerium der Justiz
- Risikolebensversicherung – Raucher zahlen mindestens 90 Prozent mehr – Versicherungsbote
- Risikolebensversicherung für Raucher: So hoch ist der Beitragsaufschlag – Versicherungsbote
- § 23 VVG – Einzelnorm – Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
- Risikolebensversicherung: So funktionieren Versicherungssumme, Laufzeit und Beiträge – Versicherungsbote
Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Beratung dar.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich später wieder rauche und mein Vertrag diese Klausel nicht hat?
Ohne die Klausel musst du den Beginn des Rauchens unverzüglich deinem Versicherer melden. Vergisst du das und es kommt zum Schlimmsten, drohen massive Kürzungen: Die Auszahlung für deine Hinterbliebenen kann erheblich reduziert werden.
Gilt der Verzicht auf die Meldepflicht auch, wenn ich schon bei Vertragsabschluss geraucht habe?
Nein, beim Antrag musst du deinen Status absolut ehrlich angeben. Wenn du dort schummelst, riskierst du wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung den gesamten Versicherungsschutz ohne jede Auszahlung.
Ab wann gelte ich für die Versicherung überhaupt als Nichtraucher?
In der Regel musst du vor der Antragstellung mindestens zwölf Monate lang komplett rauchfrei gewesen sein. Dazu zählen bei den meisten Versicherern auch E-Zigaretten, Shishas und Schnupftabak. Ob auch Nikotinpflaster einbezogen werden, hängt vom jeweiligen Versicherer und dessen Bedingungen ab.
Steigt mein Beitrag, wenn ich eine Aufnahme des Rauchens melde?
Ja, ohne die Verzichtsklausel passt der Versicherer deinen Beitrag an den teureren Rauchertarif an. Laut einer GDV-Auswertung zahlt ein 30-jähriger Raucher 112 Prozent mehr als ein gleichaltriger Nichtraucher – also mehr als das Doppelte.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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