Versicherte Risikopersonen in der Reiseversicherung – wer ist abgesichert?
Welche Personen laut Versicherungsbedingungen zum geschützten Kreis gehören
Wenn du eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abschließt, sichert diese dich vor den finanziellen Folgen einer Stornierung ab. Doch was passiert, wenn nicht du selbst krank wirst, sondern jemand aus deiner Familie? Hier kommt der Begriff der Risikoperson ins Spiel. Eine Risikoperson ist jemand, dessen unvorhergesehenes Ereignis dich dazu berechtigt, deine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, ohne dass du die Stornokosten allein tragen musst.
Wer genau zu diesem Personenkreis gehört
Wer als Risikoperson gilt, ist in den Bedingungen der Versicherer geregelt. In der Regel betrifft dies einen festgelegten Kreis an Menschen:
1. Deine engsten Verwandten. Dazu gehören dein Ehe- oder Lebenspartner, deine Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Auch Schwiegereltern oder Schwiegerkinder sind in den meisten Tarifen abgedeckt.
2. Deine Reisebegleitung. Wenn du eine Reise für zwei Personen gebucht hast und dein Mitreisender schwer erkrankt, musst du die Reise nicht alleine antreten. Er gilt für dich als Risikoperson.
3. Betreuungspersonen. Wenn ein naher Angehöriger, den du pflegst, oder deine Kinder von einer festen Kraft betreut werden und diese Person plötzlich ausfällt, kann das ebenfalls ein versichertes Ereignis sein.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis
Stelle dir vor, du hast eine Reise nach New York gebucht. Kurz vor dem Abflug erleidet dein Vater unerwartet eine schwere Blinddarmentzündung und muss sofort operiert werden. An Urlaub ist in dieser Situation nicht zu denken. Da dein Vater als naher Angehöriger eine versicherte Risikoperson ist, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornogebühren für deine Flüge und das Hotel.
Wo die Grenzen der Absicherung liegen
Nicht jeder Verwandte ist automatisch eine Risikoperson. Onkel, Tanten, Cousinen oder der beste Freund gehören in den Standardtarifen meistens nicht dazu. Zudem leisten Versicherer in der Regel nicht, wenn eine Erkrankung bereits vor der Buchung bekannt und nicht stabil war. Tritt ein Notfall bei einer Person ein, die nicht als Risikoperson im Vertrag definiert ist, musst du die Stornokosten selbst zahlen.
Mein Tipp:
Wirf vor dem Abschluss einen genauen Blick in das Kleingedruckte. Vor allem, wenn du mit Freunden reist, solltet ihr darauf achten, dass Reiseteilnehmer gegenseitig als Risikopersonen anerkannt sind. Sonst bleibst du auf den Kosten sitzen, wenn dein Reisepartner krank wird und du nicht alleine fliegen möchtest. Gerne helfe ich dir dabei, den passenden Tarif für deine Situation zu finden.
In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Personen in deinem Wunschtarif abgesichert sein müssen und wo eventuelle Lücken lauern. So stellst du sicher, dass du im Ernstfall finanziell geschützt bist.
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Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen freien Versicherungsmakler.
Häufige Fragen
Wer gilt bei der Reiserücktrittsversicherung eigentlich als Risikoperson?
Das sind Menschen, deren unerwartete schwere Erkrankung oder ein Unfall dich dazu berechtigt, deine Reise abzusagen. Neben deinen engsten Verwandten wie Partner, Kindern, Eltern und Geschwistern gehört dazu meistens auch deine direkte Reisebegleitung.
Sind meine Cousine oder mein bester Freund auch über die Versicherung abgedeckt?
Nein, in den Standardtarifen gehören entferntere Verwandte wie Onkel, Tanten und Cousinen oder eben Freunde nicht zum versicherten Kreis. Tritt bei ihnen ein Notfall ein und du sagst deshalb die Reise ab, bleibst du auf den Stornokosten sitzen.
Zahlt die Versicherung auch, wenn die chronische Erkrankung eines Angehörigen wieder ausbricht?
Das hängt vom Zustand vor der Buchung ab. War die Erkrankung in den letzten Monaten stabil und hat sich dann völlig unerwartet verschlimmert, leistet der Versicherer in der Regel. War die Verschlechterung dagegen absehbar oder die Person bereits in dauerhafter Behandlung, gehst du leer aus.
Was passiert, wenn die Betreuungsperson für meine Kinder oder pflegebedürftigen Eltern ausfällt?
Viele Tarife stufen eine namentlich genannte oder fest angestellte Betreuungskraft als Risikoperson ein. Fällt diese Person durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich aus und du musst deshalb zu Hause bleiben, übernimmt die Versicherung die Stornierungskosten.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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