Mitversicherte Hunde/Katzen in der Reiseversicherung
Warum erkrankte Haustiere zum Stornogrund werden
Für viele Menschen gehört das Haustier fest zur Familie. Wenn der geplante Urlaub ansteht, soll der Vierbeiner entweder mitreisen oder wird für die Urlaubszeit in einer Pension oder bei Freunden untergebracht. Doch was passiert, wenn sich der Hund oder die Katze kurz vor der Abreise schwer verletzt oder akut erkrankt? In solchen Fällen ist an Urlaub meist nicht mehr zu denken. Ohne die passende Absicherung bleibst du dann jedoch auf den Stornokosten der Reise sitzen.
Was bedeutet die Mitversicherung von Haustieren?
In klassischen Tarifen einer Reiserücktrittsversicherung gelten meist nur zweibeinige Familienmitglieder als sogenannte Risikopersonen. Erkrankt ein Mensch schwer, zahlt die Versicherung. Wird das Haustier krank, gilt dies rechtlich oft nicht als versicherter Rücktrittsgrund. Spezielle Tarife erweitern diesen Schutz jedoch auf Hunde und Katzen. Tritt eine unerwartete, schwere Erkrankung oder ein Unfall des Tieres ein, kannst du die Reise absagen und der Versicherer übernimmt die vertraglichen Stornogebühren.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis
Ein Paar aus Mannheim bucht eine zweiwöchige Flugreise nach Mallorca für einen hohen vierstelligen Reisepreis. Wenige Tage vor dem Abflug erleidet ihre Katze eine akute Harnwegsblockade und muss notoperiert werden. Die tierärztliche Nachsorge erfordert eine tägliche Medikamentengabe und strenge Beobachtung. Die Reise kann so nicht angetreten werden. Da das Paar einen Tarif mit versicherten Haustieren gewählt hat, erstattet die Versicherung die Stornokosten von 85 Prozent des Reisepreises. Ohne diese Klausel hätten sie den Großteil des Reisepreises aus eigener Tasche zahlen müssen.
Die Grenzen der Absicherung
Wie bei jeder Versicherung gibt es auch hier klare Grenzen. Der Schutz gilt in der Regel ausschließlich für Hunde und Katzen. Andere Haustiere wie Kaninchen, Vögel oder Pferde sind im Rahmen dieser Tarife nicht versichert. Zudem muss die Erkrankung plötzlich und unerwartet auftreten. Chronische Leiden oder Krankheiten, die bereits vor der Buchung der Reise bekannt waren und behandelt wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zudem sind Tarife mit diesem erweiterten Schutz oft geringfügig teurer als Standardtarife.
Mein Tipp: Achte beim Vergleich genau auf das Kleingedruckte. Manche Anbieter verlangen, dass der Hund oder die Katze im Versicherungsantrag namentlich genannt oder offiziell gechipt sein muss. Wenn du ein Haustier hast, lohnt sich dieser genaue Blick in die Bedingungen fast immer. Ein kleiner Aufpreis schützt dich vor großem finanziellem Ärger, wenn zu Hause ein tierischer Notfall eintritt.
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Reiserücktrittsversicherung deine Haustiere optimal einschließt und ob sich für dich eher ein Jahresvertrag oder eine Absicherung für eine einzelne Reise lohnt.
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Quellen
- https://dejure.org/dienste/lex/BGB/651i/2.html
- Reiserücktritt: Wer zahlt, wenn die Reise am kranken Hund scheitert? – Stiftung Warentest
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen freien Versicherungsmakler.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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