Unerwartete Verschlechterung von Vorerkrankungen in der Reiseversicherung
Wann die Versicherung bei chronischen Krankheiten leistet
Eine Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn du deine Reise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung absagen musst. Doch was passiert, wenn du bereits an einer chronischen Krankheit wie Asthma, Diabetes oder Bluthochdruck leidest? Hier kommt es im Schadensfall oft zum Streit mit dem Versicherer darüber, ob der Krankheitsausbruch wirklich unerwartet war.
Wann leistet die Reiseversicherung bei Vorerkrankungen?
Grundsätzlich gilt eine Verschlechterung deiner Gesundheit nur dann als versichert, wenn mit dem akuten Schub zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht zu rechnen war. Die Versicherer prüfen das im Leistungsfall sehr genau anhand deiner Krankenakte.
1. Die Stabilitätsphase. Viele Tarife verlangen, dass deine chronische Erkrankung in den letzten Monaten vor der Buchung stabil war. Meistens gilt hier ein Zeitraum von sechs Monaten. Gab es in dieser Zeit keine neuen Medikamente, keine Dosisänderungen und keine Krankenhausaufenthalte, gilt die Verschlechterung als unerwartet.
2. Die ärztliche Prognose. Wenn dein Arzt dir kurz vor der Buchung bescheinigt, dass du reisetauglich bist, hast du bei einer späteren Stornierung gute Karten. Verschlechtert sich dein Zustand danach trotzdem akut, liegt ein versichertes Ereignis vor.
3. Geplante Behandlungen. Standen schon vor der Buchung Kontrolluntersuchungen, eine Operation oder eine neue Therapie an, ist die Verschlechterung nicht unerwartet. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Stornokosten nicht.
Wo liegen die Grenzen der Absicherung?
Es gibt keine Universallösung für jeden Krankheitsverlauf. Manche Tarife schließen bestehende chronische Erkrankungen in ihren Bedingungen fast vollständig aus. Wenn du dann wegen deiner bekannten Migräne oder chronischer Rückenschmerzen absagen musst, bleibst du komplett auf den Stornogebühren sitzen. Andere Tarife sind deutlich kulanter, kosten dafür im Beitrag aber oft etwas mehr.
Mein Tipp:
Lass dir vor jeder teuren Reisebuchung von deinem behandelnden Arzt schriftlich bestätigen, dass du stabil und reisetauglich bist. Das kostet beim Arzt manchmal eine kleine Gebühr, ist im Ernstfall aber dein wichtigster Beleg gegenüber der Versicherung. Zudem lohnt sich hier in Mannheim der genaue Blick in die Versicherungsbedingungen, da sich die Tarife bei den Fristen für die Stabilitätsphase stark unterscheiden.
Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Reiseversicherung deine gesundheitliche Vorgeschichte wirklich abdeckt. Wir prüfen die genauen Bedingungen der Anbieter, damit du im Ernstfall vor finanziellen Überraschungen geschützt bist.
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Quellen
- Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht immer – Verbraucherzentrale Hamburg
- Vorerkrankungen in der Reiseversicherung – Deutsche Assistance
Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wann gilt die Verschlechterung meiner chronischen Erkrankung als unerwartet?
Das ist meist der Fall, wenn deine Erkrankung in den sechs Monaten vor der Reisebuchung stabil war. In dieser Zeit dürfen sich weder deine Medikamente noch deren Dosierung verändert haben, und es darf kein Krankenhausaufenthalt nötig gewesen sein.
Was passiert, wenn ich vor der Reisebuchung schon einen Arzttermin für meine chronische Krankheit geplant hatte?
Wenn Kontrolluntersuchungen, eine Operation oder eine neue Therapie schon vor der Buchung feststanden, leistet die Versicherung nicht. Eine Verschlechterung in diesem Zusammenhang gilt dann nicht als unerwartet, und du zahlst die Stornokosten selbst.
Hilft es mir, wenn mein Arzt mir vor der Buchung meine Reisetauglichkeit bestätigt?
Ja, das ist im Ernstfall dein wichtigster Beleg. Wenn dein Arzt dir schriftlich Stabilität attestiert und sich dein Zustand danach trotzdem akut verschlimmert, hast du sehr gute Chancen auf eine Erstattung der Stornokosten.
Sind alle chronischen Krankheiten automatisch in jeder Reiserücktrittsversicherung mitversichert?
Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Einige Tarife schließen bekannte Vorerkrankungen in ihren Bedingungen fast vollständig aus, während andere Anbieter kulanter sind, dafür aber auch höhere Beiträge verlangen.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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