Todesfall einer Risikoperson – was die Reiseversicherung leisten muss
Wer als Risikoperson gilt und welche Fälle abgesichert sind
Wer ist überhaupt eine Risikoperson?
Wenn du eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abschließt, bist nicht nur du selbst versichert. Die Versicherer definieren sogenannte Risikopersonen. Das sind Menschen, deren Schicksal einen direkten Einfluss auf deine Reisepläne hat. Dazu gehören in der Regel deine engen Verwandten wie Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister, aber oft auch Schwiegereltern oder Lebenspartner. Wenn einer dieser Personen etwas zustößt, hast du das Recht, deine Reise abzusagen oder abzubrechen.
Was passiert im Ernstfall vor der Abreise?
Stell dir vor, du hast eine Reise nach New York gebucht. Eine Woche vor dem Abflug verstirbt völlig überraschend dein Vater. In dieser Situation wirst du die Reise verständlicherweise nicht antreten wollen. Der Tod eines nahen Angehörigen gilt bei den meisten Versicherern als versichertes Ereignis. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesem Fall die Stornokosten, die das Reiseunternehmen dir in Rechnung stellt.
Wenn das Unglück während des Urlaubs passiert
Tritt der Todesfall ein, während du bereits im Urlaub bist, greift die Reiseabbruchversicherung. Wenn du zum Beispiel am Strand liegst und die Nachricht erhältst, dass deine Mutter plötzlich verstorben ist, musst du schnell nach Hause reisen. Die Versicherung erstattet dir in diesem Fall die zusätzlichen Kosten für die vorzeitige Rückreise – wie zum Beispiel kurzfristig gebuchte Flüge – sowie in der Regel die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen. Wenn wir gemeinsam in Mannheim deine Reiseabsicherung besprechen, schauen wir uns die Definitionen der Versicherer genau an, damit es hier keine bösen Überraschungen gibt.
Die Grenzen des Versicherungsschutzes
Es gibt wichtige Einschränkungen, die du kennen solltest. Wenn die Risikoperson bereits vor der Reisebuchung schwerstkrank war und der Tod im Grunde absehbar war, leistet die Versicherung nicht. Chronische Erkrankungen, die sich plötzlich verschlimmern und zum Tod führen, sind ein häufiger Streitpunkt. Zudem definieren nicht alle Tarife den Kreis der Risikopersonen gleich weit. Bei manchen Tarifen können Onkel, Tanten oder Schwiegerkinder ausgeschlossen sein.
Mein Tipp:
Schau vor dem Abschluss ganz genau in das Kleingedruckte, wer im Tarif als Risikoperson gilt. Manchmal reisen Patchwork-Familien oder unverheiratete Paare zusammen. Wenn da ein Angehöriger stirbt, kann es ohne die richtige Klausel teuer werden. Spar nicht an den falschen Stellen und wähle einen Tarif, der zu deiner tatsächlichen familiären Situation passt.
Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Reiseversicherung für deine Reisepläne sinnvoll ist und welche Fallstricke du vermeiden solltest. Wir vergleichen die Bedingungen der verschiedenen Anbieter im Detail.
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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wer zählt bei der Reiseversicherung alles als Risikoperson?
Dazu gehören in der Regel deine engen Verwandten wie Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und dein Lebenspartner. Je nach Tarif können aber Schwiegereltern, Onkel oder Tanten ausgeschlossen sein, weshalb wir die Bedingungen vorab genau prüfen müssen.
Was passiert mit meinen Stornokosten, wenn ein Angehöriger vor der Abreise stirbt?
Wenn ein naher Angehöriger völlig unerwartet verstirbt, übernimmt deine Reiserücktrittsversicherung die vertraglichen Stornokosten des Reiseanbieters. Du musst die Reise in einer solchen Situation verständlicherweise nicht antreten und bleibst nicht auf den Kosten sitzen.
Wer zahlt den Rückflug, wenn ich den Urlaub wegen eines Todesfalls abbrechen muss?
In diesem Fall greift deine Reiseabbruchversicherung. Sie erstattet dir die zusätzlichen Kosten für die außerplanmäßige, schnelle Heimreise – wie zum Beispiel kurzfristig notwendige Flüge oder Bahntickets – sowie in der Regel die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen.
Zahlt die Versicherung auch bei einer bekannten schweren Vorerkrankung?
Nein, wenn die Risikoperson vor deiner Reisebuchung bereits schwerstkrank und der Tod absehbar war, leistet die Versicherung nicht. Auch bei chronischen Erkrankungen, die sich plötzlich verschlimmern und zum Tod führen, lehnen Versicherer die Zahlung oft ab.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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