• Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
  • simplr-Login
  • Termin vereinbaren
  • Kontakt
Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim
  • Start
    • Warum Versicherungsmakler?
    • Leistungen
      • Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung mit JURA DIREKT
    • Maklervertrag und Maklervollmacht
  • Ratgeber
  • Versicherungen
    • Private Haftpflichtrisiken
      • Privathaftpflichtversicherung
        • Privathaftpflicht-Rechner
      • Tierhalterhaftpflicht
        • Hundehaftpflicht-Rechner
        • Pferdehaftpflicht-Rechner
        • Tier KV OP Haftpflicht Rechner
      • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
        • Haus- und Grundbesitzer-Rechner
        • Gewässerschaden-Rechner
      • Bauherrenhaftpflicht
        • Bauherrenhaftpflicht-Rechner
      • Veranstaltungshaftpflicht
        • Veranstaltungshaftpflicht-Rechner
      • Jagdhaftpflicht
      • Bootsversicherung
    • Private Sachversicherungen
      • Bauleistungsversicherung
        • Bauleistungs-Rechner
      • Hausratversicherung
        • Glasbruch-Rechner
        • Hausrat-Rechner
      • Rechtsschutzversicherung
        • Rechtsschutz-Rechner
      • Reiseversicherung
        • Reiseversicherung Rechner
      • Unfallversicherung
        • Unfall-Rechner
      • Wohngebäudeversicherung
        • Datenerhebung Wohngebäude
        • Wohngebäude-Rechner
      • Tierkrankenversicherung
        • Tier KV OP Haftpflicht Rechner
      • Photovoltaikversicherung
        • Photovoltaik-Rechner
      • Fahrradversicherung
        • Fahrrad Rechner
      • Smartphone & Tablet
      • Notebook / Laptop
      • Wintersportversicherung
        • Wintersportversicherung Vergleich
    • KFZ
      • KFZ-Versicherung
        • KFZ-Rechner
      • Wohnmobilversicherung
        • Anfrage Wohnmobilversicherung
        • Wohnmobil-Rechner
      • KFZ Schutzbrief
        • KFZ-Schutzbrief Antrag BAVC
      • Mofa
        • Mofa Vergleich
        • Alte Fahrer – Junge Fahrer
        • Elektrokleinstfahrzeuge
        • Fahrzeuge
        • Teilkasko Moped
    • Krankenversicherung
      • Auslands-Reisekrankenversicherung
        • Auslands-Reisekrankenversicherung Vergleich
        • Care Concept Übersicht
          • Care Concept Care Holiday
          • Care Concept Care Au-Pair
          • Care Concept Care Austria
          • Care Concept Care College
          • Care Concept Care College USA
          • Care Concept Care Amerika / Care Travel NAFTA
          • Care Concept Care Economy
          • Care Concept Care Expatriate
          • Care Concept Care Global
          • Care Concept Care Protector
          • Care Concept Care Student
          • Care Concept Care Travel
          • Care Concept Care Visa Protect
        • Tarifvarianten Reisekranken
        • Rücktransport – medizinisch sinnvoll oder notwendig?
        • Private Krankenversicherung im Ausland
        • Senioren
        • Beihilfe
        • Reisehaftpflicht
      • Krankenzusatzversicherung stationär
        • Stationär-Rechner
      • Zahnzusatzversicherung
        • Zahnzusatz-Rechner
      • Pflegezusatzversicherung
      • GKV Vergleich
        • GKV Antrag
      • Private Krankenversicherung
        • PKV Vergleich
        • Ambulant-Rechner
        • Krankentagegeld-Rechner
    • Lebensversicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Risikolebensversicherung
      • Sterbegeld
    • Gewerbeversicherungen
      • Betriebs- und Produkthaftpflicht
      • Betriebsgebäudeversicherung
      • Geschäftsinhaltsversicherung
      • Cyberversicherung
        • Anfrage Cyberversicherung
      • Werkverkehrversicherung
      • Maschinenversicherung
      • Elektronikversicherung
      • D&O
      • Vereinshaftpflicht
      • Betriebliche Krankenversicherung bKV
  • Branchen & Berufe
    • Cannabis Social Clubs
    • Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
    • Alle Branchen im Überblick
  • simplr
  • Rückruf
  • Termin vereinbaren
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Startseite » Reiseversicherung » Trennung

Trennung vor dem Urlaub: Zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Trennung

Beziehung vorbei, Reise gebucht – und jetzt?

Ihr habt den Urlaub zusammen gebucht, dann geht die Beziehung auseinander. Gemeinsam fahren möchte keiner mehr. Naheliegende Frage: Übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten? Die ehrliche Antwort lautet: meistens nicht. Und wenn doch, dann nur unter engen Bedingungen.

Eine Trennung allein ist kein versicherter Rücktrittsgrund

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei den Ereignissen, die in ihren Bedingungen aufgezählt sind. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennen unter anderem Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft, einen erheblichen Schaden am Eigentum und den Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung. Eine Trennung steht dort nicht. Auch in aktuellen Tarifen großer Anbieter fehlt sie im Katalog.

Für unverheiratete Paare heißt das: Das Ende der Beziehung ist nur sehr selten ein Grund, die Reise auf Kosten der Versicherung zu stornieren.

Scheidung: in manchen Tarifen versichert – mit Haken

Einige Versicherer nehmen die Scheidung ausdrücklich in ihren Katalog auf. In den Bedingungen eines Anbieters heißt es zum Beispiel, versichert sei die „Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner“. Daraus folgt:

  • Ihr müsst verheiratet sein. Die Klausel spricht von Ehepartnern.
  • Der Scheidungsantrag muss beim Familiengericht eingereicht sein. Dass ihr euch getrennt habt, reicht nicht. Als Nachweis verlangt der Versicherer den eingereichten Antrag.
  • Der Antrag muss nach der Buchung und kurz vor der gemeinsamen Reise kommen. Ereignisse, mit denen schon bei der Buchung zu rechnen war, sind nicht versichert.

Der Haken liegt im Familienrecht. Eine Ehe gilt nach § 1566 BGB als gescheitert, wenn ihr seit einem Jahr getrennt lebt und beide die Scheidung wollen. Vorher ist eine Scheidung nach § 1565 BGB nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die beim anderen Ehepartner liegen, eine unzumutbare Härte wäre. Wer sich gerade erst getrennt hat, kann deshalb meist noch gar keine Scheidung beantragen – und dann greift auch die Scheidungsklausel nicht.

Wenn die Trennung krank macht

Eine Trennung kann seelisch schwer belasten. Liebeskummer allein ist kein Versicherungsfall. Stellt eine Ärztin oder ein Arzt aber eine ernsthafte Erkrankung fest, etwa eine Depression, kann das als unerwartete schwere Erkrankung versichert sein. Für psychische Erkrankungen sehen die GDV-Musterbedingungen das Attest einer Fachärztin oder eines Facharztes für Psychiatrie vor. Der Schub einer bereits bestehenden chronischen psychischen Erkrankung ist dort ausgeschlossen.

Was du statt einer Stornierung tun kannst

  • Reise an eine andere Person übertragen. Bei einer Pauschalreise kannst du verlangen, dass jemand anderes an deiner Stelle reist (§ 651e BGB). Rechtzeitig ist das, wenn deine Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingeht. Angemessene Mehrkosten, etwa für umgebuchte Flüge, tragt ihr beide gemeinsam. So wird aus der Paarreise vielleicht ein Urlaub mit der besten Freundin oder dem Bruder.
  • Früh entscheiden. Die Stornokosten steigen meist, je näher der Reisebeginn rückt. Steht fest, dass die Reise nicht stattfindet, lohnt Warten selten.
  • Bedingungen lesen. Schau in deinen Versicherungsbedingungen unter „versicherte Ereignisse“ nach, ob die Scheidung dort genannt ist und welche Nachweise verlangt werden.

Mein Tipp:

Prüf nach einer Trennung auch den Versicherungsvertrag selbst. Habt ihr eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung als Paar oder Familie abgeschlossen, passt dieser Tarif womöglich nicht mehr zu eurer neuen Lebenssituation. Und wenn du ohnehin neu abschließt: Achte darauf, ob die Scheidung als Rücktrittsgrund im Katalog steht.

Ich schaue mir gern mit dir an, was deine Reiserücktrittsversicherung bei einer Trennung oder Scheidung tatsächlich leistet und welcher Schutz für dich jetzt passt.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Quellen

  • GDV: Musterbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung (VB-Reiserücktritt 2008/2025)
  • TravelSecure: Allgemeine Versicherungsbedingungen Reiserücktritt (Fassung 08/2020)
  • HanseMerkur: Versicherungsbedingungen VB-RS 2024 (JRV-RRV_RAB-D)
  • § 651e BGB – Vertragsübertragung
  • § 1565 BGB – Scheitern der Ehe
  • § 1566 BGB – Vermutung für das Scheitern

Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich mich von meinem Partner trenne?

In der Regel nicht. Die Versicherung zahlt nur bei Ereignissen, die in ihren Bedingungen aufgezählt sind, etwa Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung. Eine Trennung gehört in den GDV-Musterbedingungen und in vielen aktuellen Tarifen nicht dazu.

Ist eine Scheidung ein Grund, die Reise zu stornieren?

Nur wenn dein Tarif die Scheidung ausdrücklich nennt. Dann muss der Scheidungsantrag nach der Buchung und kurz vor einer gemeinsamen Reise beim Familiengericht eingereicht sein, und du weist ihn gegenüber dem Versicherer nach. Weil eine Scheidung meist erst nach einem Trennungsjahr möglich ist, hilft die Klausel direkt nach einer Trennung selten.

Gilt das auch für unverheiratete Paare?

Die Scheidungsklauseln, die es gibt, beziehen sich auf Ehepartner. Für das Ende einer Beziehung ohne Trauschein ist ein Rücktrittsgrund nur sehr selten versichert. Wird die Trennung aber zur ärztlich festgestellten schweren Erkrankung, kann das unabhängig vom Familienstand versichert sein.

Kann ich die Reise nach der Trennung an jemand anderen abgeben?

Bei einer Pauschalreise ja: Nach § 651e BGB kannst du verlangen, dass eine andere Person an deiner Stelle reist. Rechtzeitig ist das, wenn deine Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingeht. Angemessene Mehrkosten, etwa für umgebuchte Flüge, tragt ihr gemeinsam.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 08.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Reiseversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

Reiseversicherung Info

  • Geltungsbereich der Reiseversicherung
  • Versicherbarer Personenkreis
  • Versicherte Risikopersonen
  • Pandemie eingeschlossen
  • Unerwartete Erkrankung oder schwerer Unfall
  • Unerwartete Verschlechterung von Vorerkrankungen
  • Schwangerschaft/-komplikationen
  • Todesfall einer Risikoperson
  • Umbuchungskosten
  • Mitversicherte Hunde/Katzen
  • Verspätete Anreise
  • Nachholtermin einer nicht bestandenen Prüfung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Trennung
  • Gerichtliche Ladung
  • Schaden am Eigentum
  • Zusätzliche Kosten für Rückreise
  • Kosten Reiseverlängerung bei Krankheit/Unfall
  • Kosten Reiseverlängerung bei Elementarereignis
  • Nachreisekosten Rundreise
  • Max. versicherter Gepäckwert
  • Elektronische Geräte
  • Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Ausweise, Visum
  • Stornierungskosten
  • Maximal versicherbare Reisekosten
  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistung
  • Abschlussfrist
Persönliche Beratung

Fragen zur Reiseversicherung?

Wir klären deinen Bedarf in einem kurzen Gespräch — ehrlich und verständlich.

Beratung buchen Mehr Infos: Reiseversicherung
Christian Willmann Versicherungsmakler

Versicherungsmakler für die Rhein-Neckar-Region. Ich arbeite nach dem Verhaltenskodex des IGVM e.V. — ausschließlich in deinem Interesse, persönlich und digital.

Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Widerruf · Redaktionelle Grundsätze

  • Kfz-Versicherung
  • Privathaftpflicht
  • Berufsunfähigkeit
  • Gewerbe & Betrieb
  • simplr-Login
  • Termin buchen
  • Rückruf anfordern
  • Ratgeber

Partnerschaften

VEMA-Logo

Christian Willmann
Versicherungsmakler
Haßlocher Str. 63
68219 Mannheim

  • 0621 44589103
  • 0170 5802440
  • [email protected]
© Copyright - Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim - powered by Enfold WordPress Theme . Christian Willmann Versicherungsmakler 228 Bewertungen auf ProvenExpert.com
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
Link to: Maximal versicherbare Reisekosten Link to: Maximal versicherbare Reisekosten Maximal versicherbare Reisekosten Maximal versicherbare Reisekosten Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Link to: Schwangerschaft/-komplikationen Link to: Schwangerschaft/-komplikationen Schwangerschaft/-komplikationen Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim Schwangerschaft/-komplikationen
Nach oben scrollen

Ich verwende Cookies auf diesen Seiten. Wenn Du hier weitersurfst bist Du damit einverstanden.

OK - Notwendige CookiesOK - Alle CookiesNein! - Keine Cookies

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Alle Cookiesdie oben eingestellten Cookies
Nachrichtenleiste öffnen Nachrichtenleiste öffnen Nachrichtenleiste öffnen
Beratung buchen Mehr Infos