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Startseite » Deckung für Auszahlungsfehler bei Anderkonten

Deckung für Auszahlungsfehler bei Anderkonten in der Vermögensschadenhaftpflicht

Deckung für Auszahlungsfehler bei Anderkonten

Wann berufsrechtliche Vorgaben über die Einstandspflicht entscheiden

Als Rechtsanwalt oder Steuerberater verwaltest du regelmäßig fremde Gelder. Ein besonders sensibles Instrument dafür ist das Anderkonto. Es dient als besondere Form des Treuhandkontos und soll Mandanten maximale Sicherheit bieten. Doch wo Geld fließt und manuell gebucht wird, passieren Fehler. Ein Tippfehler bei der Überweisung oder ein Rechenfehler bei der Abrechnung, und schon erhält dein Mandant weniger Geld ausbezahlt, als ihm zusteht. In diesem Moment entsteht ein echter Vermögensschaden, für den du haftest.

Die berufsrechtliche Verknüpfung als Voraussetzung

Deine Vermögensschadenhaftpflicht springt bei einem solchen Auszahlungsfehler ein, allerdings nicht bedingungslos. Entscheidend ist, dass die Einrichtung und Führung des Anderkontos in direktem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit steht. Das ist meistens der Fall, wenn du im Rahmen eines Mandats eine Vermögensbetreuungspflicht übernimmst. Für Rechtsanwälte gehört dieses Geschäft zum Alltag, bei Steuerberatern kommt es ebenfalls vor und ist ebenso risikobehaftet.

Wo die Grenzen des Versicherungsschutzes liegen

Hier musst du genau hinsehen, denn die Absicherung hat eine klare Grenze. Richtest du ein Anderkonto aus Gefälligkeit oder für private Zwecke ein, ohne dass ein konkreter Bezug zu deiner anwaltlichen oder steuerberatenden Tätigkeit besteht, verlierst du den Schutz. Ein Schaden, der bei einer solchen berufsfremden Verwaltung entsteht, wird vom Versicherer abgelehnt. Du haftest dann selbst mit deinem Praxis- oder Privatvermögen.

Mein Tipp:

Dokumentiere jede Transaktion und den genauen Zweck des Anderkontos lückenlos in der Mandantenakte. Wenn es zu einer Fehlbuchung kommt, musst du dem Versicherer sofort nachweisen können, dass das Anderkonto untrennbar mit dem konkreten Mandat verknüpft war. Überprüfe zudem regelmäßig, ob deine vereinbarte Versicherungssumme für die Summen auf den Anderkonten ausreicht. Bei Großmandaten kann das Limit schnell überschritten werden.

Welche Summen auf deinen Anderkonten im Ernstfall abgesichert sind und wie wir deinen bestehenden Schutz anpassen können, klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch.

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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn mir bei einer Überweisung vom Anderkonto ein Tippfehler unterläuft?

Wenn dein Mandant dadurch zu wenig Geld erhält, entsteht ein Vermögensschaden, für den du haftest. Deine Vermögensschadenhaftpflicht springt in diesem Fall ein, solange die Führung des Anderkontos direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit verknüpft ist.

Sind auch Anderkonten versichert, die ich als Gefälligkeit für Bekannte führe?

Nein, hier zieht der Versicherer eine klare Grenze. Wenn die Verwaltung des Geldes keinen direkten Bezug zu einem echten Mandat hat, besteht kein Versicherungsschutz und du haftest im Ernstfall selbst.

Reicht meine bestehende Versicherungssumme für hohe Beträge auf dem Anderkonto aus?

Das ist nicht garantiert, denn gerade bei Großmandaten kann das vereinbarte Limit deiner Vermögensschadenhaftpflicht schnell überschritten werden. Du solltest die Summen auf deinen Anderkonten regelmäßig prüfen und die Deckungsgrenze bei Bedarf anpassen.

Wie beweise ich der Versicherung im Schadensfall den beruflichen Bezug des Kontos?

Der sicherste Weg ist eine lückenlose Dokumentation direkt in der Mandantenakte. Du musst dem Versicherer im Ernstfall sofort nachweisen können, dass das Anderkonto untrennbar mit diesem konkreten Mandat verbunden war.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 13.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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