Eigenschadendeckung in der Vermögensschadenhaftpflicht verstehen
Warum dieser Schutz für das eigene Unternehmen zählt
Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt dich normalerweise vor den finanziellen Folgen, die du anderen zufügst. Wenn du als Berater einen Fehler machst und dein Mandant dadurch Geld verliert, ist das ein klassischer Drittschaden. Doch was passiert, wenn der finanzielle Schaden bei dir selbst im eigenen Betrieb entsteht? Hier kommt die Eigenschadendeckung ins Spiel.
Der Schutz für dein eigenes Vermögen
Die Eigenschadendeckung ist eine wichtige Erweiterung innerhalb der Vermögensschadenhaftpflicht. Sie versichert bestimmte finanzielle Schäden, die deinen eigenen Betrieb direkt treffen, ohne dass ein Dritter Schadensersatz von dir fordert.
1. Reputationsschäden. Wenn dein Ruf als Berater durch ein Missgeschick massiv gefährdet ist, übernimmt die Versicherung beispielsweise die Kosten für eine PR-Agentur, um den Schaden zu begrenzen.
2. Veränderung der eigenen Website. Manipulieren Kriminelle deine Internetseite und verursachen dadurch Kosten für die Wiederherstellung oder IT-Dienstleister, hilft dieser Baustein weiter.
3. Vertrauensschäden. Unterschlägt ein eigener Mitarbeiter Geld aus der Firmenkasse, entsteht dir ein direkter Vermögensschaden. Manche Tarife sichern diesen Vertrauensbruch bis zu einer bestimmten Summe ab.
Die Grenzen der Eigenschadendeckung
Man darf diesen Schutz nicht mit einer vollwertigen Kriminalitätsabsicherung verwechseln. Die Entschädigungsgrenzen, sogenannte Sublimits, für Vertrauens- und Betrugsschäden sind in der Vermögensschadenhaftpflicht meistens sehr niedrig angesetzt. Wer hier echte Risiken im Betrieb hat – etwa weil Mitarbeiter weitreichende Kontovollmachten besitzen –, benötigt eine eigenständige Vertrauensschadenversicherung.
Mein Tipp:
Schau bei der Auswahl deines Tarifs ganz genau auf das Kleingedruckte bei der Eigenschadendeckung. Oft wird dieser Baustein als nettes Extra angepriesen, greift im Ernstfall aber nur in engen Grenzen. Besonders die Höhe der Absicherung bei Mitarbeiterbetrug ist ein kritischer Punkt. Gerne prüfe ich deine bestehenden Verträge daraufhin, ob die aktuellen Summen für deinen Kanzlei- oder Büroalltag wirklich ausreichen.
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir deine Risiken und klären, welche Bausteine für deinen Betrieb sinnvoll sind.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen freien Versicherungsmakler.
Häufige Fragen
Was bedeutet Eigenschadendeckung eigentlich?
Eine normale Haftpflichtversicherung bezahlt nur Schäden, die du anderen zufügst. Die Eigenschadendeckung ist ein Zusatzbaustein, der finanzielle Schäden in deinem eigenen Betrieb absichert, wie etwa die Kosten nach einem Hackerangriff auf deine Website oder für eine PR-Agentur bei einem Rufschaden.
Gibt es eine Eigenschadendeckung auch bei der Kfz-Versicherung?
Ja, dort hat sie eine andere Bedeutung und greift beispielsweise, wenn du mit deinem einen Auto dein anderes, auf dich zugelassenes Fahrzeug oder deine eigene Garagenwand beschädigst – je nach Tarif. Das hat allerdings nichts mit der Eigenschadendeckung in der gewerblichen Vermögensschadenhaftpflicht zu tun.
Zahlt die Eigenschadendeckung auch, wenn Mitarbeiter Geld unterschlagen?
Dieser Vertrauensschaden ist zwar oft mitversichert, allerdings sind die Entschädigungsgrenzen in der Vermögensschadenhaftpflicht dafür meistens sehr niedrig angesetzt. Wenn deine Mitarbeiter weitreichende Kontovollmachten besitzen, brauchst du für einen echten Schutz eine separate Vertrauensschadenversicherung.
Für wen ist dieser Zusatzbaustein im Business sinnvoll?
Der Schutz lohnt sich für dich, wenn dein Betrieb stark von einer funktionierenden Website abhängt oder ein Reputationsschaden dich sofort Kunden kostet. Wir klären im persönlichen Gespräch, ob die standardmäßigen Versicherungssummen für dein individuelles Risiko ausreichen.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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