Schiedsrichter, Schiedsgutachter, Schlichter und Mediator in der Vermögensschadenhaftpflicht
Warum diese außergerichtlichen Tätigkeiten eigene Haftungsrisiken bergen
Wenn du als beratender Berufsträger tätig bist, beschränkt sich deine Arbeit oft nicht nur auf die klassische Vertretung vor Gericht oder die steuerliche Beratung. Viele Anwälte, Steuerberater und Gutachter übernehmen zusätzliche Rollen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Doch Vorsicht: Diese Tätigkeiten bergen spezifische Haftungsrisiken und sind nicht automatisch über jede Grunddeckung abgesichert.
Die vier Rollen und ihre Risiken
1. Schiedsrichter. In dieser Rolle entscheidest du einen Rechtsstreit anstelle eines staatlichen Gerichts. Ein schwerwiegender Verfahrensfehler im Schiedsverfahren kann dazu führen, dass der Schiedsspruch aufgehoben wird. Den beteiligten Parteien entstehen dadurch erhebliche Mehrkosten und zeitliche Verzögerungen, für die du haftbar gemacht werden kannst.
2. Schiedsgutachter. Du wirst gerufen, um eine verbindliche Tatsache für beide Parteien festzustellen – zum Beispiel den Wert einer Immobilie bei einer Scheidung oder den Wert eines Unternehmens bei einem Verkauf. Weist dein Gutachten Fehler auf, die so offensichtlich sind, dass sie sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter aufdrängen (sog. offenbare Unrichtigkeit nach § 319 BGB), zahlt eine Partei zu viel oder erhält zu wenig. Der finanzielle Schaden ist ein klassischer echter Vermögensschaden.
3. Schlichter. Du erarbeitest für die Streitparteien einen konkreten Lösungsvorschlag. Unterläuft dir dabei ein Fehler bei der Sachverhaltsaufklärung, kann dies zu einer Fehlentscheidung der Parteien führen, die mit finanziellen Verlusten verbunden ist.
4. Mediator. Als Mediator machst du zwar keine eigenen Vorschläge, sondern führst die Parteien zu einer eigenen Lösung. Dennoch trägst du eine hohe Verantwortung für das Verfahren. Wenn du deine Neutralität verletzt oder gegen deine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (§ 4 MediationsG) verstößt, drohen Schadenersatzforderungen aus verletzten Vertragspflichten.
Der Versicherungsschutz in der Praxis
Diese Tätigkeiten gelten in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) als Nebentätigkeiten. Wenn du beispielsweise in Mannheim oder der Region als Mediator oder Schiedsrichter tätig bist, muss dieser Baustein explizit im Bedingungswerk deiner VSH mitversichert sein. In vielen Standardtarifen fehlen diese Einschlüsse oder sind an strenge Voraussetzungen gekoppelt, wie etwa eine rein gerichtliche Bestellung.
Mein Tipp:
Verlasse dich niemals blind darauf, dass deine Berufshaftpflicht als Anwalt oder Steuerberater alles abdeckt, was du tust. Die außergerichtliche Streitbeilegung ist ein eigenständiges Haftungsfeld. Prüfe genau, ob deine Versicherung diese Rollen deckt und ob es Einschränkungen gibt – beispielsweise bei der maximalen Versicherungssumme für Nebentätigkeiten, die oft weit unter der eigentlichen Hauptsumme liegt.
Wir klären im gemeinsamen Gespräch, welche Rollen du in deiner täglichen Praxis wirklich einnimmst und wie wir dein Haftungsrisiko sauber absichern, ohne dass du für unnötige Bausteine bezahlst.
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Quellen
- § 1059 ZPO – Aufhebungsantrag – dejure.org
- § 1 MediationsG – Begriffsbestimmungen – gesetze-im-internet.de
- § 319 BGB – gesetze-im-internet.de (via BGH-Rechtsprechung, zitiert in gesetze-in-app.de)
- § 4 MediationsG Verschwiegenheitspflicht – gesetze-im-internet.de
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle, auf deine persönliche Situation abgestimmte Beratung.
Häufige Fragen
Bin ich als Anwalt oder Steuerberater automatisch versichert, wenn ich als Mediator oder Schiedsrichter tätig werde?
Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Diese Tätigkeiten gelten in der Vermögensschadenhaftpflicht als Nebentätigkeiten und sind in vielen Standardtarifen nicht automatisch enthalten. Du musst diesen Baustein meist explizit in deinen Vertrag einschließen lassen.
Welcher finanzielle Schaden kann mir als Schiedsgutachter angelastet werden?
Wenn du beispielsweise den Wert eines Unternehmens bei einem Verkauf in einer Weise falsch bewertest, die so offensichtlich ist, dass sie sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter aufdrängt (sog. offenbare Unrichtigkeit nach § 319 BGB), zahlt der Käufer zu viel oder der Verkäufer erhält zu wenig. Für diesen echten Vermögensschaden kannst du von den Beteiligten haftbar gemacht werden.
Ich schlichte nur ehrenamtlich oder im kleinen Rahmen – brauche ich dafür wirklich Schutz?
Ja, denn das Haftungsrisiko unterscheidet nicht zwischen Honorar und Gefälligkeit. Auch bei einer unentgeltlichen Schlichtung haftest du für Fehler bei der Sachverhaltsaufklärung, die zu finanziellen Verlusten der Parteien führen.
Reicht meine normale Berufshaftpflicht aus, wenn ich gerichtlich als Schiedsrichter bestellt werde?
Manche Tarife decken die gerichtliche Bestellung ab, schließen aber rein private Mandate aus. Da du als Schiedsrichter bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern erhebliche Mehrkosten durch die Aufhebung des Schiedsspruchs verursachen kannst, solltest du deinen Versicherungsschein genau prüfen lassen.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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Bilder sind KI-generiert