Haftung als Notarvertreter – wie die Vermögensschadenhaftpflicht schützt
Warum dieses Risiko richtig abgesichert sein muss
Wenn ein Notar wegen Urlaub, Krankheit oder einer Fortbildung vorübergehend ausfällt, muss die Praxis weiterlaufen. In dieser Zeit übernimmt ein Notarvertreter die Amtsgeschäfte. Häufig sind das qualifizierte Rechtsanwälte aus der Region Mannheim oder der Umgebung, die kurzfristig einspringen. Du nimmst dann offizielle Beurkundungen vor, beglaubigst Unterschriften oder führst wichtige Aufbewahrungsgeschäfte durch.
Das Haftungsrisiko bei der Notarvertretung
Als Notarvertreter übst du ein öffentliches Amt aus. Machst du dabei einen Fehler, haftest du persönlich für den entstandenen Schaden. Da es bei notariellen Geschäften meist um Immobilienverkäufe, GmbH-Gründungen oder Testamente geht, stehen schnell enorme Summen auf dem Spiel. Übersiehst du beispielsweise eine eingetragene Grundschuld im Grundbuch, entsteht dem Käufer ein massiver finanzieller Nachteil. Das ist ein klassischer, reiner Vermögensschaden.
Wie steht es um deinen Versicherungsschutz?
Deine normale Vermögensschadenhaftpflicht als Rechtsanwalt deckt dieses Risiko nicht automatisch in voller Höhe ab. Hier lauern in der Praxis oft gefährliche Lücken.
1. Die Mitversicherung prüfen. Die Vertretung von Notaren gilt als Nebentätigkeit. Sie muss in den Bedingungen deiner Vermögensschadenhaftpflicht ausdrücklich eingeschlossen sein. Ältere Verträge oder sehr günstige Basistarife schließen dieses Risiko manchmal komplett aus.
2. Die Versicherungssumme kontrollieren. Oft reicht die Standard-Versicherungssumme deiner anwaltlichen Berufshaftpflicht nicht für die Risiken einer Notarvertretung aus. Während für Anwälte oft geringere Summen genügen, verlangen Beurkundungen von Immobilienwerten oder Firmenanteilen deutlich höhere Deckungssummen.
3. Subsidiäre Deckung durch die Kammer. Zwar besteht über die jeweilige Notarkammer oft eine Gruppenversicherung. Diese greift aber meist erst nachrangig und schützt dich nicht in jedem Fall vor einem direkten Regress.
Mein Tipp:
Schau dir die Bedingungen deiner Vermögensschadenhaftpflicht genau an, bevor du die erste Vertretung antrittst. Lass dir vom Versicherer schriftlich bestätigen, dass die Tätigkeit als Notarvertreter mitversichert ist – und zwar mit einer Versicherungssumme, die dem tatsächlichen Wert der Geschäfte entspricht, die du beurkunden sollst. Oft lässt sich dieser Schutz über eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Versicherungssumme für die Dauer der Vertretung lösen.
Als freier Versicherungsmakler unterstütze ich dich dabei, deine bestehende Police auf diese Lücken hin zu prüfen. Gemeinsam klären wir im Gespräch, ob deine Vermögensschadenhaftpflicht zu deiner tatsächlichen Haftung als Notarvertreter passt und wo wir nachbessern müssen.
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Quellen
Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und Information über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Häufige Fragen
Wie läuft es ab, wenn ich mich als Notarvertreter bestellen lassen möchte?
Die Bestellung erfolgt über einen schriftlichen Antrag des Notars bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 39 Bundesnotarordnung. Sobald du offiziell bestellt bist, darfst du Urkunden unterzeichnen, haftest ab diesem Moment aber auch persönlich für alle Fehler während deiner Vertretungszeit.
Benötige ich als Notarvertreter eine eigene Karte für das XNP-System?
Ja, für elektronische Beglaubigungen und den Zugang zum Elektronischen Urkundenarchiv über XNP benötigst du eine eigene N-Karte (Notarkarte) der Bundesnotarkammer. Darüber hinaus musst du für jeden Vertretungszeitraum gesondert ein Fernsignaturzertifikat bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bestellen; dieses steht im Regelfall innerhalb weniger Minuten zur Verfügung. Die erstmalige Bestellung der N-Karte selbst sollte jedoch rechtzeitig vor deinem ersten Vertretungseinsatz angestoßen werden.
Bin ich über meine normale Berufshaftpflicht als Anwalt abgesichert, wenn ich als Notarvertreterin einspringe?
Nicht automatisch, da Standardtarife für Rechtsanwälte dieses Risiko oft ausschließen oder nur unzureichend abdecken. Du musst vorab prüfen, ob die Vertretung explizit mitversichert ist und ob die Versicherungssumme für die hohen Immobilien- und Firmenwerte der Notariatsgeschäfte wirklich ausreicht.
Was muss ich beachten, wenn ich als Notarvertreter Beurkundungen auf Englisch durchführen soll?
Beurkundungen in einer Fremdsprache erhöhen dein Haftungsrisiko bei Übersetzungsfehlern oder Missverständnissen erheblich. Kläre vorab mit deiner Versicherung, ob deine Vermögensschadenhaftpflicht auch für Tätigkeiten in englischer Sprache und mit Bezug zu ausländischem Recht vollumfänglich haftet.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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Bilder sind KI-generiert