Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung in der Vermögensschadenhaftpflicht
Warum dieser Schutz bei späten Berufsfehlern wichtig ist
Wenn du als Rechtsanwalt oder freiberuflicher Steuerberater arbeitest, ist die Vermögensschadenhaftpflicht für dich gesetzlich vorgeschrieben. Ein wesentlicher Baustein dieses Schutzes ist die zeitlich unbegrenzte Nachhaftung. Sie sorgt dafür, dass du auch dann noch abgesichert bist, wenn ein früherer Berufsfehler erst viele Jahre später zu einem finanziellen Schaden führt. Das gilt selbst dann, wenn du deine Kanzlei bereits aufgegeben hast oder deine Zulassung längst erloschen ist.
Ein konkretes Praxisbeispiel
Stell dir vor, du entwirfst vor elf Jahren für einen Mandanten ein Testament. Dabei unterläuft dir ein handwerklicher Fehler. Der Erbfall tritt erst heute ein. Erst jetzt bemerken die Hinterbliebenen den Fehler, weil ihnen dadurch ein erheblicher Teil des Erbes entgeht. Obwohl der Verstoß elf Jahre zurückliegt und du dich vielleicht schon im Ruhestand befindest, greift in diesem Fall die Nachhaftung für den entstandenen Vermögensschaden.
Der entscheidende Haken bei der Versicherungssumme
Die zeitlich unbegrenzte Nachhaftung sichert dich zwar langfristig ab, sie hat aber eine tückische Grenze. Im Schadenfall gilt in der Regel die Versicherungssumme, die zum Zeitpunkt des eigentlichen Verstoßes im Vertrag stand. Wenn du vor elf Jahren eine Deckungssumme von 250.000 Euro vereinbart hattest, der Schaden heute aber deutlich höher beziffert wird, musst du die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Eine spätere Erhöhung der Versicherungssumme in deinen aktiven Jahren wirkt für diesen alten Fehler nicht rückwärts.
Mein Tipp:
Unterschätze niemals die Wertentwicklung bei deinen Mandaten und die Inflation. Als freier Versicherungsmakler in Mannheim sehe ich oft, dass Verträge jahrelang unberührt bleiben. Orientiere dich bei der Versicherungssumme deiner Vermögensschadenhaftpflicht nicht am gesetzlichen Minimum, sondern an deinen realen Risiken. Lass uns die Summen regelmäßig überprüfen und anpassen, damit dich alte Versäumnisse später im Ruhestand nicht doch noch kalt erwischen.
Lass uns deine aktuelle Vermögensschadenhaftpflicht im Detail durchgehen und prüfen, ob deine Absicherung noch zu deinen aktuellen Haftungsrisiken passt.
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Quellen
- § 51 BRAO – Einzelnorm – Bundesrechtsanwaltsordnung
- Haftungsfallen der erbrechtlichen Gestaltungsberatung – Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins
Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung dar.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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