Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters in der Berufshaftpflicht für Mediziner
Wie deine Praxisversicherung beim Einsatz von Vertretungsärzten leistet
Als niedergelassener Arzt in Mannheim kennst du das: Du möchtest in den wohlverdienten Urlaub fahren, aber deine Praxis soll für Notfälle geöffnet bleiben. Also engagierst du einen Kollegen aus der Nachbarschaft oder einen Honorararzt, der dich vorübergehend vertritt. Doch was passiert, wenn diesem Vertreter während deiner Abwesenheit ein Behandlungsfehler unterläuft?
Die Haftung des Vertreters
Grundsätzlich haftet jeder Arzt persönlich für sein eigenes Handeln. Wenn dein Vertreter einen Patienten falsch behandelt, greift in erster Linie seine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Trotzdem bleibt ein Restrisiko für dich als Praxisinhaber bestehen. Wenn der Vertrag deines Vertreters Lücken aufweist, die Versicherungssumme zu niedrig ist oder im schlimmsten Fall gar kein Schutz besteht, kannst du als Praxisinhaber in die Haftung genommen werden.
Die rettende Klausel: Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
Hier kommt die Klausel zur Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters ins Spiel. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Berufshaftpflicht für Mediziner und funktioniert nach dem Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass diese Klausel als dein persönliches Sicherheitsnetz dient. Wenn der eigene Versicherungsschutz deines Vertreters im Schadenfall versagt oder nicht ausreicht, springt deine eigene Police ein und fängt den Schaden auf.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis
Du machst einige Wochen Urlaub. Ein Kollege übernimmt in dieser Zeit deine Praxis in Mannheim. Bei einer Routinebehandlung übersieht er eine wichtige Dokumentation im Patientenblatt und verordnet ein falsches Präparat. Der Patient erleidet eine schwere allergische Reaktion. Später stellt sich heraus, dass die Berufshaftpflicht des Vertreters wegen eines Beitragsverzugs vorübergehend beitragsfrei gestellt war. Ohne die Vertreter-Klausel in deiner Police müsstest du nun selbst für den Schaden aufkommen. Deine eigene Berufshaftpflicht fängt dieses finanzielle Risiko jedoch ab.
Mein Tipp:
Lass dir vor der Übergabe der Praxis immer die aktuelle Versicherungspolice deines Vertreters zeigen. Ein kurzer Blick auf den letzten Beitragsnachweis gibt dir zusätzliche Sicherheit. Verlasse dich nicht blind auf mündliche Zusagen. Deine eigene Berufshaftpflicht sollte diese Klausel zur Vertretung unbedingt enthalten, damit du deine freie Zeit ohne Sorgen genießen kannst. Wir prüfen gerne gemeinsam, ob dein aktueller Tarif dieses Sicherheitsnetz bereits eingebaut hat.
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir deine bestehende Berufshaftpflichtversicherung und schauen uns die Bedingungen für Vertretungen genau an. So stellen wir sicher, dass deine Praxis auch während deiner Abwesenheit verlässlich geschützt ist.
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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn mein Vertretungsarzt in meiner Abwesenheit einen Behandlungsfehler macht?
Grundsätzlich haftet der Vertreter persönlich für seine Fehler und seine eigene Berufshaftpflichtversicherung muss den Schaden regulieren. Wenn dessen Schutz jedoch Lücken hat, die Deckungssumme nicht ausreicht oder der Vertrag nicht bezahlt war, kannst du als Praxisinhaber haftbar gemacht werden.
Was bewirkt die Klausel zur Beschäftigung eines Vertreters in meiner eigenen Berufshaftpflicht?
Diese Klausel funktioniert wie ein Airbag für dich. Sie leistet subsidiär, was bedeutet: Wenn die Haftpflichtversicherung deines Vertreters im Schadensfall nicht ausreicht oder komplett versagt, fängt deine eigene Versicherung den finanziellen Schaden auf.
Sollte ich mir die Versicherung des Vertreters vorab zeigen lassen?
Ja, lass dir vor der Praxisübergabe immer die aktuelle Police und den letzten Beitragsnachweis deines Vertreters vorlegen. Mündliche Zusagen reichen im Ernstfall nicht aus, um dich vor Regressforderungen zu schützen.
Ist jede Art von Vertretung automatisch über meine Praxisversicherung geschützt?
Nein, viele Tarife begrenzen die Vertretung zeitlich auf wenige Wochen im Jahr oder machen Vorgaben zur Qualifikation des Vertreters. Wir müssen deinen Vertrag genau prüfen, um zu sehen, ob deine Urlaubsvertretung oder ein längerer Ausfall sauber abgesichert sind.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht für Mediziner von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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