Patienten- und Besucherhabe in der Berufshaftpflicht für Mediziner
Wann du für Schäden an fremdem Eigentum in der Praxis haftest
In deiner Praxis herrscht täglicher Publikumsverkehr. Patienten hängen ihre Jacken an die Garderobe, legen ihre Brille auf dem Behandlungstisch ab oder bringen Wertgegenstände mit. Wenn diese Dinge beschädigt werden oder verloren gehen, stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommt.
Wann du als Behandler haftest
Eine Haftung für die Garderobe oder Wertsachen von Patienten und Besuchern setzt grundsätzlich dein eigenes Verschulden voraus. Ohne Fahrlässigkeit von deiner Seite oder der deines Teams gibt es in der Regel keine Schadenersatzpflicht. Die Berufshaftpflicht für das Heilwesen deckt solche Schäden im Rahmen der Patienten- und Besucherhabe ab.
1. Schäden durch Missgeschicke. Ein klassisches Beispiel ist die Beschädigung von Eigentum während der Behandlung. Wenn deine Medizinische Fachangestellte beim Desinfizieren des Behandlungszimmers versehentlich das teure Smartphone des Patienten vom Tisch fegt, liegt ein klares Verschulden vor. Deine Berufshaftpflicht reguliert diesen Sachschaden.
2. Diebstahl an der Garderobe. Hängt ein Patient seinen Mantel an den frei zugänglichen Garderobenständer im Flur und dieser wird gestohlen, haftest du im Regelfall nicht. Es besteht kein Verwahrungsvertrag. Anders sieht es aus, wenn du oder dein Team den Mantel aktiv in Verwahrung nehmt, beispielsweise in einem separaten, für Patienten unzugänglichen Personalraum.
Einschränkungen bei Wertsachen
Besondere Vorsicht ist bei Bargeld, Schmuck oder teuren Uhren geboten. Viele Tarife der Berufshaftpflicht für Mediziner begrenzen die Entschädigung für solche Wertsachen auf relativ geringe Summen oder schließen sie ganz aus, wenn sie nicht ausdrücklich zur sicheren Verwahrung im Tresor übergeben wurden. Hier entstehen im Schadenfall oft unschöne Lücken.
Mein Tipp:
Verlasse dich nicht blind auf das Schild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“. Rechtlich schützt dich dieser Satz kaum vor der Haftung bei grober Fahrlässigkeit deines Teams. Prüfe stattdessen genau die Sublimits in deiner aktuellen Berufshaftpflicht. Bei älteren Tarifen ist die Patientenhabe oft nur mit einer geringen Summe oder gar nicht mitversichert. Ein modernes Smartphone überschreitet eine solche Grenze heute spielend. Ein Blick in das Kleingedruckte deines Vertrages sichert dich vor bösen Überraschungen im Praxisalltag ab.
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir deine bestehende Absicherung und klären, ob deine Deckungssummen für den Praxisalltag ausreichen.
Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren
Dieser Artikel dient als allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung durch einen freien Versicherungsmakler.
Häufige Fragen
Hafte ich, wenn die Jacke eines Patienten aus dem Wartezimmer gestohlen wird?
Nein, im Regelfall haftest du nicht, wenn die Garderobe für alle frei zugänglich im Flur oder Wartezimmer hängt. Das ändert sich allerdings sofort, wenn dein Team die Jacke aktiv entgegennimmt und in einem für Patienten unzugänglichen Personalraum aufbewahrt.
Schützt mich das Schild ’Für Garderobe wird keine Haftung übernommen’ vor Ansprüchen?
Nein, dieser Satz hat rechtlich so gut wie keine Bedeutung. Bei grober Fahrlässigkeit von dir oder deinem Team haftest du trotz des Schildes für Schäden oder Verluste.
Wer zahlt, wenn meine Mitarbeiterin versehentlich das Smartphone eines Patienten beschädigt?
In diesem Fall liegt ein klares Verschulden deiner Praxis vor, weshalb du schadenersatzpflichtig bist. Deine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt diesen Sachschaden im Rahmen der Patienten- und Besucherhabe.
Sind auch teure Uhren oder Bargeld von Patienten über meine Versicherung abgedeckt?
Hier gibt es oft gefährliche Lücken, da viele Tarife die Entschädigung für Wertsachen stark begrenzen oder ganz ausschließen. Ein voller Schutz besteht meist nur, wenn die Gegenstände deinem Team ausdrücklich zur sicheren Verwahrung im Tresor übergeben wurden.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht für Mediziner von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert