Telemedizinische Beratung und Behandlung in der Berufshaftpflicht für Mediziner
Warum dieses Leistungsmerkmal für die digitale Praxis zählt
Die Videosprechstunde ist aus dem medizinischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Seit der Corona-Pandemie nutzen immer mehr Ärzte die Möglichkeit, Patienten per Telefon oder über das Internet zu beraten und zu behandeln. Doch diese Form der Behandlung unterscheidet sich rechtlich und praktisch stark von der klassischen Untersuchung vor Ort in der Praxis. Wo kein direkter körperlicher Kontakt stattfindet, steigt das Risiko für Missverständnisse oder Fehndiagnosen. Für dich als Arzt bedeutet das: Deine Berufshaftpflichtversicherung muss diese telemedizinischen Leistungen explizit abdecken.
Die wichtigste Voraussetzung: Der Aufenthaltsort
In vielen Tarifen der Berufshaftpflicht für Mediziner ist die telemedizinische Beratung zwar mittlerweile eingeschlossen. Es gibt jedoch eine harte Grenze, die du kennen musst. Der Versicherungsschutz greift in der Regel nur unter einer Bedingung: Du musst deine ärztliche Tätigkeit im Inland ausüben, und dein Patient muss sich zum Zeitpunkt der Konsultation ebenfalls in Deutschland aufgehalten haben.
Ein konkretes Beispiel veranschaulicht dieses Risiko: Ein Patient ruft dich aus seinem Urlaub in Italien an, weil er unter akuten Atembeschwerden leidet. Du berätst ihn per Video und empfiehlst ein bestimmtes Verhalten. Später stellt sich heraus, dass eine Fehldiagnose vorlag und der Patient einen schweren Schaden erleidet. Da der Patient sich im Ausland befand, verweigern viele Standardtarife hier den Schutz. Für Ärzte, die Grenzgänger oder digitale Nomaden behandeln, kann das schnell teuer werden.
Sorgfaltspflichten und Haftung im digitalen Raum
Auch im Netz gilt der volle fachliche Standard. Wenn du eine Diagnose stellst, ohne den Patienten abgetastet oder abgehört zu haben, haftest du im Schadensfall genauso wie in der Praxis. Die Hürden für Behandlungsfehler sind hoch, und die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten – außer bei groben Behandlungsfehlern oder Dokumentationsmängeln, dann kann sie sich zu deinen Lasten umkehren. Deine Berufshaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche gegen dich ab und zahlt berechtigten Schadensersatz, sofern die telemedizinische Klausel sauber in deinem Vertrag verankert ist.
Mein Tipp:
Prüfe deine bestehende Berufshaftpflichtpolice ganz genau auf das Kleingedruckte zur Telemedizin. Viele ältere Verträge enthalten diese Klauseln noch gar nicht oder nur mit sehr geringen Deckungssummen. Wenn du in Mannheim oder bundesweit Patienten digital berätst, solltest du sicherstellen, dass auch grenzüberschreitende Beratungen mitversichert sind, falls deine Zielgruppe viel reist. Eine kurze Anpassung des Vertrags reicht oft aus, um diese Lücke zu schließen.
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam dein aktuelles Behandlungskonzept und gleichen es mit den Bedingungen deiner Haftpflichtversicherung ab. So finden wir heraus, ob deine digitalen Beratungen lückenlos geschützt sind oder ob wir deinen Tarif anpassen müssen.
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Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und Information über Versicherungsfragen. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Häufige Fragen
Bin ich über meine normale Berufshaftpflicht automatisch für Videosprechstunden abgesichert?
Nicht unbedingt. Ältere Verträge decken telemedizinische Leistungen oft gar nicht ab oder bieten nur unzureichenden Schutz. Du musst deine Police genau prüfen lassen, ob die digitale Behandlung explizit mitversichert ist.
Gilt der Schutz auch, wenn sich mein Patient während der Beratung im Ausland aufhält?
Bei den meisten Standardtarifen leider nicht. Häufig gilt die Klausel nur, wenn sich dein Patient während der Videosprechstunde in Deutschland befindet und du deine Tätigkeit vom Inland aus ausübst. Für die Behandlung von Patienten im Ausland benötigen wir eine spezielle Vereinbarung in deinem Vertrag.
Hafte ich bei einer Online-Diagnose anders als bei einer Untersuchung in der Praxis?
Nein, haftungsrechtlich gibt es keinen Unterschied. Du musst auch digital den vollen fachlichen Behandlungsstandard einhalten und haftest bei einer Fehldiagnose in vollem Umfang, selbst wenn das direkte Abtasten oder Abhören nicht möglich war.
Führt der Einschluss von Telemedizin immer zu höheren Beiträgen?
Nicht zwingend. Einige Versicherer integrieren die telemedizinische Beratung bei einer Vertragsumstellung ohne Mehrbeitrag. Bei älteren Tarifen ist jedoch oft ein gezielter Tarifwechsel nötig, was den Beitrag verändern kann.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht für Mediziner von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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