Mietsachschäden an Räumen & Gebäuden durch Feuer, Explosion, Leitungswasser und/oder Abwasser in der Berufshaftpflicht für Mediziner
Warum dieses Leistungsmerkmal für gemietete Praxisräume zählt
Das Risiko bei gemieteten Praxisräumen
Als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut nutzt du für deine Arbeit meist gemietete Räume. Wenn in diesen Räumen ein Schaden entsteht, haftest du gegenüber dem Vermieter für die Schäden am Gebäude. Die Berufshaftpflicht für Mediziner deckt genau dieses Risiko ab. Sie springt ein, wenn durch deine berufliche Tätigkeit Schäden an den gemieteten Räumen oder am Gebäude entstehen.
Typische Schadensszenarien im Praxisalltag
Schäden durch Wasser und Feuer kommen in Arztpraxen häufiger vor, als man denkt. Meistens passieren sie unbemerkt außerhalb der Sprechzeiten.
1. Leitungswasser und Abwasser. Ein defekter Anschlussschlauch an einem Sterilisator oder ein unbemerkt undichter Abfluss flutet am Wochenende die Praxis. Das Wasser dringt in den Estrich und beschädigt die Decke der darunterliegenden Mieteinheit. Ein medizinspezifischer Sonderfall sind Praxisabwasserschäden: Ist beispielsweise ein Abscheider defekt und bakterienbelastetes Wasser gelangt in das Abwassernetz des Gebäudes, haftest du für die aufwendige Reinigung der Rohre.
2. Brand und Explosion. Ein technischer Defekt an einem medizinischen Gerät führt nachts zu einem Schmorbrand. Das Feuer und der Ruß beschädigen das Mauerwerk und die fest installierten Leitungen des Vermieters massiv. Die Sanierung eines Rußschadens in einem Ärztehaus in der Mannheimer Innenstadt kann je nach Schadensumfang schnell zu einem erheblichen finanziellen Risiko werden.
Grenzen des Schutzes
Die Haftpflichtversicherung für Mediziner deckt bei Mietsachschäden ausschließlich den Schaden am Eigentum des Vermieters. Deine eigenen medizinischen Geräte, teure Behandlungsstühle oder gelagerte Medikamente sind über diesen Baustein nicht geschützt. Wenn du also selbst auf den Kosten für einen zerstörten Ultraschallkopf sitzt, hilft dir diese Deckung nicht weiter. Zudem sind Verschleißschäden oder die allmähliche Abnutzung von Böden und Wänden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Mein Tipp:
Schau ganz genau in die Bedingungen deiner Berufshaftpflicht. Viele ältere Tarife decken Mietsachschäden nur bis zu einer sehr geringen Summe ab. In einem modernen Praxisgebäude reicht eine solche niedrige Summe bei einem echten Wasserschaden bei weitem nicht aus. Die Deckungssumme für Mietsachschäden sollte idealerweise der allgemeinen Versicherungssumme für Sachschäden entsprechen und mindestens im Millionenbereich liegen.
Als freier Versicherungsmakler helfe ich dir dabei, die Haftungsrisiken deiner Praxisräume richtig abzusichern. Wir prüfen gemeinsam deine bestehenden Verträge und klären, ob deine Versicherungssummen für Mietsachschäden zu den tatsächlichen Risiken deines Standorts passen.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle, auf deine Praxis abgestimmte Beratung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn am Wochenende ein Schlauch am Sterilisator reißt und das Gebäude beschädigt?
In diesem Fall haftest du für die Schäden am Gebäude des Vermieters, wie etwa durchfeuchteten Estrich oder zerstörte Decken in der Etage darunter. Deine medizinische Berufshaftpflicht übernimmt diese Kosten für Mietsachschäden, da du gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig bist.
Sind meine eigenen Ultraschallgeräte und Behandlungsstühle über diesen Baustein geschützt?
Nein, dieser Schutz betrifft ausschließlich das Eigentum des Vermieters an Räumen und Gebäude. Deine eigenen medizinischen Geräte, Einbauten und Medikamente musst du über eine separate Praxisinhaltsversicherung gegen Feuer oder Leitungswasser absichern.
Welche Deckungssumme ist für Mietsachschäden in einer Praxis angemessen?
Ältere Verträge decken Mietsachschäden oft nur bis zu einer geringen Summe ab, was bei einem echten Brand oder Rußschaden im Ärztehaus bei weitem nicht ausreicht. Die Summe für Mietsachschäden sollte im Millionenbereich liegen und am besten deiner allgemeinen Versicherungssumme für Sachschäden entsprechen.
Zahlt die Versicherung auch bei Schäden durch Abwasser aus der Praxis?
Ja, wenn beispielsweise durch einen defekten Abscheider verkeimtes Wasser in das Leitungssystem gelangt und Rohre aufwendig desinfiziert werden müssen, greift die Berufshaftpflicht. Wichtig ist hierbei, dass Abwasserschäden im gewählten Tarif explizit mitversichert sind.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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