Mietsachschäden an Gebäuden & Räumen durch sonstige Ursachen in der Berufshaftpflicht für Mediziner
Warum dieses Leistungsmerkmal für gemietete Praxisräume wichtig ist
Wer eine Arztpraxis, Therapieräume oder ein Labor mietet, haftet für Schäden an diesen Immobilien. Während klassische Gefahren wie Feuer oder Leitungswasser meist über die Gebäudeversicherung des Vermieters geregelt sind, sieht es bei alltäglichen Missgeschicken anders aus. Hier greift die Klausel für Mietsachschäden durch sonstige Ursachen innerhalb der Berufshaftpflicht für Mediziner.
Was sind sonstige Ursachen?
Unter diesen Begriff fallen alle unvorhergesehenen Beschädigungen, die nicht durch Brand, Explosion oder Leitungswasser entstehen. In einer medizinischen Praxis passiert so etwas schnell im laufenden Betrieb. Ein unachtsamer Moment reicht aus, und es entsteht ein handfester Sachschaden am Gebäude oder den fest eingebauten Elementen.
Ein konkretes Beispiel: Beim Verschieben eines schweren Ultraschallgeräts rutscht das Gerät ab und schlägt eine tiefe Kerbe in den teuren Spezialboden des Behandlungszimmers. Oder eine angestellte Kraft stößt mit einer mobilen Infusionsstange so heftig gegen eine Glastür, dass diese zerspringt. Der Vermieter wird in solchen Fällen den Austausch oder die Reparatur von dir fordern.
Wo die Grenzen liegen
Auch dieser Schutz hat klare Grenzen, die du kennen solltest. Schäden durch allmähliche Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sind niemals versichert. Wenn der Bodenbelag im Wartezimmer nach jahrelangem Patientenverkehr abgetreten ist, ist das kein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ebenso sind oft reine Glasschäden ausgeschlossen, wenn dafür eine separate Glasversicherung abgeschlossen werden könnte. Die genauen Selbstbeteiligungen und Deckungssummen variieren je nach Tarif stark, weshalb ein genauer Blick in das Kleingedruckte notwendig ist.
Mein Tipp:
Achte bei der Auswahl deines Tarifs genau darauf, wie hoch die Deckungssumme für sonstige Mietsachschäden angesetzt ist. Oft gibt es hier deutlich niedrigere Sublimits als für die allgemeinen Sachschäden. Gerade bei aufwendig sanierten Praxisräumen oder hochwertigen Böden reichen niedrige Summen im Ernstfall nicht aus. Lass uns die Bedingungen deiner bestehenden oder neuen Police genau prüfen.
In einem gemeinsamen Gespräch klären wir, welche Summen für deine Praxisräume sinnvoll sind und wo eventuelle Deckungslücken in deinem aktuellen Vertrag lauern.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle, auf deine Praxis abgestimmte Beratung.
Häufige Fragen
Was genau versteht man unter sonstigen Ursachen bei Mietsachschäden?
Darunter fallen unvorhergesehene Beschädigungen im Praxisalltag, die nicht durch klassische Gefahren wie Feuer, Explosion oder Leitungswasser entstehen. Ein typisches Beispiel ist eine zersprungene Glastür, gegen die ein Mitarbeiter versehentlich mit einer schweren Infusionsstange stößt.
Reicht für solche Schäden an den Praxisräumen nicht die Gebäudeversicherung des Vermieters?
Nein, denn die Gebäudeversicherung des Vermieters greift nur bei bestimmten Gefahren wie Brand oder Rohrbruch. Wenn du oder deine Angestellten im laufenden Betrieb einen Schaden am Gebäude oder fest eingebauten Teilen verursachen, haftest du selbst und der Vermieter fordert die Reparaturkosten von dir.
Gibt es Schäden an den gemieteten Räumen, die hierbei nicht versichert sind?
Ja, Schäden durch allmähliche Abnutzung, Alterung oder übermäßige Beanspruchung sind grundsätzlich vom Schutz ausgeschlossen. Wenn der Fußboden im Wartezimmer nach jahrelanger Nutzung abgetreten ist, zahlt die Versicherung das nicht. Auch reine Glasschäden sind oft ausgeschlossen, weil dafür eine separate Glasversicherung nötig wäre.
Worauf muss ich bei der Höhe der Absicherung besonders achten?
Viele Tarife haben für sonstige Mietsachschäden deutlich niedrigere Versicherungssummen, sogenannte Sublimits, als für normale Sachschäden. Gerade bei aufwendig sanierten Praxisräumen oder teuren Spezialböden reichen diese kleinen Summen im Ernstfall oft nicht aus, um den Schaden komplett zu decken.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Berufshaftpflicht für Mediziner von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
Bilder sind KI-generiert