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Startseite » Berufshaftpflicht Mediziner » Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z. B. Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräte)

Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z. B. Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräte) in der Berufshaftpflicht für Mediziner

Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z. B. Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräte) Christian Willmann Versicherungsmakler Mannheim

Warum gemietete medizinische Geräte ein Haftungsrisiko darstellen

In einer Arztpraxis oder Klinik stehen täglich hochspezialisierte Geräte im Einsatz. Nicht alles davon gehört dir selbst. Häufig werden teure medizinische Geräte wie mobile Ultraschallgeräte, EKG-Systeme oder spezielle Laser für bestimmte Behandlungstage von Kollegen geliehen oder temporär angemietet. Wenn ein solches Gerät im Praxisalltag beschädigt wird, spricht man von einem Mietsachschaden an einer beweglichen Sache.

Wo die Haftungsfalle in der Berufshaftpflicht für Mediziner liegt

Im Rahmen der Berufshaftpflicht für Heilwesenberufe sind solche Schäden ein kritischer Punkt. Viele Ärzte wiegen sich in falscher Sicherheit, doch die Bedingungen der Versicherer unterscheiden sich hier massiv. Folgende drei Punkte solltest du in deinem Vertrag genau prüfen:

1. Die zeitliche Begrenzung der Miete. Die meisten Versicherer sichern das Risiko nur bis zu einer bestimmten Mietdauer ab. Leihst du ein Gerät nur für ein paar Tage aus, greift der Schutz meistens. Ist das Gerät jedoch für mehrere Monate als Überbrückung gemietet, erlischt der Versicherungsschutz bei vielen Tarifen komplett. Die genauen Fristen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif erheblich.

2. Zu niedrige Sublimits. Ein Schaden an hochwertiger Medizintechnik geht schnell in die Tausende. In den Tarifen sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen fast immer durch ein sogenanntes Sublimit begrenzt. Das ist eine gesonderte maximale Entschädigungsgrenze, die oft weit unter der eigentlichen Versicherungssumme deines Vertrages liegt.

3. Der Unterschied zur dauerhaften Nutzung. Dauerhaft geleaste Geräte, die fest in deiner Praxis installiert sind, fallen oft aus dieser Klausel heraus. Hier greift die Haftpflichtversicherung meist nicht mehr, da kein vorübergehendes Mietverhältnis vorliegt.

Ein konkretes Schadenbeispiel

Du leihst dir von einem befreundeten Arzt für eine Spezialuntersuchung ein mobiles Ultraschallgerät aus. Beim Transport im Behandlungszimmer rutscht dir das Gerät aus der Hand. Der Sturz beschädigt das Display und die empfindliche Sonde schwer. Da das Gerät geliehen war, fordert der Kollege den Schaden von dir zurück. Ohne den passenden Baustein für bewegliche Mietsachschäden in deiner Haftpflichtversicherung bleibst du auf den vollständigen Reparaturkosten sitzen.

Mein Tipp:

Schau dir die Bedingungen deiner aktuellen Absicherung genau an. Wenn du regelmäßig Geräte von Kollegen leihst oder für bestimmte Behandlungen Spezialtechnik anmietest, müssen die Sublimits im Vertrag zu den tatsächlichen Werten dieser Geräte passen. Achte besonders auf die Klauseln zur maximalen Mietdauer – hier verstecken sich die meisten Deckungslücken.

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir deine Praxisstruktur und prüfen, ob deine geliehenen oder gemieteten Geräte ausreichend geschützt sind. Wir gleichen deine Arbeitsweise mit den aktuellen Versicherungsbedingungen ab, um teure Lücken im Schadenfall zu schließen.

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Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche und individuelle Beratung durch einen Fachmann.

Häufige Fragen

Was genau gilt in meiner Praxis als Mietsachschaden an einer beweglichen Sache?

Wenn du ein medizinisches Gerät wie ein mobiles Ultraschallgerät von einem Kollegen leihst und dieses beschädigst, ist das ein solcher Schaden. Da dir das Gerät nicht gehört, greift hier eine spezielle Klausel deiner Berufshaftpflichtversicherung.

Sind geliehene oder gemietete medizinische Geräte automatisch über meine Berufshaftpflicht abgesichert?

Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Viele Tarife schließen Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen komplett aus oder begrenzen den Schutz zeitlich und finanziell extrem.

Spielt es eine Rolle, wie lange ich ein medizinisches Gerät ausleihe?

Ja, die Mietdauer ist entscheidend. Viele Versicherer leisten nur bei kurzen, vorübergehenden Zeiträumen von wenigen Tagen oder Wochen. Nutzt du ein Gerät über mehrere Monate zur Überbrückung, erlischt der Schutz bei vielen Tarifen vollständig.

Warum ist ein sogenanntes Sublimit bei teuren Praxisgeräten ein Problem?

Ein Sublimit ist eine separate, oft viel niedrigere Versicherungssumme für spezielle Schäden. Wenn deine Haftpflichtversicherung bei Mietsachschäden beispielsweise nur bis 5.000 Euro leistet, ein beschädigter Laser aber 20.000 Euro kostet, zahlst du die Differenz aus eigener Tasche.

Sind dauerhaft geleaste Geräte in meiner Praxis über diese Klausel geschützt?

Nein, dauerhaft geleaste oder fest installierte Geräte fallen in der Regel nicht unter die Klausel für bewegliche Mietsachschäden. Für diese Geräte brauchst du meist eine eigene Elektronik- oder Medizingeräteversicherung, da kein vorübergehendes Mietverhältnis vorliegt.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 16.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Berufshaftpflicht für Mediziner von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

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