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Startseite » Berufshaftpflicht Mediziner » Prämienfreie Mitversicherung angestellter Ärzte

Prämienfreie Mitversicherung angestellter Ärzte in der Berufshaftpflicht für Mediziner

Prämienfreie Mitversicherung angestellter Ärzte

Wie die beitragsfreie Abdeckung das Haftungsrisiko in deiner Praxis absichert

Wenn du eine Arztpraxis gründest oder eine Gemeinschaftspraxis führst, wächst dein Team oft im Laufe der Zeit. Sobald du angestellte Ärzte beschäftigst, erhöht sich das Haftungsrisiko für deinen Betrieb. Normalerweise verlangen Versicherer für jeden angestellten Facharzt einen spürbaren zusätzlichen Beitrag in der Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner. Doch es gibt Tarifgestaltungen, die dir hier einen klaren finanziellen Vorteil verschaffen.

Die beitragsfreie Abdeckung im Detail

Einige wenige Tarife am Markt bieten die sogenannte prämienfreie Mitversicherung für angestellte Ärzte an. Das bedeutet, dass ein oder manchmal zwei angestellte Fachärzte ohne Mehrbeitrag in deiner bestehenden Praxis-Berufshaftpflicht mitversichert sind. Bei einer Gemeinschaftspraxis, die expandiert, spart diese Regelung Jahr für Jahr bares Geld, da die sonst üblichen Zuschläge pro Kopf entfallen.

Ein konkretes Beispiel. Du führst eine internistische Praxis in Mannheim und stellst eine Kollegin in Vollzeit an. Ohne die prämienfreie Mitversicherung müsstest du für diese angestellte Ärztin einen zusätzlichen Jahresbeitrag zahlen, der sich nach ihrem Fachgebiet richtet. Mit der passenden Klausel ist ihre ärztliche Tätigkeit über deine Praxispolice komplett abgedeckt, ohne dass sich dein Beitrag erhöht.

Wo die Grenzen dieses Vorteils liegen

Diese Regelung hat klare Grenzen, die du kennen solltest. Die Beitragsfreiheit gilt meistens nur für eine exakt definierte Anzahl von Angestellten – häufig ist nach dem ersten oder zweiten angestellten Arzt Schluss. Wächst dein Team weiter, musst du die zusätzlichen Kollegen regulär anmelden und dafür bezahlen. Zudem müssen die Tätigkeiten der angestellten Ärzte exakt zu dem im Versicherungsschein beschriebenen Fachgebiet deiner Praxis passen. Führt der angestellte Kollege Behandlungen durch, die über dein versichertes Spektrum hinausgehen, greift der Schutz nicht.

Mein Tipp:

Schau bei der Auswahl deiner Praxisversicherung nicht nur auf den aktuellen Beitrag für dich selbst. Wenn du planst, in den nächsten Jahren Kollegen anzustellen, lohnt sich der gezielte Vergleich von Tarifen mit prämienfreier Mitversicherung. Das spart dir später mühsame Nachverhandlungen und senkt deine fixen Betriebskosten von Tag eins der Anstellung an.

Im persönlichen Gespräch klären wir genau, wie sich deine Praxis in den kommenden Jahren entwickeln soll, und finden die Absicherung, die diese Pläne flexibel und ohne versteckte Zusatzkosten abbildet.

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Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was bedeutet die prämienfreie Mitversicherung für angestellte Ärzte genau?

Bei manchen Versicherern kannst du ein oder zwei angestellte Fachärzte in deine Praxis-Berufshaftpflicht aufnehmen, ohne dass sich dein Beitrag erhöht. Das spart dir die sonst üblichen Zuschläge pro zusätzlichem Kopf.

Gibt es eine Grenze, wie viele Kollegen ich beitragsfrei mitversichern kann?

Ja, diese Regelung ist fast immer streng limitiert. Meistens gilt dieser Vorteil nur für den ersten oder maximal zweiten angestellten Arzt – ab dem nächsten Kollegen fallen die regulären Zusatzbeiträge an.

Gilt der Schutz für jede medizinische Behandlung meiner angestellten Ärzte?

Nein, die Tätigkeiten der angestellten Kollegen müssen exakt zu dem im Versicherungsschein beschriebenen Fachgebiet deiner Praxis passen. Führt ein Angestellter Behandlungen durch, die über dein versichertes Spektrum hinausgehen, greift der Schutz nicht.

Bietet jeder Tarif für die Praxis-Berufshaftpflicht diese Option an?

Nein, das ist kein Standard am Markt. Nur ausgewählte Tarife beinhalten diese Klausel, weshalb du bereits bei der Praxisgründung oder vor einer Expansion gezielt danach suchen solltest.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 16.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Berufshaftpflicht für Mediziner von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

Mediziner Info

  • Notarztdienste und Begleitung von Intensivpatienten
  • Behandlungen in Notfällen
  • Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen
  • Kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
  • Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
  • Konsiliarärztliche Tätigkeit
  • Medizinisch indizierte kosmetische Behandlungen und Eingriffe
  • Erstellung von medizinischen Gutachten
  • Dozenten-, Lehr- und Referententätigkeit
  • Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters
  • Unterhaltsansprüche wegen ungewollter Schwangerschaft
  • Vertretung eines vorübergehend verhinderten Arztes
  • Telemedizinische Beratung und Behandlung
  • Off-Label-Use und Compassionate Use
  • Geburtshelfende Tätigkeit im Notfall
  • Diskriminierung oder Belästigung (AGG)
  • Medikamentenverderb
  • Praxisabwasserschäden
  • Patienten- und Besucherhabe
  • Wiederherstellungskosten von fehlerhaftem Zahnersatz
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Strahlenschäden (ohne deckungsvorsorgepflichtigen Umgang)
  • Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden
  • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
  • Nachhaftung bei vollständiger Beendigung der ärztlichen Tätigkeit
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Außergerichtliche Schlichtungsverfahren
  • Mietsachschäden an Räumen & Gebäuden durch Feuer, Explosion, Leitungswasser und/oder Abwasser
  • Mietsachschäden an Gebäuden & Räumen durch sonstige Ursachen
  • Mietsachschäden aus Anlass von Dienst- und Geschäftsreisen
  • Aus- und Weiterbildung im Ausland
  • Ambulant konservative Tätigkeiten im Ausland
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z. B. Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräte)
  • Ambulant operative und stationäre Tätigkeiten im Ausland
  • Tätigkeit im weltweiten Ausland im Rahmen humanitärer Einsätze
  • Besuch und Teilnahme an ärztlichen Kongressen, Ausstellungen und Messen
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadensversicherung
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
  • Datenlöschung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten Dritter
  • Verstöße gegen Persönlichkeits- und Namensrechte
  • Prämienfreie Mitversicherung angestellter Ärzte
  • Versehensklausel
  • Abweichungen Verbandsbedingungen
  • Besserstellungsklausel
  • Bedingungsweiterentwicklung (Innovationsklausel)
  • Kürzung wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung um max. 20 %
  • Privat- und/oder Tierhalterhaftpflicht
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