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Startseite » Werkverkehrversicherung » Diebstahlschäden (Nachtzeitklausel)

Diebstahlschäden (Nachtzeitklausel) in der Werkverkehrsversicherung

Diebstahlschäden (Nachtzeitklausel)

Warum die Regelung zum nächtlichen Abstellen entscheidend ist

Als Handwerker oder Bauunternehmer transportierst du täglich teure Werkzeuge und Materialien zu deinen Einsatzorten. Doch was passiert, wenn der vollbeladene Transporter nachts auf der Straße steht und ausgeräumt wird? Genau für dieses Risiko gibt es in der Werkverkehrsversicherung eine wichtige Regelung: die sogenannte Nachtzeitklausel.

Diebstahl zwischen 22:00 und 6:00 Uhr

Viele Tarife verlangen standardmäßig, dass dein Fahrzeug nachts in einer verschlossenen Garage oder auf einem bewachten Gelände parken muss, damit bei einem Diebstahl überhaupt geleistet wird. Wer in einer Stadt wie Mannheim wohnt und das Fahrzeug nach Feierabend am Straßenrand abstellt, hat dann im Ernstfall ein großes Problem. Die Nachtzeitklausel in der Werkverkehrsversicherung löst diese strenge Vorgabe. Sie sorgt dafür, dass Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn der Einbruchdiebstahl zwischen 22:00 und 6:00 Uhr auf der offenen Straße geschieht.

Ein konkretes Schadenbeispiel

Ein Fliesenleger parkt seinen Transporter über Nacht am Straßenrand in Mannheim-Neckarau. Im Laderaum befinden sich hochwertige Fliesenschneidemaschinen und Spezialwerkzeuge im hohen vierstelligen Wert. Um zwei Uhr nachts knacken Diebe die Hecktür und entwenden die gesamte Ausrüstung. Dank der vereinbarten Nachtzeitklausel übernimmt die Werkverkehrsversicherung den Schaden, obwohl das Auto auf einer öffentlichen Straße stand.

Der ehrliche Blick auf die Selbstbeteiligung

Dieser Schutz ist in der Praxis fast nie ohne Einschränkungen zu haben. Versicherungsgesellschaften vereinbaren für Diebstahlschäden während der Nachtzeit in der Regel eine spezielle, höhere Selbstbeteiligung. Während bei einem Unfallschaden an den transportierten Gütern vielleicht 250 Euro fällig werden, liegt der Selbstbehalt bei einem nächtlichen Diebstahl branchenüblich bei 20 Prozent der Schadensumme – mindestens jedoch 250 Euro und je nach Tarif bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Damit beteiligen dich die Versicherer an dem erhöhten Risiko, da Diebstähle nachts statistisch sehr häufig vorkommen und durch umsichtiges Parken zumindest teilweise beeinflusst werden können.

Mein Tipp:

Schau dir die Bedingungen deiner Werkverkehrsversicherung ganz genau an. Die Nachtzeitklausel ist kein Freifahrtschein. Manche Tarife verlangen trotz der Klausel, dass das Fahrzeug an einer gut beleuchteten Stelle stehen muss oder dass zusätzliche Sicherheitsschlösser an den Laderaumtüren angebracht sind. Wenn du deine teure Ausrüstung regelmäßig nachts im Auto lässt, ist die genaue Prüfung dieser Details entscheidend, damit du im Schadenfall nicht leer ausgehst.

Welche Selbstbeteiligung für deinen Betrieb wirtschaftlich sinnvoll ist und wie wir die Nachtzeitklausel für deine Fahrzeuge am besten gestalten, klären wir am besten direkt im persönlichen Gespräch. Wir werfen gemeinsam einen Blick auf deinen Fuhrpark und deine täglichen Arbeitsabläufe.

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Quellen

  • Autoinhaltsversicherung – ra-kotz.de
  • Tarifrechner Werkverkehrsversicherung – Dialog Versicherung
  • Diebstahl-Serie: Wieder Handwerkerautos aufgebrochen – Handwerksblatt
  • Risikoschutz für die rollende Werkstatt – Elektropraktiker

Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Nachtzeitklausel in der Werkverkehrsversicherung genau?

Diese Klausel regelt, ob deine Versicherung zahlt, wenn Diebe deinen Transporter zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens aufbrechen. Ohne diesen Zusatz gehst du meistens leer aus, wenn das Auto nachts unbewacht auf der Straße steht.

Zahlt die Versicherung bei nächtlichem Diebstahl immer den vollen Schaden?

Nein, in der Praxis musst du mit einer deutlich höheren Selbstbeteiligung rechnen. Branchenüblich sind 20 Prozent des Schadens, mindestens jedoch 250 Euro. Ein normaler Schaden, etwa durch einen Unfall, kann dagegen mit einer deutlich geringeren Selbstbeteiligung verbunden sein.

Darf ich meinen Transporter mit der Nachtzeitklausel überall abstellen?

Nicht unbedingt, denn die Klausel ist kein Freifahrtschein. Viele Versicherer fordern im Kleingedruckten, dass das Fahrzeug an einer gut beleuchteten Stelle parken muss oder zusätzliche Spezialschlösser an den Türen angebracht sein müssen.

Gilt der Schutz auch, wenn das Werkzeug auf einer offenen Ladefläche liegt?

In der Regel nicht, denn bei offenen Ladeflächen ist der Diebstahlschutz stark eingeschränkt. Versicherungsschutz kann in solchen Fällen nur bestehen, wenn sich die Waren in einem abgeschlossenen und fest auf der Ladefläche verschraubten Behältnis befinden. Die Nachtzeitklausel greift am sichersten bei fest verschlossenen Fahrzeugen wie Kastenwagen, bei denen die Diebe aktiv Barrieren überwinden müssen.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 10.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

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