Fremde Fahrzeuge (z. B. private Mitarbeiterfahrzeuge) in der Werkverkehrsversicherung absichern
Warum Fahrten mit dem Mitarbeiter-Pkw zu einer Deckungslücke führen
Mal eben schnell zum Kunden fahren, um Werkzeug oder Material auszuliefern – und dafür nutzt dein Mitarbeiter seinen privaten Pkw. Das ist im Betriebsalltag in und um Mannheim keine Seltenheit. Doch genau hier entsteht eine kritische Deckungslücke in deiner Werkverkehrsversicherung, die viele Betriebe übersehen.
Das Risiko: Privatfahrzeuge sind standardmäßig außen vor
Wenn deine Mitarbeiter eigene Fahrzeuge für betriebliche Fahrten nutzen oder du dir kurzfristig einen Transporter leihst, sind die transportierten Güter standardmäßig nicht über deine Werkverkehrsversicherung geschützt. Geht bei einer Vollbremsung die teure Maschine im Kofferraum des Mitarbeiters zu Bruch, bleibst du auf den Kosten für den Ersatz sitzen. Der Standardtarif leistet nämlich nur für Transporte mit den fest im Versicherungsschein angemeldeten Firmenfahrzeugen.
Die Lösung: Der Einschluss fremder Fahrzeuge
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, diese Lücke zu schließen. Über eine Zusatzklausel in der Werkverkehrsversicherung kannst du festlegen, dass auch Transporte mit gemieteten, geliehenen oder privaten Fahrzeugen deiner Angestellten mitversichert sind. Das ist besonders wichtig, wenn du flexibel auf Auftragsspitzen reagieren musst. Aber Achtung: Diese Erweiterung kostet meist einen Beitragszuschlag und ist oft an strenge Auflagen gebunden, wie etwa maximale Transportzeiten oder Einschränkungen bei Nachtfahrten.
Wann es teuer wird: Die Grenzen des Schutzes
Selbst mit dieser Klausel ist nicht alles erlaubt. Nutzt ein Mitarbeiter sein privates Auto dauerhaft und ohne Absprache für gewerbliche Transporte, kann der Versicherer die Leistung im Schadenfall verweigern oder kürzen. Auch geliehene Fahrzeuge von befreundeten Betrieben müssen dem Versicherer oft vorab gemeldet werden, damit im Ernstfall Geld fließt.
Mein Tipp: Verschaffe dir zuerst einen Überblick, wie oft deine Mitarbeiter tatsächlich ihre privaten Autos für den Betrieb nutzen. Ist das die absolute Ausnahme, reicht vielleicht eine klare interne Anweisung, nur Firmenwagen zu nutzen. Lässt sich das im Alltag nicht vermeiden, prüfen wir gemeinsam, ob dein aktueller Tarif diesen Einschluss zulässt oder ob wir zu einem Anbieter wechseln sollten, der fremde Fahrzeuge unkompliziert mitversichert.
Im persönlichen Gespräch klären wir genau, welche Fahrzeuge in deinem Betrieb für Transporte genutzt werden und wie wir diese am besten in deiner Werkverkehrsversicherung absichern.
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Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Mitarbeiter Werkzeug im eigenen Auto transportiert und es beschädigt wird?
Standardmäßig zahlt deine Werkverkehrsversicherung in diesem Fall nichts, da nur die fest angemeldeten Firmenwagen versichert sind. Die Ladung im privaten Kofferraum deines Angestellten ist somit ungeschützt, sodass du den Schaden selbst tragen musst. Diese Lücke lässt sich nur über einen speziellen Zusatzbaustein für fremde Fahrzeuge schließen.
Kann ich gemietete oder geliehene Transporter spontan für den Transport nutzen?
Ohne passende Erweiterung im Vertrag ist das riskant. Die meisten Tarife versichern nur Transporte mit den Fahrzeugen, die konkret im Versicherungsschein aufgelistet sind. Für kurzfristig gemietete oder geliehene Fahrzeuge brauchst du eine Klausel für fremde Fahrzeuge, die wir vorab vereinbaren müssen.
Kostet der Einschluss von privaten Mitarbeiterfahrzeugen extra?
Ja, in den meisten Fällen verlangen die Versicherer für diesen Zusatzschutz einen Beitragszuschlag. Zudem ist die Deckung oft an strenge Auflagen gebunden, wie etwa maximale Transportzeiten oder Einschränkungen bei Fahrten in der Nacht. Wir müssen also genau prüfen, ob sich dieser Aufpreis für deinen Betrieb lohnt.
Hilft die private Kfz-Versicherung meines Mitarbeiters, wenn die transportierte Ware beschädigt wird?
Nein, die Kfz-Haftpflichtversicherung deines Mitarbeiters deckt Schäden, die Dritten durch das Fahrzeug entstehen, und die Kaskoversicherung schützt das Fahrzeug selbst. Für die transportierte Ware oder dein Werkzeug im Kofferraum leistet die Kfz-Versicherung grundsätzlich nicht. Diesen Schutz kann nur eine entsprechend erweiterte Werkverkehrsversicherung bieten.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
Werkverkehrversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis
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