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Startseite » Werkverkehrversicherung » Persönliches Eigentum der Fahrer

Persönliches Eigentum der Fahrer in der Werkverkehrversicherung absichern

Persönliches Eigentum der Fahrer

Warum privates Equipment im Firmenwagen geschützt sein muss

Was bedeutet dieser Baustein?

In deinen Firmenfahrzeugen transportierst du meistens Werkzeuge, Maschinen und Materialien deines Betriebs. Doch deine Mitarbeiter oder du selbst haben auf der Fahrt noch andere Dinge dabei: das private Smartphone, die Jacke, den Geldbeutel oder die Tasche mit dem Mittagessen. Bei einem Unfall oder einem Einbruch ist dann oft nicht nur die Firmenladung beschädigt oder weg, sondern auch diese privaten Gegenstände.

Ein konkretes Schadenbeispiel

Stell dir vor, dein Mitarbeiter muss auf dem Weg zur Baustelle plötzlich einem Hindernis ausweichen. Der Transporter kommt hart auf dem Seitenstreifen auf. Dem Fahrer passiert zum Glück nichts, aber im Cockpit fliegt alles durcheinander. Das private Smartphone des Fahrers prallt gegen das Armaturenbrett und das Display zersplittert komplett. Die Werkverkehrsversicherung kann so ein Szenario über den Baustein für persönliches Eigentum der Fahrer absichern.

Wo die Grenzen liegen

Auch wenn dieser Schutz sehr sinnvoll ist, gibt es klare Einschränkungen. Die meisten Versicherer leisten für das persönliche Eigentum der Insassen nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstgrenze, beispielsweise 500 oder 1.000 Euro je Schadenfall. Zudem sind Bargeld, teurer Schmuck oder reine Luxusgegenstände in der Regel komplett vom Schutz ausgeschlossen. Liegt die Geldbörse mit viel Bargeld offen im Fahrerhaus und wird gestohlen, zahlt die Versicherung diesen Verlust meist nicht.

Mein Tipp:

Mein Tipp: Schau dir die Bedingungen deiner Werkverkehrsversicherung genau an. Dieser Baustein ist nicht in jedem Tarif automatisch enthalten. Achte darauf, dass die Versicherungssumme für das persönliche Eigentum hoch genug angesetzt ist, um zumindest ein modernes Smartphone oder ein Tablet deines Mitarbeiters abzudecken. Sensibilisiere deine Fahrer außerdem dafür, Wertsachen beim Verlassen des Wagens niemals sichtbar im Fahrerhaus liegenzulassen.

In einem gemeinsamen Gespräch analysieren wir deine bestehende Werkverkehrsversicherung und prüfen, ob das persönliche Eigentum deiner Mitarbeiter ausreichend geschützt ist.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Sind private Handys meiner Mitarbeiter im Firmenwagen automatisch über die Werkverkehrsversicherung versichert?

Nein, das ist kein Standard. Private Gegenstände wie Smartphones oder Jacken der Fahrer sind nur dann geschützt, wenn du den Zusatzbaustein für persönliches Eigentum explizit in deiner Werkverkehrsversicherung vereinbart hast.

Zahlt die Versicherung auch, wenn das private Smartphone bei einem Unfall im Cockpit herumfliegt und zerbricht?

Ja, genau für solche plötzlichen Ereignisse wie Unfälle oder ein abruptes Ausweichmanöver ist der Baustein gedacht. Wenn das Handy durch den Aufprall beschädigt wird, übernimmt die Versicherung den Schaden im Rahmen der vereinbarten Summe.

Bis zu welcher Summe ist das persönliche Eigentum der Fahrer im Schadensfall geschützt?

Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Die meisten Versicherer leisten für das private Eigentum der Insassen nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstgrenze, die häufig bei 500 oder 1.000 Euro je Schadenfall liegt.

Was passiert, wenn die Geldbörse eines Mitarbeiters mit Bargeld aus dem Fahrerhaus gestohlen wird?

In diesem Fall gehst du meistens leer aus. Bargeld, teurer Schmuck und reine Luxusgegenstände sind über diesen Baustein in der Regel komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim

Fachlich geprüft am 10.10.2026 · Verantwortlich für den Inhalt · Redaktionelle Grundsätze

Werkverkehrversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis

Bilder sind KI-generiert

Werkverkehr Info

  • Genereller Selbstbehalt
  • Be- und Entladeschäden
  • Transportmittelunfall
  • Schäden durch Ausweichmanöver/Notbremsung
  • Raub / räuberische Erpressung
  • Diebstahlschäden (Nachtzeitklausel)
  • Entfall Einzelfahrzeugaufstellung
  • Baustellenrisiko
  • Fremde Fahrzeuge (z. B. private Mitarbeiterfahrzeuge)
  • Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Vandalismus
  • Besserstellungsklausel zur Vorversicherung
  • Verzicht auf Kürzung bei Obliegenheitsverletzung
  • Bergungs-/Beseitigungs-/Aufräumkosten, Bewegungs- u. Schutzkosten
  • Güterfolgeschäden
  • Werkzeuge (Erstattungswert)
  • Höhere Gewalt
  • Persönliches Eigentum der Fahrer
  • Selbstbehalt bei Diebstahlschäden
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