Kfz-Unfallversicherung für Insassen im KFZ Schutzbrief – wann sie leistet
Wer durch den Schutz abgesichert ist und welche Leistungen im Ernstfall fließen
Die Kfz-Unfallversicherung für Insassen – oft auch einfach Insassenunfallversicherung genannt – zahlt finanzielle Leistungen, wenn Mitfahrer oder du selbst bei einem Unfall mit dem geschützten Auto verletzt werden. Sie leistet in der Regel bei Invalidität, Tod oder zahlt ein Krankenhaustagegeld. Beim BAVC Mobilschutz EURO und beim Mobilschutz WELT ist diese Absicherung bereits ohne Aufpreis in der Mitgliedschaft enthalten.
Wer ist geschützt und wann greift die Leistung?
Der Schutz gilt für alle Personen, die sich rechtmäßig in dem geschützten Fahrzeug befinden. Das betrifft sowohl dich als Fahrer als auch alle deine Mitreisenden. Ein konkretes Beispiel: Du weichst auf einer Landstraße einem Wildtier aus, prallst gegen einen Baum und deine Mitfahrer verletzen sich schwer. In so einem Fall greift die Absicherung und zahlt die vereinbarten Summen je nach Schwere der gesundheitlichen Folgen aus.
Ehrliche Betrachtung: Wo sind die Grenzen des Schutzes?
Als dein Versicherungsmakler sage ich es dir ganz offen: Eine separate, eigenständige Insassenunfallversicherung ist in vielen Fällen überflüssig. Verletzte Mitfahrer sind nämlich bereits über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgesichert – und zwar auch dann, wenn du selbst den Unfall verschuldet hast. Die größte Lücke betrifft hier meist dich als Fahrer, denn deine eigene Kfz-Haftpflicht zahlt nicht für deine eigenen Personenschäden. Genau hier ist der integrierte Schutz im BAVC-Schutzbrief ein sinnvolles Extra, da er diese Lücke schließt, ohne dass du einen zusätzlichen, teuren Vertrag abschließen musst.
Bitte beachte, dass für den genauen Leistungsumfang immer die offiziellen Bedingungen des Tarifs maßgeblich sind.
Mein Tipp:
Schau genau hin, bevor du Geld für eine eigenständige Insassenunfallversicherung ausgibst. Wenn du dich als Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen absichern willst, ist eine Fahrerschutzversicherung bei deiner Kfz-Police oder eben ein Schutzbrief wie der BAVC Mobilschutz mit integrierter Unfallhilfe die deutlich cleverere Wahl. Gerne prüfen wir gemeinsam, ob dein aktueller Schutz ausreicht oder ob du für überflüssige Policen doppelt bezahlst.
Lass uns in einem persönlichen Gespräch deine Kfz-Versicherung und deinen Schutzbrief genau analysieren. Wir finden heraus, welche Absicherung für deine Fahrgewohnheiten sinnvoll ist und wo du Beiträge sparen kannst.
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Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information über Tarife und Versicherungsfragen. Er stellt keine individuelle Beratung dar und kann eine persönliche Analyse deiner Versicherungssituation nicht ersetzen.
Häufige Fragen
Wann brauche ich überhaupt eine Insassenunfallversicherung?
Ehrlich gesagt fast nie, weil deine Mitfahrer bei einem Unfall bereits über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgesichert sind. Die größte Lücke betrifft dich selbst als Fahrer, weshalb ein Schutzbrief mit integrierter Unfallhilfe oder eine Fahrerschutzversicherung die bessere Wahl ist.
Wer ist über diese Versicherung genau geschützt?
Der Schutz gilt für alle Personen, die sich rechtmäßig in deinem Auto befinden – also sowohl für dich als Fahrer als auch für deine Mitreisenden. Im Ernstfall zahlt die Versicherung vereinbarte Summen bei Invalidität oder Tod, egal wer den Unfall verursacht hat.
Zahlt meine eigene Kfz-Haftpflicht nicht auch für meine Verletzungen als Fahrer?
Nein, deine eigene Kfz-Haftpflicht deckt nur die Schäden der anderen Unfallbeteiligten und deiner Mitfahrer ab. Wenn du den Unfall selbst verschuldest, gehst du bei eigenen Personenschäden leer aus, sofern du keine zusätzliche Absicherung hast.
Was ist der Unterschied zu einer Fahrerschutzversicherung?
Die Fahrerschutzversicherung übernimmt bei einem selbstverschuldeten Unfall deine konkreten Kosten als Fahrer, wie etwa Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Eine Insassenunfallversicherung hingegen zahlt im Ernstfall eine feste, vertraglich vereinbarte Pauschalsumme bei Invalidität an alle Insassen.
Christian WillmannVersicherungsmakler in Mannheim
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