Auslandsschadenschutz Wohnmobil
Der Auslandsschadenschutz in der Wohnmobil-Versicherung ist eine empfehlenswerte Zusatzdeckung in der Wohnmobil-Versicherung.
Erleidest Du mit Deinem Wohnmobil im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre.
Mit anderen Worten: Du kannst Deine Ansprüche bei Deinem eigenen Wohnmobil-Haftpflichtversicherer geltend machen und dieser wird nach deutschem Recht regulieren.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass sich der Unfall im Geltungsbereich ereignet und der Unfallgegner das Fahrzeug gebraucht. Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist.
Die Besonderheit beim Sonderkonzept der MMV ist, daß der Auslandsschadenschutz mit dem Schutzbrief kombiniert ist.
Wann ist ein Auslandsschadenschutz sinnvoll?
Der Auslandsschadenschutz in der Wohnmobilversicherung ist sinnvoll, wenn Du mit Deinem Fahrzeug ins Ausland fährst – insbesondere mit einem Wohnmobil macht man ja genau das. Bei einem Schaden mit einem Ausländer musst Du Dich nicht mit der gegnerischen Versicherung rumschlagen, sondern reichst den Schaden einfach bei Deiner eigenen ein. Diese kümmert sich um die Schadenregulierung (nach deutschem Recht! und z.B. auch mit deutschen Stundenverrechnungssätzen in der Reparatur) und holt sich bei der ausländischen Versicherung eben das was sie bekommen kann.
Wohnmobilversicherung in Mannheim von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann




