Gewässerschadenhaftpflicht

 

Info Gewässerschadenhaftpflicht

Nach §22 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) gilt: Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem Anderen entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Haftpflicht für Gewässerschäden ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hausbesitzer, der über einen Öltank verfügt. Öltankbesitzer haften deshalb auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe aus der sogenannten Gefährdungshaftung für verursachte Schäden.

In der Praxis kommen Schäden zwar selten vor, diese haben dann aber weitreichende Folgen: Undichte Öltanks lecken oft unbemerkt über Jahre und verseuchen den Untergrund allmählich. Die Aufarbeitung eines verseuchten Untergrundes ist extrem teuer.

Besitzer eines Öltankes sollten vor Abschluß einer eigenständigen Versicherung prüfen, ob bereits Versicherungsschutz über eine vorhandene Privathaftpflicht besteht. Kleinere Öltanks sind bei verschiedenen Privathaftpflichttarifen manchmal mitversichert.

Wenn Du nähere Informationen benötigst oder unsicher bezüglich Deines Bedarfs bist, nimm bitte Kontakt zu mir auf.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung von Deinem Versicherungsmakler Christian Willmann in Mannheim

Häufige Fragen

Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn durch dein Heizöl oder andere wassergefährdende Stoffe ein Gewässerschaden entsteht. Als Öltankbesitzer haftest du dafür nach dem Wasserhaushaltsgesetz auch ohne eigenes Verschulden in unbegrenzter Höhe.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Säuberung von Erdreich und Grundwasser, wenn Öl austritt und beispielsweise Nachbargrundstücke oder die öffentliche Kanalisation verschmutzt. Auch Sachschäden Dritter, die durch den Schadenfall entstehen, sind in der Regel mitversichert.

Bei manchen Privathaftpflichtversicherungen sind kleinere Öltanks für den Eigenbedarf bereits eingeschlossen, oft aber nur bis zu einer bestimmten Größe oder Lagerart. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen deiner Police zu prüfen, da die Deckung oft nicht so umfassend ist wie bei einer eigenständigen Gewässerschadenhaftpflicht.

Die Beiträge variieren stark und hängen von Faktoren wie Tankgröße, Lagerart (oberirdisch/unterirdisch) und deinem Wohnort ab. Rechne mit einem Jahresbeitrag im mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich, je nach gewünschtem Schutzumfang.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Prämie für die Gewässerschadenhaftpflicht als Betriebskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf deine Mieter umlegen. Dies hängt von deinem Mietvertrag und der genauen Definition der umlagefähigen Betriebskosten ab.

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