Krankentagegeld

 

Info Krankentagegeldversicherung

Das Krankentagegeld ersetzt in der Regel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Das Krankentagegeld ist für Selbständige und privat Versicherte unbedingt erforderlich, für Angestellte ist es als Ergänzung ein wichtiger Schutz, denn in der Regel übernimmt für Nichtselbständige der Arbeitgeber zunächst für 6 Wochen die Lohnfortzahlung. Daran anschließend tritt – soweit gesetzlich versichert – der gesetzliche Krankenversicherer in die Leistung ein. Dieser zahlt jedoch nur 70% des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90% des Nettoeinkommens. Als Einkommen wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate inklusive Überstunden berücksichtigt.

Vor der Auszahlung zieht der Krankenversicherung jedoch die Sozialversicherungen ab. Effektiv erhält der Arbeitnehmer im Schnitt ca. 75% seines Nettoeinkommens. Er muss bei langer Krankheit also mit ¾ seines bisherigen Einkommens auskommen, weswegen eine private Absicherung der verbleibenden 25% für Angestellte erforderlich ist.

Selbständige und private Versicherte müssen dieses Risiko vollständig über die private Krankentagegeldversicherung absichern.


Häufige Fragen

Krankentagegeld ist eine private Absicherung, die dir ein festes, tägliches Einkommen zahlt, wenn du wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kannst. Es ist besonders wichtig für Selbstständige und Privatversicherte, aber auch für Angestellte sinnvoll, um finanzielle Lücken zu schließen.

Die Höhe sollte sich an deinem Nettoeinkommen orientieren, das du im Krankheitsfall benötigst. Angestellte decken damit oft die Differenz zum gesetzlichen Krankengeld ab, während Selbstständige und Privatversicherte ihren gesamten Bedarf absichern sollten.

Die Leistungsdauer ist in deinem Vertrag festgelegt. Viele gute Tarife zahlen, solange du arbeitsunfähig bist, auch über einen längeren Zeitraum. Achte darauf, dass diese Leistungsdauer zu deiner Situation passt.

Nein, das private Krankentagegeld wird dir steuerfrei und ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt. Du bekommst also den vollen Tagessatz, den du versichert hast.

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