Info Stationäre Zusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt bei einem stationären Aufenthalt lediglich die Kosten für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Kosten für eine Behandlung durch einen Belegschaftsarzt. Durch eine stationäre Zusatzversicherung kann unter anderem die Unterbringung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer sowie eine wahlärztliche Behandlung abgesichert werden. Besonders leistungsstarke Tarife decken auch die Kosten hoher Arzthonorare (über dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte) oder bilden Alterungsrückstellungen und verzichten somit auf planmäßige Beitragserhöhungen.